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Ebay IX - WM 2006 - Tickets bei Ebay und rechtliche Fragen zur Vergabe der begehrten Eintrittskarten

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fußball ist unser Leben & Lang lebe Ebay!

- Ebayrecht IX: Das virtuelle Auktionshaus als Hoffnungsträger enttäuschter Fußballfans -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag

- vergleichen Sie zum Thema Ebay auch Teil 1Teil 2, 345, 6, 78 und Teil 10 (wird weiter fortgesetzt) -

Gehören auch Sie zu den zahlreichen Fußballfreunden, die bei der ersten Vergabe- besser Verlosungswelle nicht bedacht wurden? Die Ticketvergabe der internationalen Fußballorganisation FIFA ist derzeit in aller Munde.

Nach einer nicht repräsentativen Umfrage in unserem Umfeld bestätigt die angeblichen Chancen von eins zu acht auf Erhalt einiger der begehrten WM-Tickets nicht.
Vielfach wird sogar der Gedanke geäußert, das Losverfahren werde lediglich „zur Beruhigung der Massen“ veranstaltet und die Karten würden größtenteils – auch über die Sponsorenkarten hinaus – anderweitig vergeben.
An solchen Spekulationen wollen wir uns hier aber natürlich nicht beteiligen.

Uns beschäftigen hier naturgemäß eher die juristischen Fragen, die derzeit heftigst diskutiert werden. In den Vordergrund rückt hier – einmal mehr – das beliebte virtuelle Auktionshaus Ebay. Naturgemäß werden die WM-Tickets (oder die Optionen hierauf) dort bereits hoch gehandelt.

Die vom WM-Organisationskomitee (OK) deshalb als „Schwarzhändler“ betitulierten Versteigerer haben aus unserer Sicht, ebenso wie das virtuelle Auktionshaus selbst, deutlich weniger Ärger zu erwarten, als uns dies durch die derzeitige Presse vermittelt werden soll.

Das Weiterveräußern der mittlerweile zugeteilten Rechte auf Erhalt eines WM-Tickets erfüllt nach derzeitigem Stand keinerlei Straftatbestand! Leise Stimmen wollen die WM-Tickets mit sog. Namens-Wertpapieren gleichstellen, zu deren Weiterveräußerung man eventuell eine ordnungsbehördliche Genehmigung benötigen soll. Da naturgemäß mangels Losglück die Wenigsten in der Lage sein werden, in größerem Umfang solche WM-Tickets oder die Option darauf, zu veräußern, wird diese Argumentation im Ergebnis nicht greifen. Auch teilweise "an den Haaren herbeigezogene" Betrugsvorwürfe greifen nicht durch. Insgesamt schein die Kriminalisierung dieser Vorgänge wie so oft als reines Politikum.

Wir sind vor diesem Hintergrund äußerst gespannt, worauf das OK und der Deutsche Fußballbund DFB die angekündigten „Anzeigen“ gegen die Ebay-Verkäufer stützen will. Strafrechtlich haben diese aus unserer Sicht nichts zu erwarten.

Viel interessanter ist in dem Zusammenhang die zivilrechtliche Ausgestaltung. Grundsätzlich ist die Abtretung eines rechtmäßig erhaltenen Rechtes an Dritte nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches –auch gegen ein höheres Entgeld-ohne weiteres zulässig.

Man wird jedoch zunächst davon ausgehen müssen, dass der Besteller der WM-Tickets sich mit im Internet aufgeführten Teilnahme- und Vergabebestimmungen, grundsätzlich einverstanden erklärt hat, auch wenn er sie größtenteils nicht gelesen hat. In diesen Bestimmungen ist recht ausdrücklich geregelt, dass eine Weiterveräußerung der WM-Tickets nicht und eine Übertragung auf Dritte nur „bei wirklich triftigen Gründen und in Abstimmung mit dem Organisationskomitee“ zulässig sei. Aus unserer Sicht unterliegen diese Bestimmungen jedoch den Vorschriften der sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen und es bleibt abzuwarten, ob eine solche Bevormundung des Fußball- und Ebayfreunds den rechtlichen Bestimmungen standhält. Wir halten das für durchaus fraglich.

