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Lizenzverträge

Die Erteilung von Lizenzen spielt im Bereich des Urheberrechts  und des Verlagsrechts  eine ganz entscheidende Rolle. Sinn und Zweck der Einräumung einer Lizenz ist die Möglichkeit, ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen und verwerten zu können. Denn eine solche Nutzung – in welcher Form auch immer – ohne Bestehen eines rechtsgültigen Lizenzvertrages stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Das Urheberrecht als solches ist grundsätzlich nicht vertraglich übertragbar, aus diesem Grund bedient man sich der Einräumung einer entsprechenden Lizenz, um rechtsverbindlich ein Nutzungsrecht und damit die Möglichkeit der Vermarktung zu schaffen.

Lizenzverträge: Wichtige Themen

Im Bereich der Lizenzverträge im Urheberrecht stehen unter anderem folgende Beratungsfelder im Vordergrund:

  • Umfang der Lizenz, der Nutzungsrechte und Nutzungsarten
  • Lizenzgebühren
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Lizenzen für Musik
  • Lizenzen im Bereich Film
  • Lizenzen im Bereich Buch, Literatur etc.
  • Bildrechte
  • Lizenzen für Software

Übrigens: Lizenzverträge sind auch im Markenrecht von großer Bedeutung!

Lizenzrecht: Beratung vom qualifizierten Anwalt

Insbesondere das Medienrecht und das Internetrecht wirken sich nicht unerheblich auf das Lizenzrecht und die Gestaltung von Lizenzverträgen aus. Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen rund um das Lizenzrecht und Lizenzverträge, bei deren Prüfung und Erstellung. Auch bei Verletzungen von Lizenzverträgen stehen wir Ihnen natürlich gerne kompetent zur Seite.