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Handelsblatt und der Verlag Best Lawyers benennen erneut Rechtsanwalt Terhaag

Handelsblatt und der Verlag Best Lawyers benennen 2014 erneut Rechtsanwalt Terhaag auf der Liste Deutschlands bester Anwälte

Exklusiv für das Handelsblatt hat der Verlag Best Lawyers auch dieses Jahr die Reputation Tausender Juristen bei Kollegen und Wettbewerbern auch in und für Deutschland erfragt.

Die aktuelle Liste umfasst fast 2500 Anwälte aus 63 unterschiedlichen Fachbereichen des Wirtschaftsrechts - im vergangenen Jahr waren es rund 1800.

Bei der Recherche setzten die Experten auf das sogenannte „Peer-to-Peer-Verfahren“. Danach werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt. Insbesondere geht es darum, welcher Kollege außerhalb der eigenen Kanzlei als empfehlenswert eingeschätzt wird, falls man selbst das Mandataus Zeitgründen ablehnen muss oder den Fall wegen eines Interessenkonflikts nicht übernehmen kann.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit Herrn Kollegen Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. nach 2013 auch in diesem Jahr 2014 Berücksichtigung im Fachgebiet Informationstechnologierecht gefunden haben.