Leitsätzliches
Urteile 2002
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2002, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte (z.B. einer eingetragenen Marke), generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Beloc, Parallelimporte und Verpackungsveränderungen, - BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002, AZ: I ZR 133/00
Wer ein Medikament in einem EU-Staat in den Verkehr bringt, darf sich nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen gegen einen sogenannten "Parallelimport" wehren. Insbesondere muss der Parallelimporteur noch die Originalverpackung - ggf. mit Aufklebern versehen - weiterhin nutzen. Er darf aber der importierten Originalpackung eine neue Gebrauchsinformation beifügen und sogar die Verpackung mit Schwärzungen verändern. (Markenrecht)

KG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2002, AZ: 5 U 79/02 – Schikane bei Internet-Domains
Wer mit seinem Verhalten erkennbar den alleinigen Zweck verfolgt, eine Domain für einen anderen Berechtigten, insbesondere für die Bewerbung einer Nachfolgeversion ihres Computerspieles, zu sperren, ist aus Gründen des Schikaneverbots zur Löschung der Registrierung verpflichtet. (Markenrecht)

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 06. Dezember 2002, AZ: 4 HKO 9249/02 - "Bratwursthäusle" gewinnt gegen "Bratwursthaeusle.de"
Das LG Nürnberg-Fürth gibt dem lokal sehr bekannten Unternehmen "Bratwursthäusle" und dem Inhaber einer Wort-/Bildmarke "Bratwursthäusle" gegenüber dem Domain-Inhaber, der selbst keine Rechte an der Bezeichnung besitzt, Recht. Hier siegen Lokalpatriotismus und Markenrecht! (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, AZ: I ZR 207/00 – geographische Herkunftsangabe (Dresdner Christstollen)
Häufig kommt es vor, dass ein Verband Inhaber einer Marke ist, deren Nutzung er seinen Mitgliedern einräumt ("Verbandsmarke"). Die Bedingungen dazu werden üblicherweise in einer Markensatzung festgelegt. Verstößt ein Verbandsmitglied bei der konkreten Nutzung der Marke gegen die Markensatzung, kann der Markeninhaber diesen Verstoß gerichtlich geltend machen. Beinhaltet eine Marke eine geografische Herkunftsangabe, so kann im Falle einer sittengemäßen Nutzung der Herkunftsangabe kein Markenverstoß vorliegen. Allerdings ist eine bewusste Annäherung an die Marke nicht zulässig. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, AZ: I ZR 138/00 – Formenmarke Knabberbärchen
Wenn Pom-Bär (dreidimensionale Formmarke / Bildmarke) sich mit Schokobärchen (Flakes in Bärenform) streitet, freut sich der Wolf... Der BGH erklärt, eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr kann auch zwischen einer dreidimensionalen Formmarke und einer dreidimensionalen Warenform bestehen. Hinsichtlich der Bärchenform besteht für Esswaren kein Freihaltebedürfnis! (Markenrecht)

LG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2002, AZ.: 4a O 464/01 - Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern
Bei Versteigerungsangeboten in ebay-Internet-Auktionen handelt es sich weder um eigene Informationen noch um zu eigen gemachte, sondern um fremde Informationen. Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung im Sinne des TDG erfordert positive Kenntnis. Fahrlässige Unkenntnis oder Kennenmüssen reichen nicht aus.Bei einem deutlicher Hinweis auf die Verantwortung des Verkäufers für das Auktionsgut liegt kein "Zu-eigen-Machen" fremder Informationen durch ebay vor. (Markenrecht)

OLG / LG Frankfurt a.M., Protokoll vom 24. Oktober 2002, AZ.: 6 U 188/01 - "jobber.de"
Der Begriff "Jobber" für eine Arbeitsvermittlung ist unterscheidungskräftig und geeignet eine Namensfunktion auszuüben."Jobber" ist kein Gattungsbegriff und deshalb als Firmenbestandteil selbständig ohne Verkehrsgeltung schutzfähig i.S.v. §§ 5, 15 MarkenG.Zwischen "Jobber" und "Jobbers" besteht zudem eine Verwechslungsgefahr, die Unentgeltlichkeit der vergleichbaren Dienstleistungen macht dabei keinen Unterschied. Auch eine unentgeltliche Leistung kann eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr darstellen. (Markenrecht)

LG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2002, Az.: 416 O 75/02 - PubliKom ./. public-com.de
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg können Internetanwender sehr unterscheiden zwischen verschiedenen Schreibweisen von einzelnen Domains. Dies gilt auch für die Frage, ob es sich um eine Schreibweise mit K oder C, also in deutscher oder angelsächsischer Manier handelt oder ob Punkte oder Bindestriche zu setzen sind oder die Bezeichung in einem Wort geschrieben wird. (MT) (Markenrecht)

OLG Köln, Urteil vom 04. Oktober 2002, AZ.: 6 U 64/02 - "Anwaltssuchservice"
Der Begriff "Anwaltsuchservice" darf auf Internetseiten und dazugehörenden Metatags für einen Anwaltssuchdienst verwendet werden.Eine rein beschreibende Angabe ist vom Schutzbereich des § 14 Abs. 2 Ziff. 2 Markengesetz ausgenommen. Dem Wortbestandteil "Anwaltssuchservice", wie er in diesem Fall in der zum Angriff genutzten Wort-/Bildmarke enthalten ist, kann deshalb für die gleichlautende Dienstleistung keine das Gesamtzeichen prägende Wirkung zukommen. Das OLG Köln lehnte hier eine Nutzung des Wortes zur Unterscheidung der Waren/Dienstleistungen verschiedener Unternehmen ab. (Markenrecht)

