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Hoyzer haftet doch nicht für Wettverluste

Robert Hoyzer haftet nicht!?

- Berufungsinstanz vor dem Landgericht Paderborn abschlossen - *update*
von <link>Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht)

Über den vorliegenden Manipulationsfall rund um den sogenannten Schummel-Schiri hatten wir ja bereits reichlich berichtet. Bitte schauen Sie zunächst kurz in unseren letzten Beitrag zur Sache und verschaffen sich hier einen Überblick.

Das am heutigen Tag erkennende LG Paderborn hatte sich intensiv mit dem Fall beschäftigt und war gut vorbereitet. Das kann man wirklich sagen.

Wenn der Vorsitzende auch aus seinen Sympathien für unsere umfangreichen rechtlichen Ausführungen keinen Hehl machte, folgte die Kammer ihnen im Ergebnis leider nicht.

Weder dem von uns vertretene Anscheinsbeweis zu Lasten des Beklagten noch der aus dessen besonderen Vertrauensstellung abzuleitenden Bewislastumkehr folgte das Gericht. Auch die angebotenen Zeugen, wie zum Beispiel die Herren Toppmöller und Npenza, hielt das Landgericht im Ergebnis nicht für nötig.

Sofern wir das der intensiven Beratung des Falles entnommen haben, vertritt das Gerciht die Auffassung, dass ein Wetter keineswegs vom Schutzumfang der erörterten besonderen Pflichten eines Profischiedsrichters mit umfasst ist und insbesondere kein Betrug zu seinen Lasten durch den Schiedsrichter ergangen sei.

Wir sehen das weiterhin anders, was sich im übrigen auch nachdem nunmehr die <link _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>vollständigen Entscheidungsgründe vorliegen nicht geändert hat. Das Gericht hat sich zwar umfangreich mit der Problematik ausseinandergesetzt kommt aber leider zum falschen, wenn auch vertretbaren Ergebnis.
Aus unserer Sicht müssen alle im modernen Profifussball mit Beteiligten vom Schutzzweck der in Betracht kommenden Normen mit umfasst sein. Auch die Übertragung der Beweislast auf den manipulierenden Schiedsrichter hätte angemessen sein können.

Schade, dass wegen des geringen Gegenstandswert und da das Gericht keine besondere Bedeutung angenommen hat, diese konkrete Sache nicht mehr dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns unmittelbar anzusprechen.