Der Einsatz eines Keyloggers zur Überwachung von Mitarbeitern ist nicht erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden.
Es ist ein heikles Thema, das immer wieder viele Fragen aufwirft – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer: Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt? Unter anderem zu dieser Frage wurde Rechtsanwalt Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht, vom Online-Magazin „Regel Recht aktuell“ interviewt.
Die falsche Angabe des beruflichen Staus als „Freiberufler“ kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Das hat Landesarbeitsgerichts Köln entschieden (Urteil vom 7. Februar 2017, Az. 12 Sa 745/16).
Eine Reporterin kann keine Angleichung ihres Gehalts an die Vergütung ihrer männlichen Kollegen verlangen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az. 56 Ca 5356/15).
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsräten beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az. 1 ABR 7/15) - eine wichtige Entscheidung für Arbeitgeber.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 4 Sa 191/16) muss über ein Fall von angeblicher Mitarbeiterüberwachung entscheiden. Geklagt hatte eine Verkäuferin, die seit 1999 in einem Oberhausener Fanshop eines großen Bundesliga-Vereins tätig war.
Ein unüberlegter Satz, ein dummer Kommentar in den sozialen Netzwerken kann die Karriere beenden. Wer im Internet Einträge veröffentlicht, sollte sich überlegen, was er veröffentlicht. Das beschäftigt immer wieder die Gerichte.
Diese Mittagspause endete für einen Mitarbeiter eines Reisekonzerns mit der Kündigung. In der Kantine bestellte ein Mitarbeiter der Reisefirma Thomas Cook einen „Negerkuss“ – bei einer aus Kamerun stammenden Frau. Sie fand es nicht witzig und fühlte sich diskriminiert – worauf der Mitarbeiter außerordentlich und fristlos entlassen wurde.
Endlich ist der Sommer da! Mehr als 30 Grad werden in manchen Teilen Deutschlands erwartet. Wer soll bei solchen Temperaturen noch vernünftig arbeiten? Peter Kaumanns LL.M., Rechtsanwalt für Arbeitsrecht klärt dazu einige wichtige Fragen.
Arbeiten während der EM? Für Fußball-Fans nicht gerade leicht - wir klären wichtige Fragen rund um die Europameisterschaft am Arbeitsplatz.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Mitarbeiter muss unter bestimmten Umständen dulden, im Raucherbereich eingesetzt zu werden.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.
Ein Arbeitnehmer veröffentlichte einen schreckliches Foto in Bezug auf Flüchtlinge und wurde gekündigt. Das Arbeitgericht Mannheim nannte die Veröffentlichung "tauüberschreitend" und "menschenverachtend" - hielt die Kündigung dennoch für unwirksam.
Ein Arbeitgeber darf den Browserverlauf eines Mitarbeiters kontrollieren, wenn er den Verdacht hat, dass dieser unerlaubt privat im Internet surft. Das entschied das LAG Berlin-Brandenburg.
Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M. wird in dem Artikel "Bützen verboten?" bei Legal Tribune Online (LTO.de) zum Thema Karneval am Arbeitsplatz mehrfach zitiert.
Im Rheinland wird Karneval gefeiert - auch in vielen Büros. Doch was ist erlaubt und was sollte man besser lassen? Wir klären die wichtigsten Fragen in unserem FAQ.
Die Menschen sind in bester Weihnachtsstimmung. Wenn da nicht die nervige Weihnachtsfeier im Büro wäre. Die einen fiebern ihr Jahr für Jahr entgegen, bei anderen löst allein der Gedanke mit Arbeitskollegen und Chef Small-Talk halten zu müssen, üble Laune aus. Doch muss man wirklich teilnehmen?
Kündigung wegen der Weigerung ein Auto mit nackten Beinen zu fahren? Darüber musste nun das Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheiden (ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 14. Oktober 2015, Az. 2 Ca 1765/15). Ein Arbeitnehmer weigerte sich, ein Dienstfahrzeug mit Motiven von entblößten Frauenbeinen zu fahren. Er wurde daraufhin gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste kürzlich über einen Fall entscheiden, bei dem ein Arbeitgeber eine Sekretärin von einem Detektiv überwachen ließ (Urteil vom 19. Februar 2015, Az. 8 AZR 1007/13).
Der Feuerwehrbeamte aus Düsseldorf, der die Stadt Düsseldorf auf Zahlung von circa 8.500 Euro für Mehrarbeit verklagt hat, geht leer aus. Das hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 26 K 9607/13) entschieden und damit die Klage abgewiesen.
