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Neue Widerrufsfristen Juni 2014

Welche Widerrufsfristen gelten ab dem 13.06.2014 im Fernabsatz?

In Deutschland gelten nach aktueller Rechtslage im Fernabsatz zwei unterschiedliche Widerrufsfristen, je nachdem, ob der Unternehme den Verbraucher rechtzeitig über das Bestehen seines Widerrufsrecht belehrt hat oder nicht.

Europaweite Harmonisierung des Rechts

Grundsätzlich hat der Verbraucher nach derzeitigem Recht mindestens eine 14-tägige Frist, innerhalb der er sein Widerrufsrecht ausüben kann. Belehrt der Unternehmer den Verbraucher allerdings nicht unmittelbar nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht, so verlängert sich nach derzeitigem Recht die Widerrufsfrist auf einen Monat.

In anderen europäischen Ländern gelten zudem abweichende Regelungen zu den Widerrufsfristen, so wird dem "Konsumenten" in Österreich ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen bei ordnungsgemäßer Belehrung eingeräumt.

Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie soll nun eine europaweite Vereinheitlichung der Widerrufsfristen erfolgen. Die Neuregelung sieht künftig europaweite einheitlich eine 14-tägige Widerrufsfrist vor.

Ende der Frist

Während es nach derzeitiger Rechtslage Konstellationen geben kann, in denen dem Verbraucher ein unendliches Widerrufsrecht zu stehen kann (dann, wenn der Verbraucher vom Unternehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist), wird die Widerrufsfrist künftig gedeckelt.

Nach § 356 Abs. 3 BGB n. F. erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des Fristbeginns, also unabhängig von einer ordnungsgemäßen Belehrung durch den Unternehmer.

Wann beginnt aber die Widerrufsfrist?

Wann die Widerrufsfrist ab dem 13. Juni 2014 beginnt, hängt nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 a bis d BGB n. F. von der Art und Weise der Lieferung durch den Unternehmer ab.

Liegt eine Bestellung über Waren vor, die in einer Lieferung erfolgen soll, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Verbraucher die Ware erhalten hat. Dagegen beginnt die Frist bei einer einheitlichen Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, erst mit Erhalt der letzten Ware. Und bei einer Bestellung des Verbrauchers über eine Ware, die in mehreren Teillieferungen oder Stücken geliefert werden soll, beginnt die Widerrufsfrist nicht bevor der Verbraucher die letzte Teillieferung oder das letzte Stück erhalten hat. Bei regelmäßigen Lieferungen von Waren über einen festgelegten Zeitraum, beginnt die Widerrufsfrist zu dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem der Verbraucher die erste Ware in Besitz genommen hat.

Durch diese Neuerung bestehen für den Betreiber eines Online-Shops natürlich gewissen Schwierigkeiten bei der Formulierung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

Besuchen Sie zu den anstehenden und wichtigsten Änderung im Verbraucherrecht zum 13. Juni 2014 auch unsere Übersichtsseite.