×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Urteile
/
Wettbewerbsrecht
/
Urteile 2005
/
Telefax-Spam auch nach neuem UWG wettbewerbswidrig - LG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005, Az.: 14 O 66/05 KfH III

Leitsätzliches

Telefaxwerbung ist natürlich auch nach neuem UWG wettbewerbswidrig. Die Geschäftsführung einer englischen Ltd haftet für das wettbewerbswidrige Verhalten ihres Unternehmens.

LANDGERICHT KARLSRUHE

III. Kammer für Handelssachen

BESCHLUSS

Aktenzeichen: 14 O 66/05 KfH III
Verkündet am 11. April 2005

 

In dem Rechtsstreit

1. Impuls ...
2. ...

- Verfügungsklägerinnen -

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: Rechtsanwälte Withöft & Terhaag, Rechtsanwalt Michael Terhaag, Stresemannstr. 26, 40210 Düsseldorf

gegen

1. Allrisk... Ltd.
vertreten durch d. Direktorin

2. Frau J. Sch. ... [die Direktorin persönlich]

- Verfügungsbeklagte -

 

wegen einstweilige Verfügung

 

1. Da ein dringender Fall vorliegt, ergeht gemäß §§ 935 ff. ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung folgende

Einstweilige Verfügung

Den Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, bei Vermeidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

 

Werbefaxe an Dritte zu senden und / oder senden zu lassen und hierin für Produkte und / oder Angebote zu werben, ohne dass der Dritte dem Empfang der Werbung zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann.

 

2. Die Verfügungsbeklagten haben die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf EUR 100.000,00 festgesetzt.

(Unterschrift)