Tel: 0211 / 16 888 600 | anwalt@aufrecht.de
Rechtsanwalt Peter Kaumanns bei "Legal Tribune Online" (LTO.de)

Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M. wird in dem Artikel "Bützen verboten?" bei Legal Tribune Online (LTO.de) zum Thema Karneval am Arbeitsplatz mehrfach zitiert: "Die Karnevalstage sind normale Arbeitstage – wenn der Chef nichts anderes erlaubt, muss wie immer gearbeitet werden."
Den vollständigen Artikel können Sie an dieser Stelle lesen.
Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Wir helfen Ihnen gerne - nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Weitere Nachrichten & Beiträge
- Bundesarbeitsgericht: Überwachung mittels Keylogger nicht erlaubt
- Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt? Interview mit „Regel Recht aktuell“
- Keine Kündigung nach Änderung des XING-Profils
- Lohnausgleich zwischen Frauen und Männern: Klage von Reporterin abgewiesen
- Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Facebook-Auftritt