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Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Anwalt hilft

Ein Arbeitsverhältnis kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. In beiden Fällen sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Mangelt es an einem dieser Punkte, kann die Kündigung unwirksam sein.

Zunächst bedarf jede Kündigung der Schriftform. Eine nur mündliche Kündigung oder ein Textblatt ohne Unterschrift sind unzureichend. Auch ein Namenskürzel auf dem Blatt Papier reicht nicht aus. 

Die Kündigungserklärung muss dem Empfänger auch zugehen, das heißt der Kündigende muss im Streitfall beweisen, dass das Schriftstück zugegangen ist. Am besten eigent sich hier ein unabhängiger Zeuge, der sowohl den Zugang als auch den Inhalt des Schreibens bezeugen kann.

Ferner ist zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden.

Ordentliche Kündigungen werden fristgemäß ausgesprochen. Die Fristen richten sich nach dem Gesetz oder speziellen vertraglichen sowie tarifvertraglichen Regelungen.

Es kann allerdings auch außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Gesetz benennt einige Beispiele dafür. Maßgeblich ist in der Regel die Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag wege eines schwerwiegenden Verstoßes einer Vertragspartei.

Wer genießt welchen Kündigungsschutz?

Nach einer Beschäftigungszeit von mindestens sechs Monaten und einer bestimmten Betriebsgröße unterfällt der Arbeitnehmer zudem dem Kündigungsschutzgesetz.

Danach wird es schwieriger, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen und eine Kündigung greift nur, sofern diese sozial gerechtfertigt ist. Unterschieden wird im Rahmen dieses Gesetzes sodann zwischen betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich schnell rechtlich beraten zu lassen. Die Erhebnung einer Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zustellung der Kündigung erfolgen. Danach gilt die Kündigung unweigerlich als wirksam.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.