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Newsletter aus 2005
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Mai 2005

 

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

1. allgemeines

2. neues aus der Kanzlei

3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte

4. interessante Urteile

5. Impressum / Abmeldung

allgemeines

Bayern ist Meister, Glückwunsch! Mehr wollen wir an dieser Stelle dazu lieber nicht sagen ;). Anerkennung auch an den FC Kölle (als kleinen Tribut an unsere Kölner Mitstreiter hier im Team).

Kommen wir aber lieber zu etwas positiven ;)): Episode III - Möge die Macht mit uns sein!!

Seien Sie auch wieder einmal so nett und lassen uns wissen, was Ihnen gut und vor allem was Ihnen gar nicht an unserem Newsletter gefällt. Sollen wir ein paar Veröffentlichungen weglassen? Oder wieder einige Urteile mehr bringen? Bitte schreiben hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de.
Wir freuen uns über jedes Feedback!

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neues aus der Kanzlei

Wir freuen uns, wie im letzten Newsletter bereits angekündigt, einen neuen tatkräftigen Mitstreiter im aufrecht.de-Team zu haben und heißen Herrn Rechtsanwalt Thomas Engels herzlich Willkommen. Der Kollege hat bereits 9 Monate harte Referendarzeit bei uns "abgerissen" und weiß woher der raue Wind bei uns weht... ;)

Zudem waren auch im vergangenen Monat wieder mehrfachbitte für Videoausschnitt anklicken... in den Medien vertreten:


So haben die Kollegen Terhaag und Herrmann gebührend gemeinsam in zwei Beiträgen  das beliebte Internetmagazin PLANETOPIA ONLINE aus seiner zweiten -sicher nicht letzten- Staffel verabschiedet.
Themen hier waren Handybranding und Abzocke bei Ebay-Versandkosten.

Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag reiste zum Thema Onlinebanking/ Phishing-Emails extra nach Berlin zum beliebten Live-Sat.1  Frühstücksfernsehen

und

Herr Rechtsanwalt Dr. Herrmann war zur gleichen Thematik bei RTL in den Haupt- sowie Spätnachrichten.

 

Zum Thema Internetrecht für Verbraucher (allgemeine Haftung, Fernabsatzrecht AGB-Fallen etc.) gab der Kollege Rechtsanwalt Anselm Withöft ein ausführliches Live-Interview im Radioprogramm des Westdeutschen Rundfunks.

 

Dann gab es gerade diese Woche auch noch eine Premiere: Die Brüder Thomas und Michael Terhaag verfassten entsprechend ihrer jeweiligen Profession als Steuerberater bzw. Rechtsanwalt erstmalig gemeinsam für die  Fachzeitschrift für Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (MMR) Leitsätze und einen Kommentar zu der Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz  zur steuerlichen Abschreibung von Domainanschaffungskosten

 

 

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Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Alles Müller oder was? Risiken bei der Domainregistrierung durch Dritte

Viele Agenturen registrieren Internet-Domains für ihre Kunden in eigenem Namen. Dies birgt - wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt - einige Risiken sowohl für den Kunden, als auch für die Agentur. Beide laufen Gefahr, die Domain an einen Dritten zu verlieren. Dieser Beitrag zeigt die aktuellen Entwicklungen auf.

Ebay IX - WM 2006 - Tickets bei Ebay und rechtliche Fragen zur Vergabe der begehrten Eintrittskarten

Viele juristische Fragen werden hierzu derzeit diskutiert. In den Vordergrund rückt– einmal mehr – das beliebte virtuelle Auktionshaus Ebay. Naturgemäß werden die WM-Tickets (oder die Optionen hierauf) dort bereits hoch gehandelt. Aber auch für die Datenschützer gibt das Vergabe und Bestellverfahren Handlungsbedarf...

Rechtsanwalt Michael Terhaag wieder im Sat1-Frühstücksfernsehen - Thema Phishing und Online-Banking

Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag war aus aktuellem Anlass einer massiven Attacke auf Postbankkunden zum Thema Phishing und Online-Banking einmal mehr beim beliebten Frühstücksfernsehen von Sat 1 in Berlin... Zusammenfassung und kurze Videoausschnitte.

WTRP im Doppelpack bei Planetopia Online - Kollegen Terhaag & Dr. Herrmann im Wissenschaftsmagazin bei Sat1

WTRP² einmal mehr bei Sat 1 in Planetopia Online - Themen diesmal: Handybranding sowie Ebay Versandkosten.

Hier zwei Videoausschnitte und eine kleine Zusammenfassung.

Bikini-Model wider Willen oder: die rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos

Auch wenn grundsätzliche Ausführungen zum Thema Veröffentlichung (rechtstechnisch: "verbreiten und öffentlich zur Schau stellen") von Fotografien schon mal dargestellt worden sind, möchten wir aus aktuellem Anlass nochmals kurz darstellen, was im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos beachtet werden muss, damit nicht ein teuer finanziertes Objekt zu einem Häufchen Sand zusammenfällt.

