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Kaufen im Internet - RA Terhaag live bei WISO in Mainz

Online-Shopping & Recht - Ratgebermagazin WISO live aus Mainz

- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.,  -    

Einkaufen im Internet wird immer beliebter. Mittlerweile sollen nach aktuellen Statistiken schon 50% der Deutschen regelmäßig im Internet einkaufen. Die überragende Anzahl der Online-Geschäfte laufen tadellos und zur vollsten Zufriedenheit insbesondere der Käufer.  Leider geht aber immer mal wieder auch etwas schief.

In dem hier im Rahmen der Sendung besprochenen Fall ist ein Einkäufer auf einen Betrüger reingefallen, der offensichtlich vor der drohenden Insolvenz nochmal Kasse machen wollte. Hier einge der in diesem Zusammenhang aufkommenden Fragen.

 

Worauf sollte ich achten um bei Online-Einkauf nicht über den Tisch gezogen zu werden - was hat der Käufer der Kamera falsch gemacht?

Vorkasse ist immer brandgefährlich! Das ist so, wie wenn man  auf einem Trödel- oder Wochenmarkt einem Händler 250,- € in die Hand drückt, damit der einem in der kommenden Woche die Ware mitbringt ohne sicher zu wissen, dass dieser Händler noch einmal da sein wird. Im Offlinebusiness würde man das nie machen, im Internet passiert das ständig.
Äußerste Vorsicht ist immer dann geboten, wenn der Händler nur noch Vorkasse anbietet, gerade wenn man früher dort auch auf Rechnung zahlen konnte. Da hätte der Kunde hellhörig werden müssen!

Welche Zahlungswege sind zu empfehlen?

Bei der Zahlung auf Rechnung ist man auf der sichersten Seite, denn man kann die Ware erst prüfen und dann in Ruhe entscheiden, ob sie ordnungsgemäß ist. Beim Bankeinzug hat man in der Praxis unter Umständen, gerade bei etwaigem Betrug, die Möglichkeit das Geld zurückbuchen zu lassen. 

Paypal ist eine tolle Zahlungserleichterung, aber im Grunde nur eine vereinfachte Lastschrift, der häufig beworbene so genannte Käuferschutz beruht auf reiner Kulanz, ist daher trügerisch und eher mit Vorsicht zu genießen, vgl auch unseren Beitrag bei Volle Kanne zum Thema PayPal und dem in diesem Zusammenhang vielbeworbenen Käuferschutz.

Die Bezahlung per Nachnahme stellt sicher, dass man überhaupt ein Paket erhält, die Kosten sind aber vergleichsweise hoch und vor der Möglichkeit das man mangelhafte Ware bekommt, ist man gerade nicht gefeit, den hineinsehen, darf man erst nach Bezahlung.

 

Der Online-Shop im Film hat knapp 6.000 Kunden geschädigt. Hat es dieser Händler darauf angelegt, vor seiner Insolvenz noch einmal Kasse zu machen?

Dieser Eindruck drängt sich hier mehr als auf! Grundsätzlich ist es natürlich nicht verboten, Ware nur nach Vorkasse zu liefern. Wie gesagt, man kann hier ja grundsätzlich auch die Händler verstehen. Wenn ein Unternehmen aber derart viele Bestellungen in dieser Form annimmt, dass ganze Geld einsammelt, nicht liefert und dann insolvent geht, riecht es doch stark nach Insolvenzverschleppung oder sogar Betrug. Derartige Delikte können in Deutschland ohne weiteres mit mehreren Jahren Freiheitsentzug betraft werden.

Wie soll ich mich verhalten, wenn das Produkt nicht in Ordnung ist? Darf ich die Ware, die ich bei einem Online-Shop kaufe, umtauschen?

Dem Verbraucher steht mit dem Widerspruchs und Rückgaberecht die beste Möglichkeit zur Seite, in diesem Fall eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Grundsätzlich kann man innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen sich so vom Kaufvertrag lösen und bekommt sein Geld zurück bzw. brauch die Rechnung nicht zu bezahlen. Wenn man über dieses Recht nicht richtig belehrt wurde, gilt dieses sogar über den angebenden Zeitraum hinaus.

Im Übrigen steht dem Käufer ein Gewährleistungsrecht zu, nachdem man zwei Jahre lang kaputtgegangene Ware ersetzt bekommt, wobei man nach 6 Monaten selbst beweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen ist. Vor diesem Hintergrund sollte man auf die sogenannte Herstellergarantie achten! Diese ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und dem konkreten Vertragspartner, also dem Geschäft bei dem man die Ware bestellt hat.

Diese und weitere Fragen durfte Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und den gewerblichen Rechtsschutz Michael Terhaag einmal mehr live bei WISO im ZDF beantworten. Leider kamen bei dem live geführten Interview gerade die vielen Vorteile des Onlineshoppings aus Zeitgründen etwas zu kurz, bitte schauen Sie daher doch auch einmal indas zudem noch schriftlich geführte Interview bei Wiso direkt.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Dies gilt selbstverständlich keinesfalls ausschließlich für betroffene Käufer, sondern natürlich auch für gewerbliche Verkäufe, die sich rechtskonform im E-Commerce bewegen möchten.

Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Auftritts, den vollen Beitrag finden Sie in der ZDF-Mediathek.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf sprechen Sie uns gern an.

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