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Leitsätzliches

Urteile 2018

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2018 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Imagetransfer durch Verwendung olympischer Begriffe im Zusammenhang mit der Werbung für ein Fitnessstudio, OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.11.2018, Az.: 6 U 122/17

1. Führt der Betreiber eines Fitnessstudios anlässlich stattfindender Olympischer Spiele eine Rabattaktion durch und weist darauf in der Werbung mit der logoartigen Angabe "Olympia Special" hin, wird dadurch eine mittelbare Verwechslungsgefahr mit den nach dem Olympiaschutzgesetz geschützten Begriffen nur begründet, wenn nach dem Gesamtinhalt der Werbung der Eindruck entsteht, das Fitnessstudio gehöre zu den mit dem Veranstalter der Olympischen Spiele vertraglich verbundenen Sponsoren (im Streitfall verneint).

2. In dem unter Ziffer 1. genannten Fall wird auch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung nicht durch einen Imagetransfer unlauter ausgenutzt. Das gleiche gilt für die in der Werbung weiter verwendeten Angaben "Wir holen Olympia in den Club" und "Training bei .. wird olympisch", wenn dadurch lediglich darauf angespielt wird, dass die für die Rabattgewährung maßgebliche Zahl der Trainingsbesuche in "Medaillen" gemessen und in einem persönlichen "Medaillenspiegel" wiedergegeben wird.

Verstöße gegen die DSGVO sind wettbewerbswidrig, OLG Hamburg, Urt. v. 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17

Weder die RL 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) noch die VO (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) enthalten ein abgeschlossenes Sanktionssystem und stehen deshalb der Klagbefugnis von Wettbewerbern wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen. Nicht jegliche datenschutzrechtliche Norm hat marktverhaltensregelnden Charakter. Vielmehr muss die jeweilige Norm konkret darauf überprüft werden, ob gerade jene Norm eine Regelung des Marktverhaltens zum Gegenstand hat.

Zur Zulässigkeit eines selktiven Vertriebsmodel für für luxuriöse Kosmetikprodukte, OLG Hamburg, Urt. v. 21.06.2018, Az.: 3 U 151/17

Markeninhaber können sich der Benutzung ihrer Marke (hier: für luxuriöse Kosmetikprodukte) auf einer Onlineplattform aus berechtigten Gründen widersetzen, wenn eine erhebliche Schädigung des guten Rufs der Marke droht und der Markeninhaber ansonsten ein strenges selektives System betreibt. In diesem Fall ist das betroffene Markenrecht infolge des mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgten erstmaligen Inverkehrbringens der Waren nicht erschöpft.

Zur Zulässigkeit des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika über ein selektives Vertriebssystem, OLG Hamburg, Urt. v. 22.03.2018, Az.: 3 U 250/16

Die Einrichtung eines diskriminierungsfrei angewendeten qualitativen selektiven Vertriebssystems für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika ist auch dann zulässig, wenn es sich bei den vertriebenen Waren nicht um technisch hochwertige Waren und/oder Luxusgüter handelt, wenn die vertriebenen Waren von hoher Qualität sind und der Vertrieb auf begleitende Beratungs- und Betreuungsleistungen für den Kunden ausgerichtet ist, mit denen u.a. das Ziel verfolgt wird, dem Kunden ein in der Summe anspruchsvolles, qualitativ hochwertiges und höherpreisiges Endprodukt zu verdeutlichen und ein besonderes Produktimage aufzubauen oder zu erhalten.

 

Auch für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika kann es innerhalb eines selektiven Vertriebssystems zulässig sein, den Vertriebspartnern durch entsprechende Unternehmensrichtlinien den Vertrieb dieser Waren über eine bestimmte Online-Verkaufsplattform zu untersagen, um so das Produktimage und die dazu beitragende Praxis einer kundenbindenden Beratung zu wahren sowie in der Vergangenheit festgestellten und konsequent verfolgten produkt- und imageschädigenden Geschäftspraktiken einzelner Vertriebspartner vorzubeugen.