Besonders pikant ist der Protest der Verantwortlichen wegen angeblicher Verstöße gegen die Vergabebedingungen, da man es selbst sogar mit gesetzlichen Vorschriften auch nicht so genau nimmt. So wird das deutsche und europäische Datenschutzrecht bei der Ticketvergabe in einer Art und Weise „mit Füßen getreten“, die schon frühzeitig –wie wenig erfolgreich- zum Aufschrei hiesiger Datenschutzbeauftragter geführt hat.

Entgegen den klaren rechtlichen Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) bestand bei Bestellung der Tickets keinerlei Möglichkeiten der umfangreichen Verwendung der eigenen personenenbezogenen Daten über den Vertragszweck hinaus bereits sofort digital zu widersprechen. Die bloße Möglichkeit, dies im Anschluss an den erfolgten Bestellvorgang diesen Widerspruch postalisch zu veranlassen, widerspricht dem klaren Gesetzeswortlaut und verspricht aus eigenen Erfahrungen über die Abwicklung von Ticketangelegenheiten mit dem Deutschen Fußballbund keinesfalls eine schnelle oder gar rechtzeitige Bearbeitung. Auch die sonstigen geplanten Kontrollmechanismen scheinen datenschutzrechtlich zumindest äußerst bedenklich.

Aus unserer Sicht stellt die fehlende Widerspruchsmöglichkeit bei Bestellung einen deutlich massiveren Verstoß dar, als die Tickets an Freunde, Bekannte oder auch Dritte gewinnbringend weiter zu verkaufen.

Natürlich sind, wie bei allen Ebay-Rechtsgeschäften einige Vorsichtsmaßnahmen zwingend zu beachten, wobei wir auf frühere Aufsätze verweisen möchten. Nur so viel, achten Sie auf die Bewertungen, kaufen Sie teure Tickets und Optionen nur mit Treuhandservice und treffen Sie eine verbindliche Regelung für den Fall das die Umschreibung nicht klappt oder seien Sie sich über dies Folgen und das grundsätzlich bestehende Risiko bei Ihrem Gebot unbedingt bewusst!

Noch einen kurzen Satz zur Personalisierung der konkreten WM-Tickets: Nicht nur, dass eine solche Kontrolle beispielsweise auch bei der Fußball EM in England vor dann mittlerweile bereits 10 Jahren „angedroht“ und nicht durchgesetzt wurde. Wir halten dies bei dem zu erwartenden Andrang auch trotz „deutscher Gründlichkeit“ auch hierzulande für kaum praktikabel. Im Übrigen hauen sich die Krawallis dieser Welt bekanntermaßen die Köppe ohnehin in den Innenstädten ein.

Wir hoffen, dass die Abtretung und damit auch der Verkauf der zulässigerweise erworbenen Ticketoptionen, nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrecht ohne weiteres möglich sein wird. Dies wird sich, wenn sich unsere Auffassung über die Unzulässigkeit der vorgenommenen Einschränkung durchsetzt, auch ohne weiteres gerichtlich durchsetzbar sein, dann aber hoffentlich nicht mehr nötig sein.

Übrigens liebes OK: Wenn Euch der Ebayhandel nicht passt, schafft doch ein eigenes Portal zum Kartentausch vielleicht sogar An und Verkauf! Den Fans (und um die kann es ja ruhig auch ein bisschen gehen) ist es völlig egal wo das Ticket her ist und welcher Name drauf steht. Sie wollen „nur“ ins Stadion und nicht die ganze WM im eigenen Land zu Hause vor der Glotze sitzen müssen... Dann hätte es auch diesmal schon Kapstadt machen können.

 

Die Freude auf die WM steigt jedenfalls und das Thema Tickets wird auch weiterhin aus straf-, ordnungs-, zivil- und datenschutzrechtlicher Sicht ausgesprochen interessant sein. Wir bleiben für Sie –und uns- selbstverständlich weiterhin am Ball... (zum Beispiel hier in einem Update und Infos zum aktuellen Urteil des AG Frankfurt zur Umschreibung von "Ebay-Tickets" finden Sie hier.