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Urteile 2006

Leitsätzliches

Urteile 2006

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2006, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

Google-Adwords und Markenrechte auch bei „weitgehend passende Keywords“ - OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.12.2006, AZ: 2 W 177/06

Das OLG Braunschweig bleibt bei seiner Einschätzung zum Thema Adwords und Kennzeichenverletzungen, vgl. hierzu auch http://www.aufrecht.de/5128.html.

Die Verwendung einer Marke oder eines Firmenkennzeichens eines Dritten als Keyword bei einer Anzeige bei Google (Adword) für ein Angebot, bei dem Produkte dieser Marke nicht angeboten werden, stellt eine markenmäßige Benutzung dar. Hierin liegt insbesondere dann eine Verletzung der Markenrechte im Sinne des MarkenG, wenn es sich für die betreffenden Waren bzw. Dienstleistungen um eine typische Markenbezeichnung handelt, die keinen beschreibenden Inhalt erkennen lässt.

Für Adwords gilt insofern das gleiche wie für Metatags (dazu vgl.: BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 „Impuls“ unter http://www.aufrecht.de/4750.html).

Das gilt auch für den Fall, dass der mit Hilfe eines Adwords Werbende den die Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen des Dritten enthaltenden Begriff nicht selbst als Keyword bei Gestaltung der Anzeige eingegeben hat, sondern dieser Begriff auf Grund der Funktionsweise der von Google angebotenen Adwords bei Wahl der Standardoption „weitgehend passende Keywords“ von der Suchmaschine hinzugefügt wurde und dies bei Verwendung der von Google zur Verfügung gestellten Hilfefunktionen erkannt und verhindert werden kann.

"professional-nails.de" als Gattungsbegriff nicht verwechselungsfähig - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2006, Az.: I-20 U 73/06

Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen unter der Domain "professional-nails.de" stellt bzgl. der Marke "Professional Nails" eine markenmäßige Benutzung.

Ein Markenverletzung ist hingegen ausgeschlossen, da die Domain vom Publikum unvermittelt als Gattungsbezeichnung erkannt wird und niemand davon ausgeht, dass es sich um eine Marke handeln könnte. Die Internetnutzer haben keine Veranlassung, die Domain einer für ihre Marke bekannten Person zuzuordnen.

Zur Haftung für Google AdWords und dem Problem der Option "weitgehend passende Keywords" - LG Berlin Urteil vom 21.11.2006, Az.: 15 O 560/06

Der Inserent einer Google Adword-Anzeige haftet für Markenrechtsverletzungen. Nach Ansicht des LG Berlin muss der Inserent einer Adword-Anzeige bei Google, wenn er wie hier einen Gattungsbegriff (Möbel) wählt und die Option "weitgehend passende Keywords" hinzu gebucht, ausnahmsweise erst nach Aufforderung weitere Markenverletzungen verhindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aus einer Marke "EM europa-möbel" abgemahnt wird. Diesen Begriff muss der Inserent dann ausdrücklich ausschließen.

Markenverletzung durch second-level-Domain - OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.06, Az.: I-20 U 241/05

Die identische Übernahme eines besonders kennzeichnungskräftigen Zeichens in eine Second-Level-Domain, die daneben nur einen rein beschreibenden Bestandteil enthält, ist geeignet, eine Verwechslungsgefahr zumindest zu begründen.

Keine fremden Marken in Domains - OLG Düsseldorf, I-20 U 241/05, 21. November 2006

Die identische Übernahme des aufgrund der Bekanntheit besonders kennzeichnungskräftigen Zeichens in eine Second-Level-Domain, die daneben nur noch einen rein beschreibenden Bestandteil enthält, ist ohne weiteres geeignet, eine Verwechslungsgefahr zumindest im weiteren Sinne zu begründen.

Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig - LG Leipzig, Urteil vom 16.11.2006 - Az. 3HK O 2566/06

Ob die Verwendung einer fremden Marke als Google Adword eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt, ist eine Einzelfallbetrachtung.

