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spickmich.de schlägt weiter große Wellen - Rechtsanwalt Terhaag zum Thema im ZDF-Morgenmagazin

 

Das Thema spickmich.de schlägt weiterhin hohe Wellen

- Lehrer kommen mit eigener Bewertung nicht klar -
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 

Nachdem das einstweilige Verfügungsverfahren nach den Entscheidungen des LG Köln vom 11. Juli 2007 und des OLG Köln vom 27. November 2007 verfahrensmäßig sein Ende gefunden hat, versucht es die klagende Lehrerin nun im Hauptsacheverfahren erneut.

Auch wenn hier in den ersten beiden Instanzen, da der Sachverhalt unstreitig ist und es im Wesentlichen um Rechtsfragen geht, kaum mit Überraschungen zu rechnen ist, steht hier dann potentiell der Rechtsweg nach Karlsruhe, zum Bundesgerichtshof und vielleicht sogar Bundesverfassungsgericht offen. Auch wenn natürlich jede Entscheidung eine eigene und neue darstellt, ist realistisch gesehen -wenn überhaupt- erst in Karlsruhe mit einer anderen Bewertung des Falls zu rechnen.

Mussten sich früher in erster Linie ebay-Händler mit den Vor- und vor allem im Einzelfall auch Nachteilen eines Bewertungssystems -vgl. hierzu unser entsprechender Beitrag bereits aus 2004- herumschlagen, werden heutzutage zahlreiche Berufsgruppen wie zum Beispiel Politiker, Ärzte, Handwerker, Professoren, Immobilienmakler usw. im Internet bewertet und benotet.

Bei spickmich.de stört sich hieran die im vorliegenden Verfahren klagende Lehrerin und sorgt hiermit seit vergangenem Sommer für viel Aufsehen. Wir berichteten hierzu auch bereits mehrfach, vgl. etwa unseren Auftritt im ZDF bei "Volle Kanne" zum Thema Persönlichkeitsrechte im Internet oder im WDR zu Rechtsfolgen von Beleidigungen u.a. im Internet.

Wir teilen übrigens die Einschätzung des OLG Köln, dass der konkrete Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in der hier vorliegenden Form so marginal ist, dass man ihn kaum als untersagungspflichtig einstufen kann und letztendlich vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte.

Durch die konkreten Bewertungsrubriken wie etwa "guter Unterricht", "cool und witzig", "fachlich kompetent", "gut vorbereitet" oder auch "beliebt" und der vorgegebenen bekannten Notenskala 1 für sehr gut bis 6 für ungenügend ist ein massiver und nicht mehr hinnehmbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der nur mit Nachnamen bezeichneten Lehrerschaft kaum möglich. Etwas anderes kann natürlich gelten, wenn die ebenfalls vorliegende Lehrerzitat-Funktion für Unrühmlichkeiten missbraucht wird.

Dies war im streitgegenständlichen Fall aber nicht der Fall.

Es bleibt dennoch spannend, denn der Fall wird uns aufgrund der hoch motivierten Klägerseite, sicher noch eine Weile beschäftigen. Zudem muss jeder Fall einzeln betrachtet werden und was im Grundsatz in Ordnung ist, kann in einem konkreten Einzelfall völlig unzulässig sein. Das gilt natürlich nicht nur für die Damen und Herren Lehrer. 

In den Videofenster geben wir wie gewohnt kleine Ausschnitte aus unserem Kurzauftritt zu "Persönlichkeitsrecht im Internet - Ist "spick-mich.de" Lehrerbeschimpfung?" im ZDF Morgenmagazin wieder.

Den kompletten Beitrag finden Sie aber auch unmittelbar in der mediathek des ZDF.