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Arbeitsrecht zur Fussball Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien

Fußball-WM 2014 am Arbeitsplatz. Was ist erlaubt, was nicht?

 

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Peter Kaumanns, LL.M.

Am letzten Freitag startete die Fußball Weltmeisterschaft in Brasilien mit dem Eröffnungsspiel um 22 Uhr Uhr. Auch in den nächsten drei Wochen werden Werktags regelmäßig weitere Vorrundenspiele ab 18 Uhr angepfiffen. Für viele Arbeitnehmer stellt sich daher die Frage, ob interessante Spiele noch am Arbeitsplatz innerhalb der Arbeitszeiten verfolgt werden können. Alternativ stellt sich die Frage, ob oder wie man rechtzeitig vor Begin dieser Spiele das Büro verlassen kann, z.B. in dem man Urlaub nimmt. Zum Teil werden Spiele auch erst spät in der Nacht ausgetragen. Kann es Probleme geben, wenn man am nächsten Morgen nicht ausgeschlafen und/oder mit einem leichten Kater bei der Arbeit erscheint?

Grundsätzlich gilt, dass das Einschalten des Fernsehers am Arbeitsplatz während der Arbeitszeiten, um ein Fußballspiel zu schauen, verboten ist. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Ablenkung des Spiels bzw. Fernsehers zu stark ist, als dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers angemessen ausgeführt werden könnte.

Gleiches gilt in sofern für Fußballspiele, die über einen Internetstream verfolgt werden. Selbst wenn die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz z.B. in den Pausen oder zum gelegentlichen Abfragen von Mails oder Zeitungsartikeln erlaubt ist, so beinhaltet dieses nicht die Freigabe für ein ganzes Fußballspiel. Dieses würde im Endeffekt die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu stark beeinflussen.Zuletzt ist auch das Mitverfolgen eines Spiels über das Radio grundsätzlich zu unterlassen, wenn dadurch die Arbeitsleistung oder z.B. der Kundenverkehr am Arbeitsplatz gestört wird. 

Somit gilt zusammengefasst, dass das Mitverfolgen von Spielen der Fussball-EM grundsätzlich, sei es auf Medien des Arbeitgebers oder eigenen Geräten, z.B. einem Smartphone, verboten ist. Ausnahmen sollten auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen und fixiert werden. Unter Umständen ist denkbar, dass Ausfallzeiten vor oder nachgearbeitet werden.

Will der Arbeitnehmer wegen eines besonders interessanten Spiels den Arbeitsplatz früher verlassen, so bietet sich nach Absprache mit dem Arbeitgeber unter Umständen der Abbau von Überstunden bzw. Arbeitszeitkonten an. Alternativ kann der Arbeitnehmer auch Urlaub beantragen. Dieses richtet sich dann nach den allgemeinen Regeln, d.h. der Urlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Die Frage, ob man als Arbeitnehmer bei der Arbeit stilsicher z.B. im Trikot der Nationalmannschaft erscheinen darf, kann nicht eindeutig bestimmt werden. Klar ist in sofern, dass dieses in Jobs mit Kundenkontakt, bei denen der Arbeitgeber einen Kleidungsstil vorgibt, z.B. in Verkaufsgeschäften oder bei Banken, arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch hier sollte zur Vermeidung von Streitigkeiten im Zweifel Rücksprache mit dem Arbeitgeber gehalten werden.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.