Es kommt entscheidend darauf an, welche Vorstellungen der User bei Eingabe des konkreten Zeichens in die Suchmaschine und der ihm sodann gezeigten Werbeanzeigen hat. Wegen der hohen Kennzeichnungskraft der Wortmarke "bananabay" entsteht beim Verbraucher der Eindruck, dass auf der Seite des Werbenden Waren des Markeninhabers angeboten werden. Der Werbende benutzt die "Lotsenfunktion" der Marke, die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren und Dienstleistungen hinzulenken. Zudem ist die Nutzung der Marke als Adword wegen sittenwidrigen gezielten Abfangens von Kunden wettbewerbswidrig.

Markenverletzung durch E-Mail Absenderadresse - OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2006, Az.: 6 U 35/06

Die Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von Werbe-E-Mails kann eine Markenverletzung darstellen. Verantwortlich gemacht werden für den Versand kann auch derjenige, dem die in den E-Mails versandte Werbung zu Gute kommt.

Dekorative Verwendung von Namen ist keine markenmäßige Verwendung - OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2006, Az.: 4 U 101/06

Eine bloße dekorative Verwendung von Namen bekannter Persönlichkeiten als schmückendes Beiwerk zur Ware stellt keine markenmäßige Benutzung dar. Gleiches gilt, wenn solche Namen berühmter Persönlichkeiten nur als Bestellzeichen oder als Sortenbezeichnung verwandt werden, ohne zugleich Herkunfts- oder Identifizierungsfunktion zu erfüllen.

 

irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung - LG Braunschweig, Urteil vom 29.09.2006, Az.: 9 O 503/06

Da die Domain "www.irrlicht.de" nicht im geschäftlichen Gebrauch ist, und keinerlei inhaltlichen Hinweise auf den gleichnamigen Betrieb aufweist, verletzt sie keine Zeichenrechte. Es fehlt an der hierfür vorausgesetzten Zuordnungsverwirrung, da die betreffende Internet-Domain keinen Hinweis auf den Namen des Betreibers enthält, sondern vom Internet-Nutzer lediglich als allgemeiner Bergriff verstanden wird.

Die Verwendung der Bezeichnung "Jette" als Adword für Schmuck, Uhren und Accesoires gilt als Markenrechtsverletzung, LG Braunschweig, Beschluss vom 27.7.06, Az.: 9 O 1778/06 (256)

Die Verwendung der Bezeichnung "Jette" als Adword stellt eine kennzeichenrechtliche Benutzungshandlung dar, die wegen der Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte der Markeninhaberin zu einem Unterlassungsanspruch führt. Diese als typische Markenbezeichnung für Schmuck, Uhren oder dazugehörige Accessoires ist nahe liegend nur dazu geeignet, eine darunter angebotene Leistung von dem Angebot eines anderen Unternehmers zu unterscheiden und muss daher vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden werden.

Markenverletzung durch AdWord - LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.06, Az.: 9 O 1840/06 (261)

Die Verwendung eines fremden, markenrechtlich geschützten Begriffs als AdWord in der Suchmaschine Google ist eine Markenrechtsverletzung.

3D-Marke "Goldhase - BGH, Urteil vom 26.10.06, Az.: I ZR 37/04

a) Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke

unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird.

b) Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit)bestimmende Bedeutung zukommen.

Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen "Zeit" und "Brotzeit" - LG Hamburg, Urteil vom 21.07.06, Az.: 408 O 30/06

Der "Zeit"-Verlag kann von der Cateringfirma "Brotzeit" nicht die Unterlassung der Verwendung ihrer angemeldeten Wort-/Bildmarke "Brotzeit" verlangen, weil zwischen den Marken mangels hinreichender Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr vorliegt. Auch wenn die Marke des "Zeit"-Verlages im Pressebereich überragende Bekanntheit genießt, gilt dies nicht für die von der Cateringfirma angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Darüber hinaus ist der Wortbestandteil "Zeit" in der Marke der Cateringfirma nur ein integraler Bestandteil und zusätzlich durch einen aussagekräftigen Bildbestandteil gekennzeichnet.

