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Beleidigungen im Internet. Was ist zu tun?

Ich find dich scheiße! - Beleidigungen und Ehrverletzungen im Internet

Update: Neue Urteil und Beiträge zu diesem Thema finden Sie hier...

Die scheinbare Anonymität im Internet lockert manch einem die Zunge, wie es sonst nur der Alkohol schafft. Gerade in Foren kommt es daher häufig vor, dass der eine oder andere das Maß der Erträglichkeit überschreitet und andere Mitmenschen mit Worten angreift. Doch wann ist eigentlich die Schwelle zur „Beleidigung“ überschritten?

Gerne wird sich im Falle der Auseinandersetzung auf die Meinungsfreiheit bezogen, die von manchem durchaus als „Freifahrtsschein“ für geistige Ergüsse gewertet wird. Die Meinungsfreiheit hat jedoch da ihre Grenzen, wo sie dem Betroffenen gegenüber ehrverletzend wirkt.

Bezeichnet man einen Mitmenschen als „Schwein“, wird ein solcher Ausspruch sicherlich die Ehre des Betroffenen verletzen und ihn somit beleidigen. Auch bei der so genannten Schmähkritik, hat der Äußernde die Schwelle von der Meinungsfreiheit zur Beleidigung übertreten Eine solche liegt immer dann vor, wenn es bei der Kundgabe der eigenen Meinung nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht, sondern schlicht darum, den Mitmenschen zu diffamieren.

Geht es im Gegensatz zu den Meinungsäußerungen um ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, befindet man sich schnell im Bereich der üblen Nachrede und der Verleumdung. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich auch ein solches Verhalten nicht ziemt.

Die Frage, welche Aussagen eigentlich rechtswidrig sind, kann der Einzelne meist mit einer erstaunlichen Treffsicherheit aus dem Bauch heraus beantworten.

Schwieriger wird die Sache jedoch dann, wenn man solche Aussagen in den unendlichen Weiten des Internets löschen lassen will. Ein Kampf gegen Windmühlen?

Nein, denn zunächst kann von dem Betreiber des Forums, dem Inhaber der Internetseite oder von einem sonst verantwortlichem verlangt werden, dass die rechtswidrigen Aussagen gelöscht werden. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kann man ihn anwaltlich abmahnen lassen und sogar eine einstweilige Verfügung beantragen, die dem Betreiber, etc.  verbietet, solche Aussagen zu veröffentlichen.

Selbstverständlich kann man auch vom Verfasser der beleidigenden Aussagen neben dem Unterlassen eine kleine Wiedergutmachung verlangen. Doch wenn man den Verfasser der beleidigenden Inhalte nicht kennt, kann man über die beim Betreiber gespeicherte IP-Adresse des Verfassers versuchen, dessen Namen und die zustellfähige Adresse herauszubekommen. Dies funktioniert jedoch nur mit Hilfe der Polizei, die dann tätig wird, wenn eine Anzeige erstattet wird. Wichtig ist dabei, dass man die Polizei schnell informieren lässt, da die meisten Provider die IP-Adressen nur kurze Zeit speichern.

Aber auch über die Suchmaschinenbetreiber kann man effektiv gegen beleidigende Inhalte angehen, indem man die Betreiber auffordert, die jeweiligen Links aus dem Verzeichnis zu löschen oder Wortsperren für bestimmte Inhalte einzurichten.

Letztendlich muss auch angeraten werden, solche beleidigenden und verleumderischen Inhalte möglichst schnell löschen zu lassen, da das Internet eine so große Verbreitungsmöglichkeit schafft. Ist die Meldung erst einmal durch alle Foren gewandert, wird es schwierig, sie wieder aus dem Internet zu verbannen.

Wir stehen Ihnen gerne bei der Verfolgung Ihrer Rechte zur Seite! Sprechen Sie uns an!