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Interessante Urteile

[markenR]

"Ahoj-Brause" ist eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG - Hanseatisches OLG , Urteil vom 20. Januar 2005, AZ.: 5 U 38/04

Die Verwendung der Marke "Ahoj-Brause" auf der Frontseite eines im Übrigen unbedruckten weißen T-Shirts erfolgt kennzeichenmäßig, denn "Ahoj-Brause" ist eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG und kann daher vom Markeninhaber auch für Waren außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs lizenziert werden.

Kennzeichenmäßige Nutzung im Rahmen einer Pseudo-Suchmaschine - Landgericht Düsseldorf, 2a 10/05, Urteil vom 30. März 2005

Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG.
Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden, mit denen für Konkurrenten des Markeninhabers geworben wird. 

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[wettbewerbsR]

Grundsatz "unclean hands" gilt nicht in Deutschland - BGH, Urteil vom 24. Februar 2005, AZ: I ZR 101/02

Grundsatz der "unclean hands", das heißt die Einrede auch der Abmahnende verhalte sich wettbewerbswidrig, findet in Deutschland keine Anwendung.

Telefax-Spam auch nach neuem UWG wettbewerbswidrig - LG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005, Az.: 14 O 66/05 KfH III

Telefaxwerbung ist natürlich auch nach neuem UWG wettbewerbswidrig.
Die Geschäftsführung einer englischen Ltd. haftet für das wettbewerbswidrige Verhalten ihres Unternehmens.

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[allg. internetR]
 

Pfändbarkeit von Domains - LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22. September 2004, Az.: 5 T 445/04

Das kann wehtun und auch angeblich völlig insolvente Schuldner doch noch einmal ganz schön liquide machen: Die Pfändung einer Internet-Domain ist grundsätzlich möglich. Sie ist dabei als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO anzusehen. Soweit der Einwand der Verletzung von Namensrechten Dritter vorgebracht wird, ist dieser im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich. Eine Versteigerung des gepfändeten Domain-Namens über ein Internet-Auktionshaus ist zulässig.

Treuhänderische Registrierung von Domains - schmidt.de - LG Hannover, Urteil vom 22. April 2005, Az.: 9 O 117/04

Da hilft Sat1 auch kein Harald Schmidt. Dem Kläger, der mit Nachnamen „Schmidt“ heißt, steht an diesem Namen ein Namensrecht gemäß § 12 BGB zu. Die Beklagte gebraucht den Namen „Schmidt“ unbefugt, indem sie die Internetadresse „schmidt.de“ für sich hat reservieren lassen. Ein Gebrauch liegt bereits in der Registrierung einer Internetadresse unter dem entsprechenden Namen....

Rolex und Ebay IV - OLG Köln, Urteil vom 18. März 2005, Az.: 6 U 12/01

Die Beklagte ist nach den Grundsätzen der aus §§ 823 Abs.1, 1004 BGB herzuleitenden Störerhaftung wegen der von ihre Internetplattform in Anspruch nehmenden Anbietern begangenen Markenrechts-verletzungen im zuerkannten Umfang zur Unterlassung verpflichtet.

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[delikt- / strafR]

§ 284 StGB verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht - LG Hamburg, Urteil vom 12. November 2004, AZ.: 629 Qs 56/04 -

Die angebotenen Oddset-Wetten sind in der Bundesrepublik nicht grundsätzlich verboten und werden vielmehr von staatlichen Lottogesellschaften angeboten. Da es kein Genehmigungsverfahren in der Hansestadt gibt besteht ein staatliches Monopol, welches die in Großbritannien ansässige Ltd. in ihrer Freiheit Dienstleistungen anzubieten beschränkt. § 284 StGB verstößt damit gegen das Gemeinschaftsrecht.

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[urheberR]
 

Bayreuther Festspielorchesters hat nach 50 Jahren keinen Unterlassungsanspruch wegen Verwertung einer Tonaufnahme - BGH, Urteil vom 25. November 2004, AZ: I ZR 145/02 -

Das Bayreuther Festspielorchesters hat nach 50 Jahren keinen Unterlassungsanspruch wegen Verwertung einer Tonaufnahme ("Götterdämmerung") aus dem Jahr 1951. Es könnte jedoch einen solchen Anspruch geltend machen, da ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss der Mitglieder vorliegt.

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[sonstigesR]

Schuldner muss kerngleichen Verstoß vorbeugen - OLG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18. Februar 2005, AZ.: 6 W 7/05 -

Ergeht gegen einen Schuldner eine Verbotsverfügung, so muss dieser einem "kerngleichenâ€? Verstoß vorbeugen. Ein in Frage stellen mit semantischen Spitzfindigkeiten, die eher darauf abzielen, die Grenzen des verbotenen Verhaltens auszutesten als den "Kerngehaltâ€? der einstweiligen Verfügung zu befolgen, sind zu unterlassen. Wird es verboten, ein bestimmtes Verhalten "vorzunehmen oder vornehmen zu lassenâ€?, hat der Schuldner Vorsorge zu treffen, dass das Verbot in dem von ihm beeinflussten und beeinflussbaren (Werbe-) Bereich auch beachtet wird. Dies dürfte übrigens auch nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung gelten!

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            Rechtsanwalt Michael Terhaag
 

 

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