In vielen Berufen gehört sie selbstverständlich dazu: die Dienstkleidung. Doch muss ein Arbeitnehmer früher am Arbeitsplatz erscheinen, weil er die Kleidung noch anlegen muss? Damit musste sich nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) befassen (Az. 9 Sa 425/15). Ein Kfz-Mechaniker, seit 1996 angestellt bei einem städtischen Verkehrsunternehmen, war der Meinung, dass das Anlegen der Dienstkleidung bereits zur Arbeitszeit gehöre und demnach entsprechend zu vergüten sei. Auch wollte er sich eine anschließende Dusche, für die er zehn Minuten zum Arbeitsende benötige, als Dienstzeit anrechnen lassen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste über die Kündigung eines Mitarbeiters eines Oberlandesgerichts entscheiden (Urteil vom 16. Juli 2015, Az. 2 AZR 85/15). Auf einem Rechner, der von dem IT-Verantwortlichen des Gerichts genutzt wurde, waren mehr als 6000 Audio- und Videodateien sowie E-Books und Fotos gefunden worden. Weiterhin war ein Programm installiert, mit dem man den Kopierschutz von Videodateien umgehen konnte. Auf einer externen Festplatte, den der IT-Fachmann ebenfalls genutzt haben soll, wurden weitere 34.000 Audiodateien entdeckt. Er gab an, auch für andere Mitarbeiter des Gerichts Kopien angefertigt zu haben, nahm diese Äußerung jedoch später „ausdrücklich zurück“. Dem Computerfachmann wurde daraufhin außerordentlich und fristlos gekündigt. Doch er hielt die Kündigung für unwirksam und klagte. In den ersten beiden Instanzen bekam er Recht. Nun musste das BAG entscheiden.
Es wird viel gestreikt in Deutschland in diesen Tagen: Lokführer der Bahn, Arbeiter bei Amazon, Piloten der Lufthansa, Erzieherinnen in Kindertagesstätten und auch Mitarbeiter der Post legen die Arbeit nieder. Das Streikrecht als Recht zur Durchsetzung der Tarifordnung ist für Arbeitnehmer ein hohes Gut. Für die Unternehmen ist der Arbeitskampf jedoch ein großer Dorn im Auge.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Bildnisveröffentlichungen eines Arbeitnehmers in einem Werbevideo des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig sein können, wenn eine schriftliche Einwilligung hierzu vorliegt.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der nach langjähriger Alkoholsucht in Folge eines Rückfalls arbeitsunfähig war, mangels Verschulden Entgeltfortzahlungsansprüche zustehen.
Die närrischen Tage stehen vor der Tür und damit für viele Arbeitnehmer auch die Frage: Wie darf ich an meinem Arbeitsplatz Karneval feiern? Ist es überhaupt erlaubt, verkleidet im Büro zu erscheinen? Oder muss ich möglichweise sogar ganz auf die Feier verzichten? Wir erklären, was erlaubt ist und wovon man an Karneval lieber Abstand nehmen sollte.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht an der Facebook-Seite des Arbeitgebers zusteht. Die Seite als solche ist keine technische Einrich-tung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu über-wachen.
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr über eine Kündigung nach Äußerungen eines Arbeitnehmers per Facebook und Youtube entschieden. Der Arbeitnehmer wollte hiermit seine Wahl zum Wahlvorstand für die anstehende Betriebsratswahl bewerben.
Was ist unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zur Fußball WM 2014 zu beachten?
Verschiedene Medien berichten über den skurilen Fall, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt, weil er aich ein iPad bekommen möchte, das alle anderen Kollegen auf der sonst so langweiligen Weihnachtsfeier erhalten haben.
Ein interessantes Urteil, das sich in die lange Liste von Entscheidungen einreiht, die zu Kündigungen wegen Äußerungen auf Facebook ergehen. Diesmal endete es jedoch gut für den Arbeitnehmer.
Soziale Netzwerke werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oft genutzt. Seit einiger Zeit gibt es vermehrt Kündigungen wegen unbedachter Facebook-Kündigungen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat einen interessanten Fall an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Domainrecht entschieden. Es ging um die Verwechselungsgefahr einer Betriebsrats-Domain.
Immer wieder bewegt die fachwelt und auch vor allem Betroffene die Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und einem Arbeitsvertrag - immer wieder gelangt diese Frage auch vor das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt.
Kann ein Arbeitnehmer verpflichtet werden, eine elektronische Signaturkarte zu erwerben? Eine interessante Frage, die es bis nach Erfurt vor das Bundesarbeitsgericht geschafft hat.