Löschung der Marke "LOTTO" - BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006, Az.: I ZB 11/04

a) Der Begriff „Lotto“ stellt eine beschreibende Angabe eines Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z.B. „6 aus 49“) eingeengt hat.

b) Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt.

Anlehnung an Boris Becker- AOL-Werbung auf Abi-Shirt von Art. 5 GG gedeckt- OLG Hamburg, Beschluss vom 5.01.2006, Az.: 5 W 1/06

Die Verwendung bekannter Marken auf sog. Abitur-T-Shirts in humorvoll-ironischer Weise kann je nach Art der konkreten Verwendung von der Kunstfreiheit gemäß Art.5 Abs. 3 GG gedeckt sein (vgl. auch BGH zur "Lila Postkarte").

Ein Beitrag von terhaag.

Trabi 03 auf Abi-Shirt ist Markenrechtsverletzung - OLG Hamburg, Beschluss vom 05.01.06, Az.: 5 W 2/06

Die Verwendung der Marke "Trabant" als Slogan auf Abi-T-Shirts ist nicht von der Kunstfreiheit gedeckt, wenn der Schriftzug nicht so verändert wurde, dass erkennbar ist, dass es sich um ein Abi-T-Shirt handelt.

Ein Beitrag von engels.

Deutsches Recht gilt bei Übertragung von deutschen Marken auch im Ausland - OLG München, Urteil vom 12.01.06, Az.: 29 U 3736/05

Das im Immaterialgüterrecht geltende Territorialitätsprinzip bewirkt, daß bei der Übertragung einer inländischen Marke oder eines inländischen Kennzeichenrechts grundsätzlich deutsches Recht Anwendung findet. Dies gilt auch dann, wenn in dem betreffenden Vertrag auch weitere, ausländische Marken oder Kennzeichenrechte übertragen werden.

Ein Beitrag von mews.

Keine schuldhafte Schutzrechtsverwarnung bei späterer Markenlöschung - BGH, Urteil vom 19.01.06, Az.: I ZR 98/02

Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann bei einer Verwarnung aus diesem Schutzrecht grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Bestand des Rechts keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, wie sie das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Eintragung zu prüfen hatte.

Ein Beitrag von engels.

ARD hat keinen Anspruch auf wahltipp.de - LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2006, Az.: 2a O 267/05

Der ARD stehen keine Ansprüche gegen den Inhaber der Domain wahltipp.de zu. Für die Marke der ARD "ARD-Wahltipp" ist der Zusatz ARD derart prägend, dass keine Verwechslungsgefahr besteht.

Ein Beitrag von engels.

Keine Entbehrlichkeit der Abmahnung trotz geäußerter unterschiedlicher Rechtsansichten - OLG Hamburg, Beschluss vom 31.01.06, Az.: 5 W 12/06

Auf die sog. Berechtigungsanfrage eines Markeninhabers kann der wegen einer Markenverletzung in Anspruch Genommene eine gegenteilige Rechtsauffassung äußern, ohne dass er bei einer unmittelbar folgenden gerichtlichen Inanspruchnahme die Möglichkeit verliert, den Anspruch noch kostenfrei gemäß § 93 ZPO anzuerkennen. Denn der Austausch von unterschiedlichen Rechtsansichten macht eine vorherige Abmahnung nicht schon wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit entbehrlich.

Ein Beitrag von engels.

Kostenloses Kundenmagazin einer Fastfood-Kette verletzt ältere Markenrechte - LG Braunschweig, Urteil vom 31.01.06, Az.: 9 O 140/06 (020)

Bringt eine Fastfood-Kette ein kostenloses Kundenmagazin heraus, so werden hierdurch Markenrechte eines bereits bestehenden Magazins verletzt, weil beide sich an ein ähnliches Publikum wenden und ähnliche Themen haben.

