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Die USA haben gewählt. Barack Obama wird neuer Präsident und
löst eine lange vermisste Euphorie aus. Wünschen wir ihm, dass
er zumindest ein bisschen von dem, was die Welt von ihm
erwartet, erfüllen kann. Die Spieleindustrie jedenfalls sagt: "An Actionfigure you can believe in!"
Fast war es schon so weit - so vermeldete es zumindest die ehrwürdige "New York Times". Dass es sich bei der Zeitung mit ausschließlich guten Nachrichten um eine Kunstaktion handelte, war dabei auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen.
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Zunächst noch einmal in
eigener Sache: Wir
freuen uns weiterhin über
Bewerbungen engagierter,
qualifizierter und
begeisterungsfähiger
Kollegen und Kolleginnen zur
Verstärkung unseres Teams
hier in Düsseldorf.
Neben unserem Pressespiegel
unten, der auch diesen Monat wieder einmal immens viel zu bieten hat,
freuen wir uns aktuell sehr über die Empfehlung im aktuellen JUVE
Handbuch 2008/2009 "Wirtschaftskanzleien", das Terhaag & Partner
dieses Jahr erstmalig und gleich sehr positiv erwähnt.
"Die auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei hat sich auf
diesem Gebiet einen Namen im Markt erarbeitet."
Da passt es doch ganz gut, dass im vergangenen
Monat Herr Kollege Michael Terhaag von der Rechtsanwaltskammer
Düsseldorf die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt
für gewerblichen Rechtsschutz aufgrund seiner
besonderen theoretischen Kenntnissen und besonderer praktischer
Erfahrungen verliehen wurde.
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz umfasst u.a. folgende
Fachgebiete: Markenrecht und Kennzeichenrecht urheber- und medienrechtliche Bezüge des
gewerblichen Rechtsschutzes Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG),
Kartellrecht Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht,
Patentrecht Vertragsgestaltung, insbesondere Lizenz- und
Medienverträge
Fachanwalt für IT-Recht sind hier bei uns zudem noch Herr
Terhaag und Herr Dr. Engels. Die Kollegen Dr. Herrmann und Elgert
absolvieren in diesen Tagen den Fachanwaltslehrgang Urheber- und
Medienrecht in Düsseldorf. Unser monatlicher Newsletter enthält
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| | | Beiträge und aktuelle
EntwicklungenGewinnversprechen im Internet - RA Terhaag im WDR "Sie haben gewonnen - 25.000 oder ein Auto" Wie darf man eine solche Aussage verstehen? Nicht als verbindlich sagt das Landgericht Köln und widerspricht damit der klaren Intention der gesetzlichen Vorschrift des § 661 des bürgerlichen Gesetzbuches, dass Gewinnzusagen nicht im Kleingedruckten aufgehoben werden dürfen. Die spannende Frage ob die Norm auf Internetanwendungen überhaupt Anwendung findet wird in diesem Verfahren leider nicht höherinstanzlich und damit abschließend beantwortet werden. | Fragen rund um die Registrierung von Domains und deren Folgen Im heutigen Internet-Zeitalter ist der Umgang mit Domains nahezu selbstverständlich geworden. Insbesondere für einen werbewirksamen Firmenauftritt ist eine eigene Homepage unverzichtbar. Doch die Eintragung einer Domain kann gleichzeitig den Verstoß gegen ein oder mehrere Rechte Dritter bedeuten, die hier einmal kurz im Überblick beleuchtet werden sollen. | Glücksspiel Staatsvertrag sorgt für Furore Ob Günther Jauch eine Fernsehsendung mehr oder weniger moderiert, dürfte angesichts seiner häufigen Fernsehauftritte keine besonders wichtige Frage sein. Kritisch wird es aber dann, wenn eine seiner Sendungen von Amts wegen abgeschaltet wird. Derzeit scheint es so, als ob der seit Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrag dies möglich macht und auch noch einige weitere Überraschungen zu bieten hat. | Der Diebstahl virtueller Gegenstände Dass zum Beispiel der „Diebstahl“ geistigen Eigentums Konsequenzen hat, dürfte hinlänglich bekannt sein. Oft wird in vielen Rechtsbereichen von „Diebstahl“ gesprochen, jedoch ist der wortwörtliche „Diebstahl nach deutschem Recht im Strafgesetzbuch „zuhause“. Diebstahl ist im juristischen Sinne also nicht gleich Diebstahl. | |
| | | | | | | | | Interessante Urteile | | | [markenrecht] Sedo haftet nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter - LG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008, Az.: 14c O 146/08 Der Betreiber einer Internetseite, die lediglich eine Plattform bietet, auf der Inhaber von registrierten Domains ihre Domain zum Verkauf anbieten können, haftet nicht für Markenrechtverletzungen Dritter. Anbieter der Domains ist nicht der Betreiber des Parking-Programms, sondern der Verkäufer der Domain. Eine Haftung nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit für Störer scheidet ebenfalls aus. Dem Betreiber ist es nicht zuzumuten für jede geparkte Domain eine Einzelfallprüfung zu betreiben. | "simplify internet" als Wortmarke eintragungsfähig - BPatG, Beschluss vom 15.10.2008, Az.: 29 W (pat) 113/05 Im Rahmen von Wortmarken wird von fehlender erscheidungskraft ausgegangen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort bzw. eine Wortfolge der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen ... | Namensklau im Internet - BGH, Urteil vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05 Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrecht nach den Grundsätzen der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu ... | |
