×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Arbeitsrecht
/
Arbeiten im Hochsommer - wenn im Büro die Temperaturen steigen

Autor

Portraitbild
Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M.

Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter / Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Arbeiten im Hochsommer - wenn im Büro die Temperaturen steigen

Der Sommer ist da, es ist heiß! Das Thermometer klettert vielerorts nach oben. Muss man bei solchen Temperaturen noch arbeiten?

Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass er mir „Hitzefrei“ gibt?

Nein, das Gesetz sieht keine entsprechende Regelung vor. Ein Arbeitnehmer muss seine Dienstzeiten auch bei hohen Temperaturen einhalten. Es ist leider nicht so wie früher in der Schule als der Direktor im Sommer alle nach Hause geschickt hat und man den Nachmittag im Freibad verbringen konnte. Jedoch sollte ein Arbeitgeber Bedingungen schaffen, die die Arbeit bei Hitze erleichtert: Wenn keine Klimaanlage im Büro ist, könnte etwa über die Anschaffung eines Ventilators nachgedacht werden. Auch sollte es möglich sein, die Fenster abzudunkeln, damit die Sonne nicht direkt ins Büro strahlt. Denkbar wäre es auch, soweit betrieblich möglich, die Arbeitszeiten anzupassen: Manche Kollegen sind sicherlich bereit wegen der hohen Temperaturen sehr früh morgens ins Büro zu kommen, wo es noch kühler ist. Für Mitarbeiter, die im Freien arbeiten müssen, sollten noch weitere Maßnahmen getroffen werden. Man sollte sie möglichst vor der unmittelbaren Sonneneinstrahlung schützen. Auch ist es sicher empfehlenswert ihnen ausreichend Wasser, Schutzkleidung und Sonnencreme zur Verfügung zu stellen.

Bei welchen Temperaturen wird das Arbeiten unzumutbar?

Es gibt einige Richtwerte, die Arbeitgeber einhalten sollten. Am Arbeitsplatz sollte eine „gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur“ herrschen. Das wird wohl dahingehend verstanden, dass in einem Büro im Sommer grundsätzlich eine maximale Raumtemperatur zwischen 26 und 30 Grad vorliegen darf. Wird dieser Wert überschritten, sollten weitere Maßnahmen vom Arbeitgeber ergriffen werden, um eine Beanspruchung der Mitarbeiter zu reduzieren.

Muss ich trotz der Hitze meine Dienstkleidung tragen?

Auch im Hochsommer gilt grundsätzlich die Pflicht zur branchenüblichen Kleidung am Arbeitsplatz. Solange der Chef nichts anderes bestimmt, sollte man also wie jeden anderen Tag auch zum Dienst erscheinen. Und wer eine funktionierende Klimaanlage im Büro hat, wird wohl auch damit leben können. Als Arbeitgeber empfiehlt es sich jedoch, es seinen Mitarbeitern so angenehm wie möglich zu machen – das erhöht die Produktivität. Man könnte zum Beispiel darüber nachdenken, einen sonst üblicherweise vorherrschenden Krawattenzwang vorübergehend aufzuheben.

Darf ich einfach einen eigenen Ventilator mit ins Büro bringen?

In den wenigsten Fällen wird wohl der Betrieb eines handelsüblichen Ventilators verboten sein. Jedoch sollte vorher der Arbeitgeber gefragt werden. In vielen Büros muss der Anschluss von privaten Elektrogeräten im Vorfeld genehmigt werden. Auch aus einem bestimmten Grund: Streng genommen handelt es sich bei dem Strom aus der Büro-Steckdose um ein Arbeitsmittel, das durch den Einsatz eines privaten Ventilators verbraucht wird. Das mag kleinlich klingen, aber mancher Arbeitgeber möchte tatsächlich über solche Nutzungen informiert werden. Hinzu kommt, dass private Elektogeräte wie der Ventilator möglicherweise die Sicherheit von Kollegen gefährden könnten - auch deshalb möchte ein Chef sicher über den Einsatz Bescheid wissen.

 

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Wir beraten Sie gern – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern. Rufen Sie einfach unverbindlich an: 0211 - 16 888 600. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: anwalt(at)aufrecht.de

Ein kurzes Interview mit Rechtsanwalt Peter Kaumanns bei Radio Neandertal finden Sie an dieser Stelle.