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Unzulässige Bild- und Zitatverwendung von Prominenten, hier Helmut Schmidt - RA Michael Terhaag in der Aktuellen Stunde im WDR Fernsehen

Bild- und Zitatrecht in der politischen Verwendung - oder wie man es nicht macht!

- Aktuelle Stunde zum Missbrauch des Konterfei sowie eines Zitats des Ex-Bundeskanzlers Helmut Schmidt -

von und mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht) -

Jüngst erreichte uns seitens der Aktuellen Stunde des WDR die Anfrage, inwiefern die Zitatwiedergabe und Verwendung des Portraits des Bundeskanzlers a.D. Herrn Helmut Schmidt im Rahmen eines politischen Flyers von PRO NRW dessen Rechte verletzt.

Zitatrecht

Grundsätzlich besteht das so genannte Zitatrecht und zwar nicht nur für Texte. Dieses Recht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedergabe von Aussagen Dritter, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste. Das Zitatrecht ist nicht nur im Urhebergesetz geregelt, sondern leitet sich auch aus der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit ab.

Naturgemäß gilt dieses Recht aber nicht uneingeschränkt. Zum einen mag die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Zitats in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein, zum anderen darf aber ein Zitat gerade nicht aus dem Zusammenhang gerissen und damit inhaltlich entstellt werden.

Genau das geschieht hier aber aus unserer Sicht durch die Verwendung dieses einzelnen - zwar so geäußerten - Satzes mit den Formulierungen "tausendjährigen Geschichte", "Otto I." und "Schmelztiegel". Vor dem Hintergrund der hier beworbenen Kampagne und Petition erhält der Satz einen massiv verschärften Charakter, den er so ursprünglich nicht hatte. Anders ausgedrückt wird so aus Bedenken und Sorge eine krasse und absolute Ablehnung, die in der ursprünglichen Aussage gerade nicht befindlich war. 

Das Recht am eigenen Bild

Jedermann hat das Recht am eigenen Bild. Als Ausfluss der so genannten informellen Selbstbestimmung hat jedermann danach auch das Recht, die Verbreitung und Veröffentlichung seiner eigenen Abbildung zu untersagen. Etwas anders gilt zumindest im Grundsatz bei so genannten absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte, wobei auch bei diesen stets eine Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Aufnahme und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Einzelnen getroffen werden muss.

Absolute Personen stehen durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit, das gilt zum Beispiel für Angehörige von Königshäusern, Politiker und berühmte Wissenschaftler. Das kann aber auch für Schauspieler, Sportler, Showgrößen u. a. gelten. Man könnte auch schlicht „Prominente“ sagen.

Auch wenn die Amtszeit von Herrn Helmut Schmidt als Bundeskanzler bald 30 Jahre zurückliegt, ist er immer noch und regelmäßig in der Öffentlichkeit und seine Meinung zu aktuellen Themen -unserer Auffassung nach zu Recht- immer noch sehr gefragt, wie er jüngst in einem sehenswerten Interview bei Frau Maischberger in der ARD unter Beweis gestellt hat.

Aber auch solche Prominente sind, wenn es um Ihre Bildveröffentlichung geht, keineswegs "Freiwild".

Grundsätzlich gilt: Je mehr und je konkreter eine Person sich selbst ins öffentliche Interesse bringt und von sich selbst ins öffentliche Interesse gebracht hat, desto eher und intensiver muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden. Allerdings gilt auch für alle Menschen der Schutzbereich der Privatsphäre und erst recht der unantastbaren Intimsphäre.

Die Grenzen sind fließend, und bei der Unterscheidung zwischen relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte verschwimmen sie immer mehr. An einer umfangreichen Bewertung des Einzelfalls durch Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen geht kein Weg vorbei.

 

 

Im konkreten Fall ist aber zudem zu beachten, dass es sich um keine journalistische Veröffentlichung, sondern vielmehr um eine werbliche, wenn auch wohl nicht gewerbliche, Veröffentlichung handelt.

Unter Berücksichtigung all dieser Erwägungen muss der ehemalige Bundeskanzler eine solche Bildveröffentlichung nicht hinnehmen, da hier unter Ausnutzung seiner allgemeinen Beliebtheit und dem Respekt, dem man seiner Meinung entgegenbringt, für eine andere Meinung, namentlich eine maßgeblich extremere,  ohne Einwilligung des Betroffenen Werbung betrieben wird. Das verletzt das Recht am eigenen Bild.

Persönlichkeitsrecht

Insbesondere stellt die Verwendung von Foto und Test aber eine aus unserer Sicht vergleichsweise eindeutige und durchaus nicht unerhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Dies liegt maßgeblich an der Gesamtpräsentation. Zum einen ist der Werbeflyer plakativ mit der Überschrift "Wir wollen die Türkei nicht in der EU!" betitelt, zum anderen befindet sich unmittelbar unter dem Konterfei von Herrn Schmidt die Aufforderung "Bitte unterstützen Sie unsere Petition...". Durch das "Wir" und das "unsere" entsteht gerade bei einem bei Flyern flüchtigen Betrachter der Eindruck, der Altkanzler unterstütze zum einen diese absolute Forderung und zum anderen diese Petition. Beides ist nach Recherchen der Aktuellen Stunde in dieser Form aber gerade nicht der Fall. Eine derartige Falschdarstellung und Instrumentalisierung greift natürlich unmittelbar in die Rechte des Betroffenen ein.

Hieraus begründen sich aus unserer Sicht umfangreiche Unterlassungs- aber auch Schadensersatzansprüche im Wege der fiktiven Lizenz. Wir hoffen auf, rechnen aber nicht zwingend mit einem Nachspiel, damit solche Aufmerksamkeitsbuhlerei für den Verletzter nicht nur positive Folgen hat!

Aus unserer Sicht ist es leider erforderlich diesen Flyer hier wiederzugeben, auch wenn dem Sinn dieser Art Wahlwerbung damit leider Vorschub geleistet wird. Aber nur so kann der Leser verstehen, warum gerade hier die Verwendung von Zitat und Bild aus unserer Sicht glasklar unzulässig ist.

Nachstehend geben wir -wie gewohnt- so rasch wie möglich einen kurzen Ausschnitt des Auftritts im WDR Fernsehen wider.

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