Terhaag & Partner Rechtsanwälte
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Lückenhafte Daten bei Schufa & Co.
Wie Sie Auskunft & Korrektur Ihrer Daten verlangen können
mit RA Dr. Thomas Engels, LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Ein Test von verschiedenen Wirtschafts-Auskunfteien hat gezeigt: Das dort gespeicherte Datenmaterial ist in vielen Fällen lücken-, teilweise sogar fehlerhaft oder veraltet. Die kann dem einzelnen Verbraucher zum Nachteil gereichen, wenn er einen Handy- oder Kreditvertrag nicht abschließen kann, oder ihm die Zahlung auf Rechnung verweigert wird. Es ist ein gewichtiger Faktor, den solche Wirtschaftsauskünfte einnehmen.
Hinzu kommt, dass Auskunfteien einen so genannten Scoring-Wert bilden, der sich aus all den vorhandenen Informationen über die jeweilige Person zusammensetzt - aber auch aus Daten wie dem Wohnumfeld. Es wird abgeschätzt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der jeweilige Kunde auch seine Rechnung pünktlich zahlt..
Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M. war zu Gast im Verbrauchermagazin "Volle Kanne" und konnte zu den brisanten Fragen Stellung nehmen. So ist den wenigsten klar, welche Daten überhaupt gespeichert werden und was damit geschehen darf. So drängen sich zum Beispiel Fragen auf wie:
- Was dürfen Schufa & Co. mit meinen Daten alles machen?
- Woher kommen die Daten überhaupt?
- Wer darf dort Einsicht nehmen?
- Kann ich auch selbst erfahren, was über mich gespeichert ist?
- Kann ich die Daten auch korrigieren lassen?
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält auf seinen Internetseiten ein Formular vor, mit dem Sie Ihre Auskunftsansprüche - einmal jährlich kostenlos - geltend machen können. So können Sie aktiv mitwirken, dass über Ihre Person nciht falsches oder veraltetes gespeichert wird und an anderer Stelle zum Verhängnis wird.
Rechtsanwalt Dr. Engels konnte im Interview zu diesen Fragen Stellung nehmen. Das Interview finden Sie direkt hier:
Permanenter Link zum Dokument: www.aufrecht.de/6485.html
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