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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was ist eigentlich ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?

Ein Fachanwalt ist grundsätzlich ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Der Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen.

Für den Erwerb des Titels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist der Nachweis besonderer Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen

  • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht

  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung

  • Rundfunkrecht

  • wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz

  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung

  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Unsere Kanzlei verfügt aktuell über drei Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz, zwei für IT-Recht (Informationstechnologierecht) sowie zwei Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Bei uns finden Sie somit alle Internet- und medienbezogenen Fachanwaltschaften in einer Kanzlei.