Verstoß gegen DSGVO keine Wettbewerbsrechtsverletzung, LG Bochum, Urt. v. 07.08.2018, Az.: I-12 O 85/18

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält in den Artikeln 77 bis 84 eine die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende, abschließende Regelung. Aus diesem Grund stehen nur bestimmten Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unter weiteren Voraussetzungen Ansprüche zu – nicht aber Mitbewerbern.

Verbot der unbefugten Verwertung von Betriebsgeheimnissen durch ausgeschiedenen Mitarbeiter, BGH, Urt. v. 22.03.2018, Az.: I ZR 118 /16

Liegen einem ausgeschiedenen Mitarbeiter während der Beschäftigungszeit angefertigte schriftliche Unterlagen - beispielsweise in Form privater Aufzeichnungen oder in Form einer auf dem privaten Computer abgespeicherten Datei - vor und entnimmt er ihnen ein Betriebsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers, verschafft er sich damit dieses Geheimnis auch dann unbefugt im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist, das als Verletzung des Betriebsgeheimnisses beanstandete Verhalten ohne Nutzung dieser Unterlagen vorzunehmen.

Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort, LG Darmstadt, Urt. v. 25.05.2018, Az.: 14 O 43/17

Es stellt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar, wenn ein Handwerker mit Leistungen für einen Ort wirbt, in welchem er nicht tätig ist und auch keine Niederlassung in der näheren Umgebung unterhält. Die Erwartungshaltung bei Beauftragung eines Handwerksbetriebes gehe nämlich regelmäßig dahin, dass die erforderlichen Arbeiten vom Handwerker selbst ausgeführt und nicht an Subunternehmer vergeben werden.

Keine Schockfotos von Zigarettenverpackungen auf Automat, LG München I., Urt. v. 05.07.2018, Az.: 17 HK O 17753/17

Einzelhändler müssen die Schockfotos von Zigarettenverpackungen beim Verkauf nicht auf den Darstellungen eines Zigarettenautomaten zeigen. Ausreichend ist es, wenn die Bilder auf der Zigarettenverpackung selbst angebracht sind.

„Bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabe, OLG München, Urt. v. 17.05.2018, Az.: 6 U 3815/17

Gemäß § 312d Abs. I BGB ist bei Fernabsatzverträgen der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher über den konkreten Termin zu informieren, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen wird. Die Angabe „Bald verfügbar“ reicht hierzu nicht.

Werbung eines Hotels mit Stern-Symbolen, OLG Celle, Urt. v. 30.01.2018, Az.: 13 U 106/17

Bei einer Internetwerbung für einen Hotelbetrieb mit reihenförmig angeordneten, sternenähnlichen Symbolen zwischen dem Namen des Hotels und dem Familiennamen geht der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher von einer Hotelklassifizierung, d.h. einer Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie durch einen neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven Prüfkriterien, aus.

Nachahmung einer bekannten Produktverpackung (gelb-schwarze UHU-Klebstoff-Tube), OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 28.02.2018, Az.: 6 W 14/18

Die Nachahmung einer bekannten Produktausstattung (hier: schwarz-gelbe UHU-Klebstoff-Tube) kann auch bei Aufdruck einer unterscheidungskräftigen Wortmarke unlautere Rufausbeutung sein.

Anwendung des Amazon-Dash-Buttons ist rechtswidrig, LG München I., Urt. v. 01.03.2018, Az.: 12 O 730/17

Der Amazon-Dash-Button verstößt in seiner gegenwärtigen Form gegen die besonderen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern, § 312j Abs. 2, Abs. 3 BGB.

Unzulässige Spitzenstellungswerbung eines Fahrradgeschäfts, LG Köln, Urt. v. 08.05.2018, Az.: 31 O 178/17

Die Werbung mit Aussagen wie „Größtes Bike Center im T-Kreis“ und „Größter Zweiradfachmarkt im T-Kreis“ kann einen Wettbewerbsverstoß in Form einer unzulässigen Spitzenstellungswerbung darstellen, wenn die Aussage nicht der Wahrheit entspricht. Die Aussage ist im konkreten Fall bereits deshalb irreführend, weil die Beklagte unstreitig über eine (geringfügig) kleinere Verkaufsfläche als die Klägerin verfügt.