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Newsletter aus 2006
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september 2006
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Der Papst in Bayern und der bwin-Vorstand in Gewahrsam. Puh, was für eine Kombination. Groß kommentieren möchten wir Letztgenanntes hier (noch) nicht, aber mit dem geeinten Europa scheint es noch nicht allzu weit her zu sein.

eine gute Gelegenheit...Aber zurück ins schöne Düsseldorf. Diese Woche ist OMD, die Messe für digitales Marketing, hier nur wenige Kilometer von unserer Kanzlei entfernt.
Sind Sie da? Wir sind es. Wenn Sie Lust und Zeit zu einem persönlichen Treffen haben, vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Termin auf der Messe oder bei uns im Büro.

Hier in unserem Newsletter wie immer nicht alle Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 



Wir möchten uns wieder erweitern!

Haben Sie  bereits etwas Berufserfahrung, bestenfalls im Gewerblichen Rechtsschutz und Internetrecht, sind mit den neuen Technologien gut vertraut und wollen beruflich in einem super Team weiterkommen?

Dann bewerben Sie sich, bevorzugt sehr zügig und per Email mit knappen aber aussagekräftigen Unterlagen im pdf-Format unter bewerbung@aufrecht.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Was gibt's sonst Neues? Hmm, ach so, an dieser Stelle freuen wir uns Ihnen unsere neue Stimme in unserem aus so schon bestens besetzten Sekretariat vorzustellen.

Bereits seit Juli werden wir tatkräftig von unserer Auszubildenden Frau Jana Meinke unterstützt. Eine echte Verstärkung!



 

Im Übrigen können wir die glücklicherweise schon etwas zur Gewohnheit gewordenen zahlreichen Veröffentlichungen vermelden.
 
Diesen Monat war u.a. dabei die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Westdeutsche Rundfunk, der Berliner Tagesspiegel und das Zweite Deutsche Fernsehen.

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Phishing: OLG Hamburg bestätigt zivilrechtliche Haftung

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem jüngst ergangenen Beschluss eine Berufung zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. In der Entscheidung wurde ein so genannter „Finanzagent“ dazu verurteilt, an seine eigenen Bank einen Geldbetrag von über 30.000 € zurückzuerstatten.

Rechtsanwalt Terhaag bei "Volle Kanne" im ZDF zum Thema Teleshopping

Teleshopping ist eine neue, tolle und bequeme Art des modernen Einkaufs. Grund genug für das Top Thema des Verbrauchermagazins "Volle Kanne" des Zweiten Deutschen Fernsehens bei dem unser Kollege Rechtsanwalt Michael Terhaag einmal mehr zu potentiellen Rechtsproblemen Frage und Antwort stand.

Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bei Geschmacksmusterverletzung

Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bei Geschmacksmusterverletzung. Im Fall der Geschmacksmusterverletzung ist bei der Berechnung der Höhe der Lizenzgebühr auch der Werbeaufwand zu berücksichtigen, den der Verletzer betrieben hat.

ADR-Verfahren: EURid wacht auf - Das Register geht nun selbst gegen missbräuchliche Registrierungen vor

Die Registrierungsstelle für die .eu-Domains, EURid, ist von sich aus in einem großen Schlag gegen Domaingrabber vorgegangen. Insgesamt wurden rund 74.000 Domains gesperrt. Im Rahmen der Prüfung der geltend gemachten Rechte in Sunrise-Phase zwei kommt Eurid nun auch weiter - die ersten von uns ausgestellten eidesstattlichen Versicherungen wurden von den Prüfern akzeptiert. Daneben entwickelt sich auch die Rechtsprechung des tschechischen Schiedsgerichts weiter - obwohl hier in einigen Fällen letztlich Unsicherheiten bleiben.

eBay-Recht, Teil 12 - Einmonatiges Widerrufsrecht bei eBay?!? Das KG Berlin hat geurteilt...

Das Kammergericht Berlin hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung entschieden, daß das Bereithalten von Informationen auf einer Website, insbesondere in einem Angebot bei eBay, nicht den gesetzlichen Anforderungen der Textform genügt und Verbrauchern somit ein einmonatiges Widerrufsrecht zustehe. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, womit eBay-Nutzer in der nächsten Zeit zu rechnen haben.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenrecht]

Unlautere Nachahmung einer Luxushandtasche - OLG Köln, Urteil vom 28.04.06, Az.: 6 U 121/05

Hält sich ein als zeitlos anzusehendes Handtaschenmodell über Jahrzehnte hinweg auf dem Markt, so schließt der Umstand, dass Formen dieses Stils vor etwa 10-20 Jahren modisch waren und deshalb breit angeboten wurden, einen markenmäßigen Gebrauch durch den Vertrieb einer Nachahmung des betreffenden Taschenmodells nicht aus. Gilt ein Taschenmodell als besonderes Prestigeobjekt, so stellt sich ihre ungleich preiswertere Nachahmung als wettbewerblich unlautere unangemessene Ausnutzung ihrer Wertschätzung dar.

