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Fortuna Düsseldorf wegen Designverstoß auf Trikot verklagt

"Wir sind die Fortuna, wir können alles"

- F95 auf Schadensersatz wegen Trikotdesign verklagt -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Zugegebenermaßen ist der Verfasser nicht ganz unparteiisch als Mitglied und glühender Anhänger dieses wunderbaren Traditionsvereins.

Dennoch soll über diese Ausseinandersetzung, selbstverständlich sachlich, kurz berichtet werden. Letztendlich war eine entsprechende Bebilderung -teilweise aus dem Archiv- auch rasch gemacht. ;)

In einer aktuellen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Düsseldorf in dieser Woche, an der wir in der Sache nicht beteiligt waren, ging es um das Muster des Auswärtstrikots von Fortuna Düsseldorf aus der vergangenen Saison 2018/2019.

Nach erster Einschätzung der angerufenen Zivilkammer ähnelt dies der Gestaltung von U-Bahnhöfen in Düsseldorf zu sehr und stellte der klagenden Künstlerin einen Anspruch auf Entschädigung in Aussicht. Diese forderte Presseberichten zufolge von Fortuna mindestens 50.000 Euro, was das Gericht zwar zunächst für überzogen hielt, den vom Verein angebotenen Vergieichsbetrag von immerhin 15.000 Euro, riet die Kammer aber noch einmal nach oben zu korrigieren.

Das Gericht setzte den Verkündungstermin einer möglichen Entscheidung auf den 27. November 2019 und gibt den Parteien bis dahin noch (also fast zwei Monate) Gelegenheit, eine Einigung außergerichtlich zu finden.

Aber warum ging es konkret?

In der Sache ging es 'eigentlich nur' um ein weißes Rautenmuster. Dieses findet sich sowohl auf den Wänden diverser neu geschaffener U-Bahnhöfe in Düsseldorf, namentlich der so genannten Wehrhahn-Linie, aber auch auf dem Auswärtstrikot der Saison 2018/2019 von Fortuna Düsseldorf.

Wir hatten ja auch schon häufiger mit Nachhamungen von Designs und Urheberrechten zu tun, man denke etwa an den doppelten Flamingooder aber auch den nahezu identischen Designpullovern.

Hier ging es aber sozusagen um eine Gebäudegestaltung gegen ein Bekleidungsstück. So soll auch der geschätzte Kollege des Vereins im wesentlichen argumentiert haben. Textil- und Baukunst seien nicht miteinander zu vergleichen und zudem sei das Muster des Trikots anders als in den Bahnhöfen, wird er zitiert.

Das ist auch aus unserer Sicht nicht völlig von der Hand zu weisen, zumal man um überhaupt eine Ähnlichkeit zu finden, schon in den Bahnhöfen genau auf die Suche gehen muss.Ob diese Betrachtungsweise design- bzw. urheberrechtlich durchgreifen kann ist zumindest fraglich.

Allerdings mag es der Fortuna nicht gerade geholfen haben, dass sie seinerzeit 2018 bei der Vermarktung der Trikots aktiv mit Wehrhahn-Linie geworben hat, deren Bahnhofgestaltung eben unstreitig von der Klägerin stammt.

Hier soll der Verein etwa für ein Werbevideo die Silhouette des Triktos auf eine Wand in einem der U-Bahnhöfe der Wehrhahn-Linie geklebt haben.

Man darf gespannt sein, ob die Parteien sich noch in der Sache einigen können oder wir noch in den Genuss einer ausführlichen Urteilsbegründung kommen.

Wir bleiben für Sie "am Ball".

 

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