Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Facebookseite - Interview bei DRadio Wissen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsräten beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az. 1 ABR 7/15). Es ist eine wichtige Entscheidung für die Arbeitgeber. Durch die stetig wachsende Beliebtheit von sozialen Netzwerken sind arbeitsgerichtliche Verfahren, die sich mit dem Thema Arbeitsrecht und Social Media auseinandersetzen keine Seltenheit.
Rechtsanwalt Peter Kaumanns hat dem Sender "DRadio Wissen" ein ausführliches Interview im Vorfeld der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gegeben. Das Live-Gespräch können Sie an dieser Stelle nachhören.
Über das Urteil des BAG berichten wir an dieser Stelle.
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