Verletzung der Marke eines Stromkonzerns durch Internetbranchenbuch ("Yello") - OLG München, Urteil vom 31.05.2006, Az.: 1HK O 11526/05
[markenR] 23 Aug 2006 16:43

Zwischen der älteren und unter anderem auch für das Bereitstellen von Informationen im Internet eingetragenen Marke "Yello Strom" und der Bezeichnung "GoYellow" besteht aufgrund der Identität der Dienstleistungen und der Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. Zudem liegt auch eine Rufausbeutung vor, da der Stromanbieter mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne seine Bezeichnung zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht hat. Diesen Umstand hat sich der Branchenverzeichnisanbieter gezielt und damit unlauter zu Nutze gemacht.

 

 
  
 

 
 

[wettbewerbsrecht]

 

Keine wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung mit gesetzlichem Muster - LG Münster, Urteil vom 02.08.06, Az.: 24 O 96/06

In der Verwendung des amtliche Formular zum Online-Widerrufsrecht des Bundesjustizministeriums ist kein Wettbewerbsverstoß wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht zu sehen.

Abgrenzung presserechtlicher oder wirtschaftlicher Internetdienst - LG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2006, Az.: 12 O 554/05

Bei der Beurteilung von Werturteilen, die im Wettbewerb darauf zielen, einen Mitbewerber seine Leistungen oder sein Unternehmen herabzusetzen ist grundsätzlich das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit zu beachten, nach dem eine Kritik, die als Mittel des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen über politische oder wirtschaftliche Belange dient, selbst dann erlaubt ist und sein muss, wenn sie in scharfer Form geäußert wird

 
  
 

 

 

[allg internetrecht]
 

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Geldkurier bei Phishing - OLG Hamburg, Beschluss vom 02.08.06, Az.: 1 U 75/06

Gegen Geldkuriere in Phishing-Fällen besteht ein Rückzahlungsanspruch der Bank. Denn die Überweisungen, die mit den erbeuteten Transaktionsdaten ausgeführt werden, waren fehlerhaft, so daß der Bank ein Rückbuchungsanspruch zusteht.

Beim gewerblichen Handel bei eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat zu - OLG Hamburg, Urteil vom 24. August 2006, Az.: 3 U 103/06

Beim gewerblichen Handel bei virtuellen Auktionshaus Ebay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat zu.

Besondere Prüfungspflicht bei Internetforum - OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06

Der Betreiber eines Internetforums haftet dann als Störer und hat dann besondere Prüfungspflichten, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt. Dies ist dann gegeben wenn durch eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert wurden oder wenn bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat.

 
 
 
 
 

 

 

[delikt- / strafR]
 

Störerhaftung bei offenem WLAN - LG Hamburg, Urteil vom 26.07.06, Az.: 308 O 407/06

Wer es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLAN-Verbindung ermöglicht, einen Internetzugang zu nutzen und die streitgegenständliche Rechtsverletzung - eine Urheberrechtsverletzung - zu begehen, dann ist dies adäquat kausal für die Schutzrechtsverletzung gewesen.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Luftbildaufnahmen von Prominentenanwesen - BVerfG, Beschluss vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 507/01

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutz des Persönlichkeitsrechts auf die Veröffentlichung von Abbildungen zu erstrecken, die Einblicke in die räumliche Privatsphäre als einem von öffentlicher Kontrolle und Beobachtung freien Rückzugsbereich ermöglichen, wenn die Betroffenen diesen Bereich erkennbar dem Einblick von außen verschlossen halten wollen.

 
 
 
 
 

 

 

 

[sonstigesR]
 

Keine Werbung für bwin auf Bundesliga-Trikots - OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.06, Az.: 1 B 273/06

Das Oberverwaltungsgericht gelangt bei der in einem Verfahren gebotenen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Durchsetzung der Untersagungsverfügungen das gegenläufige Interesse der Antragsteller, einstweilen von der Vollziehung verschont zu bleiben, überwiegt.

Die am 11.04.1990 vom Gewerbeamt Löbau erteilte Genehmigung berechtigt - allenfalls - dazu, in den neuen Bundesländern derartige Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln. Der Beigeladene missachtet die ihm mit der Genehmigung auferlegte räumliche Beschränkung.

Über die Zulässigkeit und Grenzen eines staatlichen Wettmonopols, gerade auch bezogen auf Sportwetten zu festen Gewinnquoten, hat das Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 entschieden. Insgesamt ist festzustellen, dass diese Entscheidung Bereich der staatlich verantworteten Sportwetten jedenfalls im Bundesland Bremen, das im vorliegenden Verfahren allein Gegenstand der Prüfung sein kann, zu einer deutlichen Umsteuerung geführt hat.

Die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung des Beigeladenen - allenfalls - auf die neuen Bundesländer und das darauf bezogene, an die Antragsteller gerichtete Werbeverbot berühren die gemeinschaftsrechtlich verankerte Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV). Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sind nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Solche Gründe sind hier gegeben.

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sportwettenuntersagung - VG Bremen, Beschluss vom 24.07.06, Az.: 5 V 1707/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung eines Sportwettenanbieters ist wiederherzustellen. Die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung ist als schwerwiegender Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EGV, die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EGV sowie das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG anzusehen.
398 Klicks

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sportwettenuntersagung - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.06, Az.: 6 K 1260/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung eines Sportwettenanbieters ist wiederherzustellen. Die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung ist als schwerwiegender Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 EGV, die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EGV sowie das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG anzusehen.

 
  
 
   
 

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