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Urteile 2013

Leitsätzliches

Urteile 2013

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2013 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

BGH zu den strengen Vorraussetzungen zulässiger Verdachtsberichterstattung, Urt. v. 17. Dezember 2013, Az.: VI ZR 211/12

1) Zu den strengen Vorraussetzungen zulässiger Verdachtsberichterstattung

2) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.

3) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung

des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.

Beschlagnahme gehosteter Dateien (LG Hamburg, Beschl. v. 2. September 2013; 629 Qs 34/13)

1. Eine spätere Einziehung von Daten eines Servers und damit auch eine Löschungsanordnung bezüglich der sich darauf befindenden Daten im Rahmen einer Minusmaßnahme gemäß dem Rechtsgedanken des § 74b Abs. 2 StGB ist nur zulässig, wenn der Server entweder dem Beschuldigten gehört oder zusteht oder er seiner Art und den Umständen nach die Allgemeinheit gefährdet oder die Gefahr besteht, dass er der Begehung rechtswidriger Taten dienen wird.
2. Daten sind, wenn sie auf der Festplatte eines Servers gespeichert sind, magnetische Polungszustände, die nicht greif- oder sichtbar sind und ohne einen Datenträger nicht existieren.
3. Die Einziehung kann nur angeordnet werden, wenn die Stücke sich im Besitz des Täters, Teilnehmers oder eines anderen befinden, für den der Täter oder Teilnehmer gehandelt hat, oder von diesen Personen zur Verbreitung bestimmt sind.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Film über Technoviking (LG Berlin, Urt. v. 30. Mai 2013; Az.: 27 O 632/12)

1. Der "Technoviking" ist keine Person der Zeitgeschichte.
2. Der Hauptdarsteller des Films über den "Technoviking" ist durch die vielfältige Veröffentlichung und Verbreitung des Films in seinem Persnlichkeitsrecht verletzt.

Namensrechtsverletzung durch Nennung eines Mitarbeiters im Impressum (LG Düsseldorf, Urt. v. 10. April 2013; Az.: 2a O 235/12)

Das Persönlichkeitsrecht ist verletzt, wenn jemand als Mitarbeiter im Impressum einer Zeitschrift genannt wird und dadurch der Eindruck erweckt wird, er sei tatsächlich ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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