Ein Beitrag von mews.

Keine fremden Kennzeichen in Domain - cat-ersatzteile.de - LG Düsseldorf 2a O 32/06

Eine berechtigte Interessen des Markeninhabers gegen eine Nutzung der Marke unter BErufung auf den § 24 MarkenG liegen nicht nur vor, wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wird, sondern auch dann, wenn die Marke bzw. das mit ihr verwechslungsfähige Zeichen in der Werbung in einer Weise benutzt wird, die z.B. den Eindruck erwecken kann, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Markeninhaber und dem Verwender des Zeichens in der Form besteht, dass der Zeichenverwender dem Vertriebsnetz angehört.

Luxus-Parfüm gegen Graumarktimport - BGH, Urteil vom 23.02.2006, Az. I ZR 272/02 (Markenparfüm

Der Inhaber der der Marken "Lancaster", "Nikos" und "Monteil" und Lizenznehmerin der Marken "Chopard", "Jil Sander", "Davidoff", "Boudoir" und "JOOP!" kann von einer Import-Parfümerie unter anderem verlangen, die unbefugte Einfuhr der ausschließlich für den außereuropäischen Markt bestimmten Parfüms in den europäischen Wirtschaftsraum zu unterlassen.

Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch kann bei Wiederholungsgefahr auf Handlungen verallgemeinert werden, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind.
Dem Unterlassungsantrag steht auch nicht der Einwand der Rechtskraft wegen einer Unterlassungsverurteilung in einem Parallelverfahren entgegen.

Ein Beitrag von terhaag.

Markenmäßige Benutzung bei Form eines Schokoriegels - OLG Köln, Urteil vom 03.03.06, Az.: 6 W 5/06

1. Die schmal–längliche, im Querschnitt halbrunde Form des „Duplo“ – Schokoladenriegels ist dem Verkehr auf Grund langjähriger und intensiver Benutzung als Hinweis auf dessen Hersteller bekannt geworden. Wie der mit hohem Aufwand beworbene Slogan „Die längste Praline der Welt“ indiziert, weckt Herkunftsvorstellungen bereits die Grundform des Riegels und nicht erst der Riegel mit seiner einer Baumrinde nachempfundenen Oberflächenstruktur.

2. Bei dreidimensionalen Marken, die die äußere Form eines unverpackten Lebensmittels originalgetreu wiedergeben, verbietet sich eine Trennung zwischen nur auf das Produkt oder nur auf die Marke bezogenen Verkehrsvorstellungen.

3. Eine Schokolade, deren Riegelform nur bei einem unmittelbaren Vergleich der nebeneinander liegenden Produkte von der Form des „Duplo-Riegels“ unterschieden werden kann, wird markenmäßig und in verwechslungsfähiger Weise benutzt.

Ein Beitrag von engels.

Regelstreitwert in Markensachen - BGH, Beschluss vom 16.03.06, Az.: I ZB 48/05

Der Regelstreitwert in Markensachen beträgt 50.000 €.

Ein Beitrag von engels.

Negatives Feststellungsinteresse bei markenrechtlicher Abmahnung trotz Anerkenntnisurteils - OLG München, Urteil vom 06.04.06, Az.:29 U 5193/05

Es besteht auch dann ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO einer BMW-Servicewerkstatt an der Feststellung, dass sich die Inhaberin der Wort-/Bildmarke "BMW" eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich eines umfassenden, abstrakten Verbots der Benutzung der BMW-Marke berühmt, wenn bereits bestimmte, konkrete diesbezüglich von der Servicewerkstatt begangene Markenrechtsverletzungen durch ein Anerkenntnisurteil rechtskräftig abgeurteilt wurden. Das Feststellungsinteresse für eine solche negative Feststellungsklage bleibt teilweise erhalten, wenn der Abmahnende eine Unterlassungsklage mit einem gegenüber dem umfassenden Verbotsverlangen eingeschränkten Antrag erhebt und lediglich daraufhin ein stattgebendes Unterlassungsurteil ergeht.

