Leitsätzliches
Urteile 2008
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Sedo haftet nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter - LG Düsseldorf, Urteil vom 5.11.2008, Az.: 14c O 146/08
Der Betreiber einer Internetseite, die lediglich eine Plattform bietet, auf der Inhaber von registrierten Domains ihre Domain zum Verkauf anbieten können, haftet nicht für Markenrechtverletzungen Dritter.
Anbieter der Domains ist nicht der Betreiber des Parking-Programms, sondern der Verkäufer der Domain.
Eine Haftung nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit für Störer scheidet ebenfalls aus. Dem Betreiber ist es nicht zuzumuten für jede geparkte Domain eine Einzelfallprüfung zu betreiben. Hierzu müsste der Betreiber des Parking-Programms faktisch Markenrechtsexperten beschäftigen, die die Gesamtschau ständig und für jede einzelne Domain und deren Inhalte vornehmen und darüber hinaus fortlaufend akualisieren.
Bitte schauen Sie hierzu auch in unseren Beitrag des Klägerinnenvertreters
Domainbörse Sedo haftet nicht für "Parkverstöße" Dritter - Sedoparking und Markenverstöße.