Handelt es sich bei Xing Kontaktdaten eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers um Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers? Diese Frage hat das Arbeitsgericht Hamburg jüngst beschäftigt.
Rechtfertigt ein geschmackloses Bild die außerordentliche Kündigung? Diese Frage hat das Arbeitsgericht Hamburg jetzt entschieden.
Das Landesarbeitsrecht hatte sich mit einer einstweiligen Verfügung zu beschäftigen. In dem zugrunde liegenden Fall sah sich ein Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, da er von seinem Vorgesetzten in der Waschanlage gefilmt worden war.
Das Arbeitsgericht Krefeld beschäftigt sich zur Zeit mit dem interessanten Fall, dass jemand über Facebook Bilder von sich gepostet hat, wie er trotz Bandscheibenvorfall eine Frau hochgehoben hat.
Ein Urteil des OLG Köln aus diesem Frühjahr gibt Anlass dazu, die zulässigen Äußerungen über Mitarbeiter und Arbeitgeber zu untersuchen.
Aufgrund eines aktuellen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf führte Rechtsanwalt Kaumanns ein Internview mit dem WDR zum Thema: "Hund/Tiere im Büro".
Zwei interessante Entscheidungen hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun zum Erfüllungsort erlassen.
Einen interessanten Fall hatte das LAG Hamm zu entscheiden: In welchem Umfang können Chat-Protokolle bei einer Kündigung als Beweismittel hinzugezogen werden?
Das ArbG Aachen hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Umständen der Trainerstab eines Fußballvereins gekündigt werden kann.
Das OLG Dresden hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, was mit einen auch privat genutzten Mail-Account passieren kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Aktuell läuft eine spannende Diskussion, ob und inwiefern Beamte suspendiert werden können, wenn sie sich kritisch auf Facebook über ihren Dienstherren äußern.
Zur Zeit beschäftigt ein sogenannter AGG-Hopper verschiedene Arbeitsgerichte. Das Problem sind immer wieder die Stellenanzeigen.
Aktuell wird eine angeregte Diskussion zum Datenschutz im Arbeitsrecht geführt. Grund dafür sind die aktuellen Pläne der Regierungskoalition zu einer gesetzlichen Verankerung des Arbeitnehmerdatenschutzes.
Die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist wegen ihrer geschlechtsdiskriminierenden Wirkung grundsätzlich unzulässig. In aller Regel besteht auch keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmerin. Dies gilt selbst dann, wenn sie befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll.
Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, wenn der Anhörung keine Vollmachtsurkunde beigefügt ist.
Das BAG hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitnehmer in seinem Arbeitszeugnis einen Anspruch auf eine Dankesformel mit Bedauern über das Ausscheiden und Glückwünschen für die Zukunft hat.
Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.
Soziale Netzwerke wie vor allem Facebook sind mittlerweile in die Arbeitswelt eingezogen. Doch sollten Arbeitnehmer grundsätzlich vorsichtig sein bei dem, was sie in welchem Ton über ihren Arbeitgeber veröffentlichen
Das LAG Hamm hat entschieden, dass die Kündigung wegen Verunglimpfung des Chefs über Facebook rechtmäßig ist.
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen.
Das Hagener Arbeitsgericht entschied, dass eine im öffentlichen Bereich eines sozialen Netzwerks abgegebene Beleidigung des Chefs grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Zwar lehnte es die fristlose Kündigung wegen einer Interessenabwägung ab, die hilfsweise erklärte fristgerechte Kündigung bewerteten die Richter hingegen als wirksam. Dagegen wendete sich der Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Hagen, mit Erfolg. Im Rahmen eines Vergleichs erhielt er den Job zurück, da die nächste Instanz die Beleidigungen offensichtlich anders einstufte.
Der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Oberhausen wurde zwar durch einen Vergleich beendet. Allerdings wies das Gericht in seiner mündlichen Verhandlung darauf hin, dass permanente Kameraaufzeichnungen zur Leistungs- und Sicherheitskontrolle rechtlich nicht zulässig seien, wenn hierzu kein begründeter Anlass bestehe.