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| | | [wettbewerbsrecht] Kartenlegerin mit unzulässigem Copyright-Hinweis - OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2008, Az.: I-20 U 123/08 Eine Kartenlegerin, die im Internet handelsüblicher Spielkarten mit einem unrichtigen Copyright-Hinweis versieht, handelt wettbewerbswidrig. Der durch den Aufdruck vermittelte Eindruck von der größeren "Macht über die Karten" ist bei der Beurteilung der wettbewerblichen Relevanz der Werbung zugrunde zu legen. | "anwaltskanzlei-ortname.de" - keine Spitzenstellungsbehauptung - OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08 Benutzt eine Kanlzei die Domain "anwaltskanzlei-xxx.de", wobei als Zusatz der Ortsname verwendet wird, so liegt keine Spitzstellungsbehauptung vor. In der Regel setzt eine Spitzenstellungswerbung zumindest voraus, dass einer Bezeichnung der bestimmte Artikel vorangestellt wird, weil bei dessen Betonung der jeweilige Geschäftsbetrieb gemäß den allgemeinen Sprachgewohnheiten als ... | Voraussetzungen der Nachahmung - ICON - BGH, Urteil vom 26.06.2008, Az.: I ZR 170/05 Ein Fall der Nachahmung im Sinne des Wettbewerbsrechts liegt dann vor, wenn dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung seines Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. Im Rahmen der Entwicklung eines Produkts trifft den Unternehmer, der unabhängig von einem anderen ein eigenes entwickelt keine generelle Pflicht zur Wahrung eines Abstands zu einem identischen oder ähnlichen Erzeugnis. |
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| | | [internetR] | | | "Ich bin von der Originalität überzeugt" Plagiate bei ebay - keine Beschaffenheitsvereinbarung - AG Hannover, Urteil vom 03.07.2008, Az.: 506 C 235/08 Steht in der Artikelbeschreibung eines Angebots für eine Tasche bei ebay "Ich bin von der Originalität überzeugt", beinhaltet dies nicht die Vereinbarung einer Beschaffenheit. Dem Käufer steht kein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Original (€ 1500) und dem erworbenen Plagiat (€ 315 Option Sofort-Kauf) zu. | | | Anforderungen an das Impressum im Netz - EuGH, Urteil vom 16.10.2008, Az.: C-8209;298/07 Der Diensteanbieter ist verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. ... | | | Kein Schmerzensgeld bei Forenbeiträgen - AG Ludwugshafen am Rhein, Urteil vom 23.10.2008, Az.: 2 g C 291/08 Der Betreiber eines Internetforums kann wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Störer in Anspruch genommen werden. Dies setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Betreiber unverzüglich tätig geworden ist, um die Informationen ... | | | Negative Bewertung bei eBay - AG Brühl, Urteil vom 07.04.2008, Az.: 28 C 447/07 Ein Widerruf in Bezug auf negative Bewertungen bei ebay kann nur verlangt werden, wenn die Erklärung oder ein Teil der Erklärung eine Tatsachenbehauptung beinhaltet. Bei Erklärungen die lediglich Werturteile sind, besteht generell kein Anspruch auf Widerruf. Ein Anspruch auf Widerruf besteht auch aus der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien in Verbindung mit den von eBay aufgestellten Kriterien über ... | | | | | |
| | | [urheberR] | | | Übernahme einer geschützten Datenbank kann auch ohne technischen Kopiervorgang untersagt werden - EuGH, Urteil vom 09.10.2008, Az.: C-8209;304/07 Die Übernahme von Elementen einer geschützten Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage der Datenbank und einer im Einzelnen vorgenommenen Abwägung der darin enthaltenen Elemente kann eine „Entnahme“ im Sinne der Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken sein, soweit es sich bei diesem Vorgang um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils ... | | | Regelstreitwert von € 3000 bei Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit Tauschbörsen - OLG Köln, Beschluss vom 9.10.2008, Az.: 6 W 123/08 Der Regelstreitwert bei Auskunftsansprüchen gegen Provider im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen durch Dritte nach § 101 Abs. 9 UrhG beläuft sich auf 3.000,00 €. Hierbei ist an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen einheitlich zu bewerten. Da es sich bei dem Antragsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG um ein Vorschaltverfahren zu einem Auskunftsanspruch handelt, durch den wiederum Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den zu ermittelnden Urheberrechtsverletzer vorbereitet werden, wird der Wert allerdings höchstens einen Bruchteil des Interesses des Verletzten an der Durchsetzung dieser Hauptansprüche ausmachen. | | | | | |