Ein Beitrag von engels.

Markenrechtsverletzung durch Ad-Words - LG Köln, Beschluss vom 07.05.06, Az.: 33 O 175/06

Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Google-Adword ist als Verletzungshandlung zu sehen.

Ein Beitrag von mews.

Löschung eines Disputeantrages bei "beschreibender" Marke - OLG Köln, Urteil vom 17. März 2006, Az.: 6 U 163/05

Das Recht auf Nutzung der Internetdomain selbst stellt ein gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschütztes „sonstiges Recht" dar. Ein rechtswidriger Dispute-EIntrag ist daher zu löschen.

Der Feststellungsantrag ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zulässig und begründet, weil der Beklagte sich eines besseren Rechts an der Bezeichnung „Investment" berühmt, das tatsächlich in dem Zusammenhang, in dem der Kläger die Domain „investment.de" nutzt bzw. nutzen möchte, nicht besteht...

Ein Beitrag von mews.

Zum Verbot des Vertriebs von Ginkgo-Getränken ohne Zulassung als Arzneimittel- LG Köln, Urteil vom 3. Februar 2006. Az.: 81 O 257/02

Die Klägerin kann von der Beklagten Unterlassung nach Maßgabe des Hauptantrages verlangen, denn das streitgegenständliche Produkt ist ein Präsentationsarzneimittel und darf deshalb mangels Zulassung nicht in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden, §§ 3, 4 Nr.11 UWG in Verbindung mit § 21 AMG.

Ein Beitrag von mews.

LG Düsseldorf, Urteil vom 2. August 2006 - AZ: 12 O 344/05 - Vertragsstrafenanspruch aus Unterlassungsvertrag "Präsentainment" (rechtskräftig)

1) Zu den Kriterien einer persönlich geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz bei Kapitelüberschriften und kopierten Textpassagen aus Büchern.

2) Der Inhaber der Wortmarke "Präsentainment" kann deren gewerbliche Nutzung untersagen.

3) Es besteht ein Vertragsstrafenanspruch bei nicht gelöschter Internetseiten Dritter und vorliegendem Unterlassungsvertrag.

Ein Beitrag von mews.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "SmartKey" und "KOBIL Smart Key" - BGH, Urteil vom 27. April 2006, Az.: I ZR 109/03

 

Zwischen der für eine Computer-Software, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung "SmartKey" und der Bezeichnung "KOBIL Smart Key" für eine Computer-Software zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht keine Verwechslungsgefahr.

Ein Beitrag von mews.

Verletzung der Marke eines Stromkonzerns durch Internetbranchenbuch ("Yello") - OLG München, Urteil vom 31.05.2006, Az.: 1HK O 11526/05

Zwischen der älteren und unter anderem auch für das Bereitstellen von Informationen im Internet eingetragenen Marke "Yello Strom" und der Bezeichnung "GoYellow" besteht aufgrund der Identität der Dienstleistungen und der Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. Zudem liegt auch eine Rufausbeutung vor, da der Stromanbieter mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne seine Bezeichnung zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht hat. Diesen Umstand hat sich der Branchenverzeichnisanbieter gezielt und damit unlauter zu Nutze gemacht.

Ein Beitrag von engels.

"Freie Erfindungskünstler" nicht unterscheidungskräftig - BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006, Az: I ZB 121/05

Allein die bloße Kombination von schutzunfähigen Bestandteilen führe auch bei einer Wortneuschöpfung [Freie Erfingungskünstler] nicht zwangsläufig zur Eintragungsfähigkeit.

Ein Beitrag von mews.

