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heute-Melodie - Bearbeitung oder neue Komposition?

Original oder Bearbeitung? - Am Beispiel heute-Melodie

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag, LL.M.

Derzeit wird ein interessanter Rechtsstreit im Urheberrecht geführt. Anlass hierfür ist die Anfangsmelodie der Nachrichtensendung "heute" im ZDF. Jahrelang wurde hierfür eine bestimmte Melodie benutzt, bis vor einiger Zeit im Zuge einer Modernisierung eine andere Eingangsmusik verwendet wurde. Diese führte nun zu einem Streit: der ursprüngliche Komponist hielt diese nämlich für eine Bearbeitung und klagte.

Original oder Bearbeitung oder neue Schöpfung?

Im Kern geht es um die rechtliche Einordnung, ob es sich um eine Bearbeitung oder eine völlige Neuschöpfung handelt. Eine Bearbeitung ist nämlich unzulässig, wenn sie ohne Einwilligung des Urhebers erfolgt. Die Abgrenzung kann hierbei sehr schwierig sein. Die Beklagten berufen sich in dem Streit auch darauf, dass sie ein völlig neues Werk geschaffen hätten - dieses wäre dann keine Bearbeitung.

Wie der Streit ausgehen wird, ist noch offen. In der mündlichen Verhandlung hat der vorsitzende Richter vorgeschlagen, man möge sich vergleichen, ansonsten könne er sich auch eine BGH-Entscheidung hierzu vorstellen. Dies legt nahe, dass selbst bei einer Entscheidung des Gerichts in dem Rechtsstreit eine abschließende Regelung erst der BGH treffen wird. Damit stellt sich auch eines der Probleme in diesem Bereich dar: Oftmals ist es sehr schwierig bei Musik, Original und Bearbeitung auseinander zu halten.

Unsere Erfahrung im Urheberrecht

Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.Die vorliegende Rechtsfrage ist gar nicht so selten im Urheberrecht. Umso erstaunlicher ist die Rechtsunsicherheit, die anscheinend bei Streitenden wie bei den Gerichten vorherrscht. Dabei ist grundsätzlich klar: Nicht jede Bearbeitung ist erlaubt, insbesondere wenn sie entstellend ist. Dies muss sich ein Urheber nicht bieten lassen. In diesem Fall kann er Unterlassungsansprüche geltend machen. Ob und wie sich ein gerichtliches oder außergerichtliches Vorgehen lohnt, können wir Ihnen in einem anwaltlichen Beratungsgespräch mitteilen.

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