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E-Mail am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer nutzen das Internet am Arbeitsplatz  immer häufiger auch für private Zwecke. Damit einher geht auch die Versendung von privaten E-Mails. Die meisten Arbeitgeber dulden dies  - zumindest stillschweigend -, solange es in einem gewissen Rahmen bleibt.

Häufig bestehen nämlich keine klaren Regelungen, sodass unklar ist, was man darf und was nicht. Dies führt häufig zum Konflikt, der schnell zur Kündigung und gegebenenfalls zu einem Rechtsstreit führen kann.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht DüsseldorfKurze und seltene private E-Mails werden sicher keinen Arbeitgeber stören, da der Arbeitnehmer wichtige private Dinge spontan erledigen kann und dadurch später auch eine bessere dienstliche Leistung erbringen kann. Kippt dieses Verhältnis jedoch derart, dass überwiegend private E-Mails abgearbeitet werden, ist der Ärger des Arbeitgebers vorprogrammiert und nachvollziehbar.

Wir empfehlen daher, den Punkt der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz transparent mit in den jeweiligen Arbeitsvertrag aufzunehmen und diese Regelungen entsprechend wasserdicht zu formulieren, damit es gerade nicht zum ungeahnten Konflikt kommt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.