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Newsletter aus 2006
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februar 2006

 

  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
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allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Damit das Internet nicht mit Ihnen "Schlitten fährt", erhalten Sie hier wie gewohnt zur Monatsmitte Ihren aktuellen aufrecht.de-Newsletter.

Apropos Turin und "dabei sein ist alles": Sind Sie auch dabei? Die .eu-Domains sind derzeit in aller Munde. Die zweite Sunrise-Periode läuft gerade und vielleicht haben Sie ja auch schon unter www.whois.eu geschaut, ob Ihre persönliche Domain noch frei ist. Falls nicht, so ist das sicherlich eine Überlegung wert, zumal Marken-, Unternehmens- und Familiennamen in der zweiten Sunrise-Phase bevorrechtigt sind. Weitere Informationen finden Sie zu diesem Thema in unseren aktuellen Beiträgen."

Hier wie immer nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 

  
Interview zum Thema Sportwetten und Sportförderung und ganz kurzer Kommentar von Rechtsanwalt Terhaag im "Sportplatz" dem Sportmagazin des Rundfunk Berlin-Brandenburg.

 

Beitrag "Kein Eigenbedarf bei Raubkopien" und Interview zu "Wenn's Brennen brenzlich wird" im Berliner Tagesspiegel
 
 

Interview zum Beitrag "Hoyzer verpfiff auch Zocker" und zur Verhandlung im Haftungsprozess in Paderborn in der Neuen Westfälischen Zeitung und "Gegen Hoyzer vor Gericht" im Westfälischen-Volksblatt.
 

Kollege Terhaag kommentiert die Markenpolitik der FIFA im Zusammen-hang mit deren Wortmarken "WM 2006" usw. im aktuellen Artikel "Markenstreit um die WM" in der Zeitung DIE WELT

 

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Wer bekommt die .eu-Domains? Die zweite Sunrise-Phase vom 7. Februar bis 6. April 2006

Die zweite Sunrise-Phase der .eu-Domains ist daher besonders wichtig für alle, die über keine eigene eingetragene Marke verfügen. Ausreichend ist jetzt beispielsweise der Name des eigenen Unternehmens, der eigenen Firma, eine Geschäftsbezeichnung, ein geführter Handelsname, ein Werktitel und auch der eigene Familienname genießt Priorität.

Markenpiraten können aufatmen... Das AG Nürnberg weist den Weg

In einer jüngst ergangenen Entscheidung ist das AG Nürnberg der Auffassung, dass ein mit Reedition gekennzeichnetes Produkt auch durchaus eine Produktfälschung sein darf. Dies hat für den Käufer Konsequenzen dahingehend, dass er weder vom Vertrag zurücktreten darf, noch Schadensersatz verlangen kann. Der Beitrag zeigt auf, warum sich dieses Urteil nur sehr schwer mit den Entscheidungen des BGH zum Bereich der Onlineauktionshäuser in Einklang bringen lässt.

Noch ist nichts entschieden - Das ADR-Schiedsverfahren bei umstrittenen .eu-Domain-Zuteilungen durch EURid /(english version: The battle after sunrise - ADR)

Die ersten .eu-Domains sind verteilt. Es beginnt jetzt die 40-tätige Einspruchsfrist, in der Dritte gegen die Entscheidung von PricewaterhouseCoopers/EURid vorgehen können. Dies geschieht im Wege der Alternative Dispute Resolution (ADR). Für das ADR-Verfahren hat die Europäische Union ein Schiedsgericht eingerichtet, dass als unabhängiges Gremium die Streitverfahren schnell und kompetent schlichten soll. Eigens installiert wurde für dieses Schiedsgericht eine Online-Plattform, um die Streitverfahren rasch und effizient zu erledigen.

