Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann hält Vortrag zu "Zahnarztbewertungen im Internet"
Bei einem Vortrag zum Thema „Zahnarztbewertungen im Internet“ bei der Zahnärztekammer Nordrhein (Düsseldorf) gab Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann gab einen umfassenden Einblick in den Umgang mit der Problematik. Immer wieder sehen sich Zahnärzte zu Unrecht negativen Bewertungen im Internet ausgesetzt. Neben der Darstellung der verschiedenen Bewertungsplattformen wie insbesondere Jameda, Sanego und Google und einiger Beispielsfälle aus der Praxis wurde vor allem die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema dargestellt.
Am 1. März 2016 hat der Bundesgerichtshof den Zahnärzten und Ärzten deutlichen Rückenwind gegeben und die Hürde für rechtswidrige bzw. gefälschte Bewertungen spürbar erhöht. Den Zuhörern, allesamt Zahnärzte aus dem nordrheinischen Bezirk, wurden wichtige Fragen beantwortet. So zum Beispiel, dass es nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sein öffentliches Profil ganz löschen zu lassen. Vielmehr sind Löschungen nur hinsichtlich der jeweils angegriffenen Bewertungen an sich möglich.
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann stellte zudem das vom BGH vorgeschriebene offizielle Löschungs- und Beanstandungsverfahren vor sowie die rechtlichen Fallstricke und Argumente, die hier eine Rolle spielen.
<media 7248 _blank - "TEXT, Dr. Volker Herrmann - Vortrag ZAK, Dr._Volker_Herrmann_-_Vortrag_ZAK.pdf, 4.2 MB">Bericht über die Veranstaltung im "Rheinischen Zahnärzteblatt" (Ausgabe 12/2016)</media>
Weitere Informationen zu diesem Thema
Das letzte Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15) hat hohe Wellen geschlagen. In seinem ausführlichen Gastbeitrag im "Rheinischen Zahnärzteblatt" (Ausgabe 4, 2016) beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann mit den Auswirkungen des Urteils für Zahnärzte, und natürlich auch Ärzte, bei Bewertungen im Internet. Den Artikel können Sie <media 6953 _blank - "TEXT, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016.pdf, 236 KB">an dieser Stelle lesen</media>.
Weitere Informationen zum Urteil selbst bekommen Sie an dieser Stelle.
Auch haben wir für Sie ein FAQ zum richtigen Umgang mit Jameda-Bewertungen zusammengestellt.
Eine Übersicht über Medienberichte unserer Kanzlei zum Urteil finden Sie hier.