OLG Köln, Urteil vom 13. September 2002, AZ.: 6 U 58/02 - Markenrechtsverletzung bei Teigwaren
Zu den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr bei zwei Zeichen mit identischen Waren und Dienstleistungen sowie zur Frage der Verwirkung von Markenrechten nimmt das OLG Köln hier anhand von zwei Marken aus dem Bereich der Teigwaren ausführlich Stellung. (Markenrecht)

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15. August 2002, AZ.: 6 U 68/01 - Entfernen von Sim-Lock Sperren in Handys
Die ohne Zustimmung der Klägerin vorgenommene Entfernung des SIM-Lock-Schutzes in den mit der Klagemarke versehenen Mobiltelefonen sowie der Vertrieb der in dieser Weise entsperrten Mobiltelefone stellt eine Markenverletzung dar. (Markenrecht)

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24. Juli 2002, 3 O 5970/01 - medbook.de
Die Nutzung einer Internet-Domain kann ein Unternehmenkennzeichen iSv § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG begründen. Sofern es sich um einen unterscheidungskräftigen Begriff handelt, entsteht das Kennzeichen sofort mit Aufnahme der Nutzung der nach außen gerichteten geschäftlichen Tätigkeit. (Markenrecht)

LG München I, Urteil vom 17. Juli 2002, AZ.: 21 O 17363/01 - Obelix vs. Mobilix
LG München: Obelix ist keine berühmte Marke; der Suffix "-ix" ist nicht allein für die Inhaber der Rechte an "Asterix und Obelix" geschützt - mobilix darf daher geschäftlich genutzt werden. <STR>Das OLG München hat das Urteil aufgehoben und der Klage stattgegeben. Gegen das Berufungsurteil wurde keine Revision zugelassen. Derzeit ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig. Wir beobachten weiter und werden berichten! (Markenrecht)

BGH: Urteil vom 11. Juli 2002, AZ.: I ZR 35/00 - Markenrechtliche Erschöpfung / Neue Umverpackungen für Arzneimittel (Aspirin)
Da allein der Markeninhaber zur Kennzeichnung von Waren mit seiner Marke berechtigt ist, ist auch die Neukennzeichnung der fremden Produkte durch Umverpackung in neu hergestellte Kartons eine Markenverletzung. Eine Ausnahme gilt, wenn der Markeninhaber das Produkt selbst oder mit seiner Zustimmung von Dritten unter der Marke in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften in den Verkehr gebracht hat und keine dem weiteren Vertrieb der Waren entgegenstehende berechtigte Gründe existieren. Eine Umverpackung in neue Kartons kann nur dann zulässig sein, wenn der bisherige Originalkarton nicht in zumutbarer Weise durch Aufstockung und Anbringung neuer Etiketten weiter verwendet werden kann und auch eine Bündelung nicht in Betracht kommt. (Markenrecht)

LG Hamburg, Urteil vom 02. Juli 2002, AZ.: 312 O 116/02 - Wert einer Domain
Bemesssungsgrößen für den Wert einer Domain sind der Grad ihrer Anziehungskraft für potentielle „Besucher“, der Bekanntheitsgrad der jeweils verwendeten Bezeichnung, die Nutzungsgewohnheiten des angesprochenen Verkehrs, die Vertriebswege des Produkts und ähnliches. Wird unter einer Domain ein vielfältiges Angebot unterhalten, so wird sie für den Nutzer regelmäßig von größerer Bedeutung sein als im umgekehrten Fall. (Markenrecht)

BGH: Urteil vom 27. Juni 2002, AZ.: I ZR 103/00 - "Feldenkrais"
Ein Wettbewerber kann auf Grundlage seiner Marke weder seinem Konkurrenten versagen, die Marke im glatt beschreibenden Bereich zu nutzen, noch dessen Kunden über diese Tatsachenbehauptung informieren. Die Verwendung des Wortzeichens „Feldenkrais“ oder „Feldenkrais-Methode“ für Kurse eines körperlichen und psychischen Trainings zur Entwicklung eines Bewusstseins für Bewegungsabläufe, um damit Störungen dieser Bewegungsabläufe und bei ihnen auftretende Schmerzen zu beseitigen oder jedenfalls zu verringern, fällt in den zulässigen Nutzungsbereich mit beschreibenden Charakter. (Markenrecht)

OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2002, AZ.: 6 U 214/01 - T3
Zwischen t 3 (medien) und T3 besteht Verwechslungsgefahr. (Markenrecht)

BGH: Beschluss vom 13. Juni 2002, AZ.: I ZB 1/00 - "Bar jeder Vernunft"
Die Wortfolge "Bar jeder Vernunft" kann für bestimmte Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig sein. Der Slogan ist deshalb grundsätzlich eintragungsfähig. Zur Entscheidung, ob im konkreten Fall die Eintragung erfolgen kann, verwies der BGH an das Bundespatentgericht zurück. (Markenrecht)

LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2002, AZ.: 2 a O 346/01 - canalgrande.de
Der "Namensschutz des Klaegers findet dort seine Schranke, wo ein Freihaltebeduerfnis des Verkehrs besteht, Namen von Orten, Flüssen etc. als solche, das heisst als geographische Bezeichnungen nutzen zu koennen." (Markenrecht)

BGH: Urteil vom 02. Mai 2002, AZ.: I ZR 51/00 - Tiffany II
Die Produkte "Schmuckwaren" und "Brillengestelle" können verwechslungsfähig ähnlich sein, da gerade bei mit Platin, Gold oder Edelsteine versehene Brillenfassungen und Schmuckwaren eine Branchennähe vorliegen kann. (Markenrecht)