Geschmackmuster anmelden: Nachahmungen von neuen Produktideen entgegenwirken - Das Geschmacksmustergesetz hilft

Ein Geschmacksmuster kann national (sog. deutsches Geschmacksmuster), für die Europäische Union (sog. Gemeinschaftsgeschmacksmuster) oder international (sog. international registriertes Geschmacksmuster) registriert werden. Deutsche Geschmacksmuster werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in der Dienststelle in Jena bearbeitet...

Abmahnungen für das Angebot von jugendgefährdenden Computerspielen (z.B. Quake 4 (uncut))

Sind jedoch Spiele in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen worden und ist diese Indizierung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, unterfällt das Spiel dem § 15 JuSchG. Es gelten nunmehr umfassende Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen.

Porsche für Markenbewusste - oder: die Fahrzeugform als dreidimensionale Marke

Die Dr. Ing. h.c. Porsche AG ließ im Jahre 1997 die Form des Porsche Boxsters als dreidimensionale MArke für die Waren "Kraftfahrzeuge und deren Teile" anmelden. Jetzt hat der BGH gegen das Bundespatengericht entschieden, dass die Marke eingetragen werden kann - wegen Verkehrsdurchsetzung.

Hoyzer-Haftung: AG Paderborn hebt Entscheidung des AG Salzgitter auf!!

Nach der am 20. Januar 2006 in Paderborn stattgefundenen mündlichen Verhandlung zur möglichen Haftung von Schummel-Schiri Robert Hoyzer haben wir zu berichten, dass die Entscheidung aus Salzgitter aufgehoben wurde...

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenR]

 
 

Einwilligung in Löschung von WM-Marken - LG Hamburg, Urteil vom 25.10.2005, Az.: 312 O 353/05

Bereits durch die Anmeldung von Marken kann eine unlautere Behindert liegen, zum Beispiel wenn sie gezielt vorgenommen wird. Dabei ist die Anmeldung aber nicht schon dann unlauter, wenn der Anmelder lediglich weiß, dass ein anderer dieses Zeichen im Inland für gleiche Waren benutzt oder benutzen möchte. Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen...

Verwechslungsgefahr zwischen "db" und "dba" - LG Hamburg, Urteil vom 22.09.05, Az.: 5 U 129/04

Zwischen den Marken "db" und "dba" besteht Verwechslungsgefahr, soweit die Marken für den Bereich der Dienstleistungen im Schienenverkehr verwendet werden.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "coccodrillo" und "LACOSTE" - BGH, Beschluss vom 22.09.05, Az.: I ZB 40/03

Zwischen der Wort-/Bildmarke "coccodrillo" und der älteren Bildmarke "Lacoste" besteht trotz einer Identität von Waren keine Verwechslungsgefahr.

Kein markenrechtlicher Anspruch von guenstig.de auf günstig.de - LG Frankenthal, Urteil vom 29.09.05, Az.: 2 HK O 55/05

Neuigkeiten bei Streit um Umlautdomains: Dem Begriff "günstig" fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber von "guenstig.de", das auch als Wort-/Bildmarke eingetragen ist, keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Inhaber von "günstig.de" hat.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsR]

Unzulässigkeit von E-Mail Spam - LG Dortmund, Urteil vom 30.08.05, Az.: 19 O 20/05

Mitgehangen, mitgefangen. Neben dem Unternehmen selbst können auch die Geschäftsführer wegen wettbewerbswidriger Werbung in Anspruch genommen werden. Eine an sich unzulässige Werbung kann auch nicht dadurch zulässig werden, dass dem Empfänger nahegelegt wird, entsprechende Filterprogramme einzurichten.

Natürliche Handlungseinheit bei Verstoß gegen Vertragsstrafeversprechen - LG Bremen, Urteil vom 13.10.05, Az.: 2 U 28/05

Prägend bei der Werbeaktion ist der Eindruck der Einheitlichkeit und Kontinuität. Daher kann auch in einen verhältnismäßig engen Zeitraum von sieben Wochen, wobei die einzelnen Werbemaßnahmen oft nur in einem Intervall von ein bis vier Tagen dicht aufeinander folgten, noch eine natürliche Handlungseinheit angenommen werden.

