GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die zentrale Stelle zur Wahrnehmung der Interessen aller der GEMA angeschlossen Künstler (Texter, Komponisten, Verleger etc.). Zudem treibt Sie für die Künstler die GEMA-Gebühren und verteilt diese nach einem bestimmten Schlüssel an die ihr angeschlossenen Mitglieder.
Gebühren und Pauschalabgabe
Neben den Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke fällt neuerdings auch bei bestimmten Geräten (DVD-Brenner, Rohlinge) eine so genannte Pauschalabgabe an.
Reichweite der Anmeldepflicht
Aus unserer Erfahrung ist vielen Gewerbetreibenden weitgehend unbekannt, für welche Nutzungsarten GEMA-Gebühren abzuführen sind. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa die Einspielung geschützter Musik in Telefonansagen oder Warteschleifen.
Da die GEMA die ordnungsgemäße Abfuhr der Gebühren gemäß der Gebührenordnung unangekündigt kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden kann, ist dringend zu empfehlen, dieses Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen bei Beratungsbedarf jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie sich über aktuelle Probleme und Fälle des Urheberrechts informieren möchten, empfehlen wir Ihnen zudem unsere umfangreiche Urteilsdatenbank.