Regelstreitwert von € 4000,00 bei Unterlassungsklagen wegen negativer Bewertungen bei ebay - AG Nordhorn, Beschluss vom 28.01.2009, Az.: 3 C 1308/08
AMTSGERICHT NORDHORN
BESCHLUSS
Aktenzeichen: 3 C 1308/08
Entscheidung vom 28. Januar 2009
In dem Rechtsstreit
der Firma … GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer …
Klägerin
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
Unterbevollmächtigter:
Rechtsanwalt …
gegen
Herrn ... Nordhorn,
Beklagter
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Terhaag & Partner, Stresemannstraße 26, 40210 Düsseldorf,
wird der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt auf 4.000,00 €.
Gründe:
Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert nach dem Betrag zu beziffern, den das Gericht aufgrund der Darlegung des Klägers als angemessen erachtet. Da die Klägerin einen Angriff in den eingegriffenen und ausgeübten Gewerbebetrieb geltend macht, der sich negativ auf den Gewerbetrieb ausgewirkt haben soll, geht das Gericht von einem Regelstreitwert in Höhe von 4.000,00 € aus.
(Unterschrift)
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