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Filmrecht

Das Filmrecht ist eine besondere Materie des Medienrechts.

Das Filmrecht, das sich sowohl auf Kino- als auch auf TV-Produktionen bezieht, ist wichtig für alle Firmen und Personen, die bei der Produktion von Filmen mitmachen, dazu gehören Produzenten, Produktionsfirmen, Regisseure, Schauspieler, Drehbuchautoren, und viele andere an der Produktion Beteiligte.

Ihr Anwalt im Filmrecht

Rechtliche Beratung ist dabei in allen Stadien der Filmproduktion sinnvoll, also von der Frage, ob die Idee eines Films oder einer TV-Produktion schützfähig ist bis hin zu den Produktionsverträgen und der anschließenden Rechteverwertung. Aus Sicht der Ideengeber, Regisseure und Schauspieler sind zudem die Urheber- und Persönlichkeitsrechte besonders wichtig.
Kerngebiet unserer Beratungstätigkeit sind insbesondere die notwendigen vertraglichen Grundlagen rund um Film- und TV-Produktionen:

  • Drehbuchvertrag
  • Exposevertrag
  • Treatmentvertrag
  • Verfilmungsvertrag
  • Vertrag über die Verfilmung von Biografien
  • Produktionsvertrag
  • Auftragsproduktionsvertrag
  • Merchandisingvertrag
  • Coproduktionsvertrag
  • Regievertrag
  • Schauspielervertrag
  • Filmkomponistenvertrag
  • Lizenzverträge für Bild- und Filmmaterial
  • Vertriebsvertrag
  • Kinoverleihvertrag

Filmförderung. Ihr Anwalt berät und vertritt Sie

Daneben spielt die Filmförderung eine wichtige Rolle. Fördermittel stehen von EU- und Landesseite vielfach zur Verfügung. Von der Filmförderungsanstalt bis hin zu den Stiftungen der einzelnen Bundesländer sowie der Europäischen Filmförderung gilt es, die Möglichkeiten auszuloten, die geplante Filmproduktion fördern zu lassen. Fördermittel werden beispielsweise bereit gestellt von:

  • EU-Fördermittel
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
  • Kuratorium Junger Deutscher Film
  • Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
  • Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)
  • Filmbüro Hessen
  • Bayerischer FilmFernsehFonds (FFF Bayern).

In unserer Kanzlei sind alle drei medienbezogenen Fachanwaltschaften vertreten, insbesondere ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zu dessen Tätigkeitsgebiet das Filmrecht gehört.

Falls Sie Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns bitte einfach an.