Tankgutschein als unlautere Zugabe beim Verkauf von Autoglas - LG Bonn, Urteil vom 22.12.2005, Az.: 14 O 146/05

Die Werbung für eine Autoglasreparatur mit einer nicht unerheblichen Zugabe (Tankgutschein 85 €) stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, weil der Kunde zur Vertragsverletzung gegenüber der Teilkaskoversicherung verleitet wird. 

 
  
 

 
 

[allg. InternetR]
 

 
 

Reedition ist zulässige Bezeichnung für Produktfälschung bei eBay!? - AG Nürnberg, Urteil vom 17.01.06, Az.: 16 C 8295/05

Das Amtsgericht Nürnberg hält den Begriff der "Reedition" für eine geeignete Bezeichnung, um eine gegen das Markengesetz verstoßende Produktfälschung bei eBay zu verkaufen. Dem Käufer, der allein aufgrund dieses Begriffes und des niedrigen Kaufpreises hätte erkennen müssen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt, stehen daher keine Ansprüche zu, weder auf Rückzahlung des Kaufpreises, noch auf Zahlung von Schadensersatz.

 
  
 

 
 

[delikt- und strafrecht]
 

 
 

Freispruch für Vermittler: Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - AG Landshut, Urteil vom 29.11.05, Az.: 02 Ds 31 Js 30898/04

Soweit man im Fall einen Verbotsirrtum annimmt, handelt es sich nach Überzeugung des Gerichts, um einen vermeidbaren, sodass sich der Angeklagte hierauf nicht berufen kann.
Einer Strafbarkeit nach 284 I StGB steht jedoch entgegen, dass der Angeklagte nicht "ohne behördliche Erlaubnis" diese Einrichtungen bereit gestellt hat. Es trifft zwar zu, dass für den Angeklagten die Erlaubnis einer deutschen Stelle nicht vorliegt. Jedoch wird dieses Manko zur Überzeugung des Gerichts geheilt durch die unstreitig vorliegende maltesische Erlaubnis...

 
  
 

 

 

[urheberR]
 

 
 

"Personal Video Recorder" verletzt Rechte von Sendeunternehmen - OLG Köln, Urteil vom 09.09.2005, Az.: 6 U 90/05

Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auswählen und zeitversetzt auf dem eigenen Personal Computer ansehen zu können, nachdem der Anbieter eine von ihm digitalisierte Fassung der Sendung auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz seines Servers vorgehalten hat, ist unzulässig und greift in das Vervielfältigungsrecht des betroffenen Fernsehsenders nach ein...

 
 

 
 

[sonstigesR]
 

 
 

Sportwettenvermittlung im Internet - OLG Köln, Urteil vom 09.12.05, Az.: 6 U 91/05

Weder europarechtliche noch verfassungsrechtliche Vorgaben berechtigen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten in Deutschland ohne behördliche Genehmigung.

Es mag zweifelhaft sein, ob das mit dem Staatsmonopol (auch) in NRW verfolgte Ziel, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, nicht inzwischen so weit in den Hintergrund getreten ist, dass mit dieser Begründung die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nicht mehr gerechtfertigt ist... 

 
 

Aufschiebende Wirkung bei Sportwettenverbot - VG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.05, Az.: 10 K 1472/05 Bei der im einstweiligen Rechtschutz vorzunehmenden summarischen Prüfung überwiegt das private Interesse Wettannahmestellenbetreibers, einstweilen von Vollzugsmaßnahmen (z.B. der Schließung) verschont zu bleiben, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Verbots.
Bei Vollziehung der Verfügung besteht die Gefahr einer erheblichen und irreparablen Grundrechtsverletzung zumindest des Art. 2 Abs. 1 GG des Wettannahmestellenbetreibers. Es kann nach aktueller Rechtslage  und vorliegender Rechtsprechung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein besonderes Vollzugsinteresse wegen einer eventuell strafbaren Handlung besteht.

 
  
 
   
 

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