Der EuGH hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens zu entscheiden, ob ein unterlegener Bewerber einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Nennung der Daten und Herausgabe der Unterlagen des erfolgreichen Mitbewerbers hat. Im Ergebnis lehnten die Richter einen derartigen Auskunftsanspruch jedenfalls ab und gaben die Sache damit zwecks Entscheidung zurück an das deutsche Bundesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz entschieden, dass Äußerungen von Arbeitnehmern, sie würden von ihrem Arbeitgeber betrogen und beschissen, bei einem Streik noch zulässig sind. Allerdings sei hier das Vorverhalten des Arbeitgebers sowie der Aspekt, dass der Vorwurf des Betruges nicht strafrechtlich gemeint war, zu berücksichtigen.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht erkennbar ist, ob der sog. "Contact Center Manager" berechtigt ist für ein Unternehmen Kündigungen auszusprechen.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Kündigung des Arbeitnehmers per E-Mail ein Arbeitsverhältnis nicht wirksam beenden kann. Ein per E-Mail zugesandtes, eingescanntes Kündigungsschreiben wahrt nicht die Schriftform gemäß § 623 BGB.
Das Landessozialgericht in Hessen hat eine Sperrzeitverhängung für zulässig erachtet, da kein wichtiger Grund oder eine besondere Härte für die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestand. (LSG Hessen, Urteil vom 22.06.2012 – Az. L 7 AL 186/11)
Da die Videoüberwachung von Arbeitnehmern immer häufiger stattfindet, finden Sie in diesem Beitrag einige Informationen, anhand derer Sie erkennen können, was wann zulässig bzw. unzulässig ist.
Durch Urteil hat das Landesarbeitsgericht Hamm nunmehr entschieden, dass Chatprotokolle vom Arbeitsplatz im Kündigungsschutzprozess verwertbar sind, wenn im Betrieb nur in Ausnahmefällen die private Internetnutzung gestattet ist.
Was ist unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zur Fußball EM 2012 zu beachten?
Neue Kündigung wegen Facebook. Social-Media-Knigge für die Nationalmannschaft.
Es ist der klassische Fall im Arbeitnehmerurheberrecht: Der Arbeitnehmer erbringt eine kreative Leistung und wechselt früher oder später den Arbeitsplatz. Nun stellt sich die Frage, wem die Rechte an dieser Leistung zustehen – dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer.
Bereits zum dritten Mal veranstalten die Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte gemeinsam mit der digitalen Stadt Düsseldorf ein digispecial. Diesmal werden die Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht Peter Kaumanns und einer der Kanzleigründer Rechtsanwalt Michael Terhaag auf die Chancen und Risiken der sozialen Netzwerke insbesondere im Arbeitsrecht aber auch zum Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht eingehen. Anhand griffiger Beispiele aus der Praxis lässt sich dem Thema in lockerer Atmosphäre mit dennoch klaren Lösungsansätzen leicht näher kommen.
Zustimmung gegenüber einer Schmähkritik durch Betätigen des „Gefällt mir“ Buttons bei Facebook rechtfertigt eine Kündigung bei 25-jährigem Arbeitsverhältnis nicht ohne vorherige Abmahnung
Soziale Netzwerke und Internetdienste sind unaufhaltbar in die moderne Arbeitswelt eingezogen. Dienste wie Facebook, Meetone, Google+, Xing, Linkedin, Twitter usw. werden dabei gleichsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genutzt.
Arbeitgebern dienen die sozialen Netzwerke bisher vor allem im Bereich der Eigenwerbung und in der Personalrekrutierung. Einige Unternehmen fördern bzw. fordern sogar die Nutzung von sozialen Netzwerken durch die eigenen Mitarbeiter im unternehmerischen wie privaten Bereich. Hierdurch sollen die Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben, um somit mit der Kundschaft „auf Augenhöhe“ kommunizieren zu können.
Viele Arbeitnehmer nutzen soziale Netzwerke abgesehen von ihren unternehmensbezogenen Tätigkeiten aber auch privat bzw. im privaten Bereich. Hierbei ergeben sich immer häufiger arbeitsrechtliche Auswirkungen und Berührungspunkte.
Eine schwangere Mitarbeiterin wurde gekündigt, da sie sich bei Facebook negativ über einen Kunden ihres Arbeitgebers geäußert hatte. Der VGH gab dem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage statt, da nach Ansicht der Richter die Klage hinreichende Erfolgsaussichten habe.
Das Bundesarbeitsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes einen weiteren Tag Urlaub pro Jahr eingeklagt hatte. Nach dem Gesetz und ihrer Altersstufe standen ihr nur 29 Tage zu, sie forderte hingegen 30 Tage, obwohl sie die gesetzliche Altersgrenze, das 40. Lebensjahr, noch nicht erreicht hatte. Das BAG bejahte eine dadurch erfolgende Diskriminierung jüngerer Beschäftigter und entschied zu Gunsten der Beschäftigten.
Kosten der anwaltlichen Erstberatung. Im Regelfall gilt eine Erstvergütung als stillscheigend vereinbart. Etwas anderes gilt nur, wenn andere Umstände erkennbar sind.