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Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)

Was ist eigentlich ein Fachanwalt für IT-Recht?

Ein Fachanwalt ist grundsätzlich ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Der Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen.

Für den Erwerb des Titels Fachanwalt IT-Recht ist der Nachweis besonderer Kenntnisse in folgen Bereichen nachzuweisen:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung   individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung 

Unsere Kanzlei verfügt aktuell über frei Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz, deren zwei für IT-Recht (Informationstechnologierecht) sowie zwei Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Bei uns finden Sie somit alle Internet- und medienbezogenen Fachanwaltschaften in einer Kanzlei.