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AFD richtet Meldeportal für der Partei nicht wohlgesonnene Lehrer ein

Ist das Wahlkampf oder kann das weg?

Partei kündigt weitere Portale zur Lehrerdenunzierung an

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Wir haben zum Thema Wahlkampf und Recht schon des Häufigeren berichtet. Es ging um Internetdomains, Namensrechte, Musik auf Wahlkampfveranstaltungen, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, aber auch schon einmal um Fake-News als Wahlkampfmittel. Dabei sollte eigentlich klar geworden sein: Auch im Wahlkampf ist keineswegs alles erlaubt, was unter Umständen zusätzliche Stimmen bringt.

Nur wenige Tage vor der als historisch erwarteten Landtagswahl 2018 in Bayern ist nun ein aktuelles Thema wieder in aller Munde, was sicher durch die anstehenden Wahlen hochkocht, aber durchaus weit darüber hinaus gehen dürfte.

Eine Partei die sich aktuell eigentlich nur mit einem einzigen Thema zu beschäftigen scheint, macht in der Mediengesellschaft für den Geschmack des Verfassers viel zu viel von sich Reden. Diesmal geht es um eine neue Art der Provokation und zwar durch einen aufsehenerregenden Lehrer-Pranger.

Mit der Möglichkeit die (pädagogische) Leistung von Lehrkörpern zu bewerten hatten wir, aber auch einige Gerichte, sich in der Vergangenheit schon zu befassen. Um fachliche Fähigkeiten geht es diesmal aber gerade nicht.

So hat die Partei Alternative für Deutschland zunächst in Hamburg, nunmehr aber auch in Baden-Württemberg eine Internetplatformen bereitgestellt, auf der Schüler Ihre Lehrer denunzieren können, wenn diese sich sehr negativ über die Partei äußern. Nach ersten Presseberichten sollen zahlreiche weitere diesbezügliche Angebote in anderen Bundesländern unmittelbar folgen.

Während man bei spickmich.de seinerzeit durchaus noch nachvollziehen konnte, dass sich auch Lehrer einer gewissen Kritik und Bewertungsmöglichkeit stellen müssen, geht es hier erkennbar um etwas anderes und aus unserer Sicht glasklar zu weit.

Richtig mag sein, dass Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes durchaus in gewissen Grenzen zu einer politischen Unparteilichkeit verpflichtet sein dürften.
Es dürfte auf der Hand liegen das ein Lehrer einen Schüler nicht wegen dessen politischer Meinung schlechter benoten darf oder jemand beim Bauamt vor Erlaß der Baugenehmigung nach dem Parteibuchg fragt. Dass der Lehrer aber in seiner Freizeit zum politischen Neutrum werden oder auch im Unterricht im Rahmen einer angemessenen Diskussion keine eigene Meinung mehr haben soll, kann diesseits nicht nachvollzogen werden. Das Gegenteil ist der Fall.

Neutralität ja - aber Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreitheit und Datenschutz bitte auch

Hierbei sollte man als Lehrkörper durchaus gewisse Grenzen nicht überschreiten, dies nachzuprüfen oder gar durch eine unter Umständnen öffentliche Zurschaustellung zu sanktionieren, ist aber ganz sicher nicht Aufgabe eines solchen Internetprangers, sondern obliegt der Schulaufsicht oder den allgemeinen Ermittlungsbehörden.
Ein solches Internetangebot dürfte vielmehr empfindlich in die Persönlichkeitsrechte der betroffenenen Lehrer eingreifen und kann je nach konkreter Ausgestaltung -ohne deren ausdrückliche Einwilligung- kaum datenschutzrechtlich zulässig einzuricht sein.

Dies gilt übrigens völlig unabhängig davon, dass die Meldungen der Lehrer (natürlich) völlig anonym erfolgen sollen und der eine ooder andere Schüler eine solche Plattform völlig unabhängig von tatsächlichen Äußerungen und Einstellungen von Lehrern nur so benutzen könnte, um sich zum Beispiel für schlechte Noten zu rächen.

Betroffenen Lehrern dürften aus unserer Sicht ohne Weiteres Auskunftsansprüche über die gespeicherte Informationen ebenso zustehen, wie umfangreiche Unterlassungs- und Löschungsansprüche.

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