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Endlich Freizeit! Conrad-Werbung mit Steinmeier - frech, aber gut gemacht!

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen... - aktuelle Werbung mit Frank-Walter Steinmeier

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.


 

Wir hatten ja zuletzt anlässlich der Dienstwagenaffäre um Ulla Schmidt und der in diesem Zusammenhang veröffentlichten Sixt-Werbung bereits ausführlich berichtet. In dem Beitrag hatte der Verfasser versucht zu erläutern, was sich Politiker (wohl) im Rahmen kommerzieller Verwendung Ihrer eigenen Bildnisse gefallen lassen müssen und was nicht.

Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof zur Lafontainwerbung (BGH - I ZR 182/04) sowie den im Vorfeld ergangenen Entscheidungen aus Hamburg zu diesem Fall und einem anderen um Joschka Fischer (LG Hamburg - 324 0 381/06) abgeleitet, dass solche Werbung immer dann zulässig sein dürfte, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem aktuellen Tagesgeschehen geschieht und die Grenze des guten Geschmacks nicht überschreitet.

Der BGH drückt das natürlich etwas geschliffener aus. Hierbei hält er im Grundsatz fest:

Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses begründet im Allgemeinen – sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung – einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen“.

Bezüglich Prominenter wird dies aber eben etwas eingeschränkt:

„Eine prominente Persönlichkeit aus dem Bereich der Zeitgeschichte muss es zwar regelmäßig nicht dulden, dass das eigene Bildnis von Dritten für deren Werbezwecke eingesetzt wird. Doch findet auch hier eine Güterabwägung statt, die dazu führen kann, dass die Verwendung des fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss“

Also grundsätzlich Schadensersatz, aber immer auch Interessenabwägung und hier gerade bei aktuellem Bezug einer Person der Zeitgeschehens schon mal das Nachsehen für die Prominenz.

Aus unserer Sicht daher : Alles richtig gemacht, Conrad.

Respekt, so kommt man kostengünstig zu Aufmerksamkeit und an prominente Werbeträger. Mal sehen wie lange das so geht... Im Übrigen ist es möglich, dass es auch eine Version von Angela Merkel gegeben hat… ;)