Verletzung des rechtlichen Gehörs im MArkenverfahren - BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006, Az: I ZB 77/05

...Nach § 69 Nr. 1 MarkenG findet eine mündliche Verhandlung über die Beschwerde statt, wenn sie von einem Beteiligten beantragt worden ist. Im Streitfall hat die Widersprechende einen solchen Antrag (hilfsweise) gestellt. Dass das Bundespatentgericht ohne mündliche Verhandlung zum Nachteil der Widersprechenden entschieden hat, ist mit dem Verfahrensrecht nicht in Einklang zu bringen. ...

Ein Beitrag von mews.

Keine herkunftsweisende Bedeutung von abgeschrägten Ecken einer Zigarettenschachtel - OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.06, Az.: 5 U 5/05

 

1. Werden Zigaretten in mit der Bezeichnung „Calumé“ und weiteren Angaben versehenen Packungen in verschiedenen Farben angeboten, die sich von einer viereckigen Zigarettenpackung nur durch leicht abgeschrägte Ecken unterscheiden, misst der Verkehr dieser Formgestaltung keine herkunftshinweisende Bedeutung bei.
2. Zwischen einer u.a. für Zigaretten eingetragenen Formmarke, die eine neutrale Packungsform mit abgeschrägten Ecken schützt (sog. „Prismenpackung“), und den für die Zigaretten „Calumé“ verwendeten Packungen besteht keine Verwechslungsgefahr.

Ein Beitrag von engels.

Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen "Metro Group" und "HVV MetroBus" - OLG Hamburg, Urteil vom 02.03.2006, Az.: 3 U 205/04

Zwischen den Bezeichnungen "HVV MetroBus" des Hamburger Verkehrsbundes und der Marke "MetroGroup" besteht keine Verwechslungsgefahr, da die Marke "Metro" in diesem Fall für die Personenbeförderung in Linienbussen und Fahrplaninformationen nicht kennzeichnend ist.

Verwechslungsfähigkeit der Marken "pussy" und "Pussy Deluxe" - DPMA, Beschluss vom 18. Juli 2006, Az.: 305 54 723.2 / 22

Zwischen der Wortmarke "pussy" und der Wort- / Bildmarke "Pussy Deluxe" besteht Verwechslungsfähigkeit. Dies ergibt sich daraus, dass das Wortelement "Deluxe" rein beschreibenden Charakter hat und bereits eine entfernte Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

Ein Beitrag von engels.

Markenrechtliche Erschöpfung durch Übergabe der Ware an Frachtunternehmen ab Werk - BGH, Urteil vom 27. April 2006, Az.: I ZR 162/03

"ex works"
Übergibt der Markeninhaber die Ware im Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen eines "ab Werk-Verkaufs" an einen Frachtführer, ist die Ware i.S. von § 24 Abs. 1 MarkenG in den Verkehr gebracht und Erschöpfung des Rechts an der Marke eingetreten, auch wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat und die Ware dort vertrieben werden soll. MarkenG § 24 Abs. 1; CMR Art. 12 Abs. 1 und Abs. 5 lit. a

Ein Beitrag von mews.

Keine google-Haftung für Adwords - OLG Hamburg, Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 3 U 180/04

Ein Markeninhaber hat gegen Goggle Deutschland, eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc., keinen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung seiner Marke "Preispiraten" in Werbeanzeigen Dritter unter "google.de". Gleiches gilt für einen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der betreffenden Marke als sog. "Adword".

Die Voraussetzungen der Störerhaftung liegen nicht vor, da nicht hinreichend vorgetragen werden konnte, dass die Tochtergesellschaft bei der Erstellung der streitgegenständlichen Anzeigen im Rahmen des Adword-Procederes, bei der Gestaltung des Anzeigentextes oder zur Veröffentlichung der Anzeigen einen willentlichen Ursachenbeitrag geleistet hat.

Ein Beitrag von terhaag.