| | | [sonstigesR] IP-Adressen dürfen doch gespeichert werden - AG München, Urteil vom 30.09.2008, Az.: 133 C 5677/08 Dynamische IP-Adresse, die als Log-Daten auf den Servern der Access- Provider gespeichert werden sind keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. ... | Private Sportwetten in Berlin derzeit zulässig - VG Berlin, Urteil vom 07.07.2008, Az.: 35 A 149.07 Die ntersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird aufgehoben, sodass die privte Vermittlung von Sportwetten derzeit weiter betrieben werden darf. Die Verfügung ist an den seit dem 01.01.2008 geltenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zu messen, der in Berlin über das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Glücksspielgesetz) Anwendung findet. Wesentliche Bestimmungen des GlüStV sind mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. | "War das Ernst? Oder August?" - zerknitterte Zigarettenschachtel - BGH, Urteil vom 5. Juni 2008, Az.: I ZR 96/07 Der Schutz des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten überwiegt nicht immer gegenüber dem der Meinungsfreiheit. Diese gilt auch im Bereich der Werbung. Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist durch den Prominenten hinzunehmen, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Prominenten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt wird. | Vorerst wird in Berlin weiter gepokert - VG Berlin, Urteil vom 22.10.2008, Az.: VG 35 A 187.08 Die Veranstaltung öffentlicher Pokertuniere, bei denen eine Startgebühr von € 15 erhoben wird und ein "Rebuy" ausgeschlossen ist, bleiben in Berlin vorerst zulässig. Pokertuniere sind nicht als Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1. S. 1 GlüStV anzusehen. Die von den Teilnehmern zu zahlende Pauschale von € 15 bzw. € 45 / 50 für zwei Startrechte an zwei Tagen (d.h. € 22,50 / 25 pro Turniertag) ist lediglich als Eintrittsgeld und nicht als Entgelt i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV zu werten. |
| | | | | | | | | PressespiegelWie
gewohnt hier noch einige Veröffentlichungen zu unserer Kanzlei
aus den letzten vier Wochen: |
Liveaufritt zum Top-Thema "Sichere
Geschenke aus dem Netz - Tipps für den Weihnachts-Einkauf im Internet bei
Volle Kanne im ZDF am | Kollege Dr. Herrmann war zum Thema "Cold Calling" im ARD Ratgeber Recht. |
Gemeinsamer Aufsatz mit Herrn Kollegen Dr. Engels "MonopolVZ - Zur Reichweite
von Serienmarken bei Internetportalen" und gleichzeitig Anmerkung zum Urteil des
LG Köln vom 2.5.08 - 84 O 33/08 - studiVZ in dem juristischen Fachblatt
Kommunikation & Recht im November 2008
| Die aktuelle webselling ist gleich dreifach durch uns bestückt. Neben einem
umfangreiches Interview von Herrn Terhaag zur Titelgeschichte "Mehr Umsatz mit
gezielten Schnäppchen- und Preisaktionen" haben die Kollegen Dr. Herrmann und
Dr.
Engels in gewohnter Manier zum einen zur Sicherheit von Zahlungssystemen im Netz und zum anderen zum Handel mit Fälschungen von Markenbekleidung Stellung genommen. | Ausführliches Interview von Herrn Terhaag zum Beitrag "Urheberrecht - Mehr
Schutz für geistiges Eigentum" - zu den Neuerungen des aktuellen
Urhebergesetz auf der Monats-CD des Wirtschaftsmagazins WISO des ZDF | Internetrechtskolumne von Herrn Kollegen Terhaag diesmal "Flatrate-Anbieter beim Wort nehmen" im Berliner
Tagesspiegel | RA Terhaag zu den möglichen Folgen der aktuellen Gerichtsverfahren gegen Ex-Maxfield-Chef persönlich "hallo
deutschland" im ZDF | In
der regelmäßigen Kolumne von Herrn Dr. Engels in der
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ging es um Abofallen auf Internetseiten. |
Kommentar von Herrn Terhaag zur aktuellen Gerichtsentscheidung Commerzbank ./. Pooth bei "hallo
deutschland" im ZDF | Liveaufritt
zum Top-Thema "Ärger
mit der Flatrate" bei Volle Kanne im ZDF | Rechtsanwalt Dr. Herrmann konnte in einem ausführlichen Interview bei Leonardo, dem Wissenschaftsmagazin auf WDR5, zum Schutz der Privatssphäre im Internet und zu den Möglichkeiten, sich gegen unerlaubte Veröffentlichungen zur Wehr zu setzen, Stellung nehmen. |
Im IT-Rechts-Berater besprach
Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M. die Entscheidung des VG Koblenz, Urteil vom 15.07.2008, Az.: 1 K 496/08.KO - Keine Rundfunkgebührenpflicht bei beruflich genutzten PC.
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