×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Informationen im Abo - Unser Newsletter
/
März 2019

Newsletter 3/2019


Wir berichten dieses Mal über den Einsatz von dynamischen Preisen in Online-Shops, Instagram-Eltern sowie neue Urteile zur Influencer-Werbung im Internet. Außerdem freuen wir uns, dass der Kollege Christian Schwarz nunmehr den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz führen darf.

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Rechtsanwalt Christian Schwarz ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Christian Schwarz wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, fortan die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen. Die Fachanwalts-Urkunde wurde dem Kollegen Schwarz Mitte März vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ausgehändigt. Rechtsanwalt Schwarz ist nunmehr - neben Michael Terhaag und Dr. Volker Herrmann - der dritte Kollege in unserer Kanzlei, der diesen Fachanwaltstitel führt.

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Dynamische und personalisierte Preise - ist das erlaubt?
Dynamische und personalisierte Preise sind mittlerweile allgegenwärtig. Durch die Digitalisierung werden immer mehr Daten, die es Shops und sonstigen Anbietern ermöglichen ihre Preise dynamisch und individuell anzupassen. Dynamische Preise werden dabei dem aktuellen Marktbedarf angepasst. Die Preise werden  durch Algorithmen berechnet, die z.B. die Preise bei Konkurrenten sowie Angebot und Nachfrage berücksichtigen. Dadurch können Unternehmen ihre Preise den Veränderungen auf den einschlägigen Märkten jederzeit anpassen. Doch ist das erlaubt? Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann in seinem Beitrag.

Influencerin Pamela Reif muss Beiträge als Werbung kennzeichnen
Die Debatte um erforderliche Werbekennzeichnung bei Social-Media-Plattformen wie Instagram nimmt kein Ende. Nun musste das Landgericht Karlsruhe einen weiteren Fall entscheiden (Urteil vom 21. März 2019, Az. 13 O 38/18 KfH). Es ging um Veröffentlichungen der Influencerin Pamela Reif. Über das Urteil berichten die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz in ihrem Beitrag.

 

Interessante Urteile

Keine Werbung mit „Hergestellt aus Plastikmüll aus dem Meer“
Die Aussage, eine Produkt bestehe zu 50 Prozent aus "Plastikmüll aus dem Meer" versteht der Verbraucher dahin, dass 50 Prozent des Gewichtsanteils dieser Flasche aus Plastik gewonnen worden seien, dass das Meer bereits erreicht habe und zum Zwecke der Wiederverwertung unmittelbar aus diesem entnommen worden sei. Die Aussage ist irreführend, wenn zur Herstellung Plastikmüll verwendet wird, der das Meer noch nicht erreicht hatte (OLG Stuttgart, Urt. v. 25.10.2018, Az.: 2 U 48/18).

Begriff "Ad" genügt nicht zur Werbekennzeichnung bei Instagram
Die Abkürzung „Ad“ genügt nicht zur Werbekennzeichnung. Die Bedeutung der Abkürzung „Ad“ ist in den als relevant zu betrachtenden Verkehrskreisen nicht als hinreichend bekannt zu bewerten. Der unbefangene und auf Seiten wie Instagram nicht erfahrene Nutzer findet sich nach mehreren Klicks ohne hinreichende Aufklärung unvermittelt auf Werbeseiten wieder (LG Heilbronn, Urt. v. 08.05.2018, Az.: 21 O 14/18 KfH).

Kammergericht Berlin zur Kennzeichnungspflicht von Influencern
Das Bestreben eines Influencers, Werbeeinnahmen zu erzielen, rechtfertigt es nicht, ihn zu verpflichten, jede Äußerung mit einem Hinweis zu versehen, mit dem der Verkehr einen nachrangigen oder minderen Wert des Beitrags verbindet. Insoweit kann für einen Influencer nichts anderes gelten, als für andere Medienunternehmen, die sich durchweg zumindest auch über Werbeeinnahmen finanzieren und für Auftraggeber insbesondere dann attraktiv sind, wenn eine Vielzahl von Personen erreichen, ganz gleich, ob man diese nun als Leser, Zuschauer oder Follower bezeichnet (KG Berlin, Urt. v. 08.01.2019, Az.: 5 U 83/18).

Haftung für die Handlung von Handelsvertretern
Ein Handelsvertreter ist regelmäßig als Beauftragter des Geschäftsherren im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG anzusehen. Ein Unternehmen, welchen diesen beauftragt, haftet demnach für Wettbewerbsverstöße welche der Handelsvertreter begeht (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 09.11.2018, Az.: 3-10 O 40/18).

 

Pressespiegel

Was dürfen Instagram-Eltern? Interview mit Antenne Düsseldorf
Was ist zulässig mit Bildern der lieben Kleinen bei Instagram, Facebook & Co? Auch Kinder und Jugendliche haben selbstverständlich ein Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich üben dieses Recht aber zunächst natürlich deren Eltern aus. Trotzdem sollten Eltern vorsichtig sein, ob und was sie von ihren Kindern im Internet veröffentlichen. Darüber berichtet der Radiosender Antenne Düsseldorf und hat Rechtsanwalt Michael Terhaag zum Interview getroffen. Einen Ausschnitt hören Sie an dieser Stelle.

Upload-Filter - das Ende des freien Internets? Laut.de berichtet
Ende März wird im EU-Parlament über eine neue Richtlinie zum Urheberrecht abgestimmt. Zur Entscheidung stehen dann auch sogenannte Upload-Filter an. Darüber berichtet das Online-Musikmagazin LAUT, mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag: "Die Filter können nicht oder eben nur schwer zwischen Parodie, Zitat und Raubkopie unterscheiden. Auch die Kunst- und Meinungsfreiheit sehe ich daher massiv gefährdet." Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Aufsatz zur Schnittstelle Arbeitsrecht und Social Media in der K&R
Rechtsanwalt Peter Kaumanns gibt in der aktuellen Ausgabe der "Kommunikation & Recht" (K&R 2019, 152) eine Übersicht über gerichtliche Entscheidungen zur Schnittstelle Arbeitsrecht und Neue Medien. Die Gerichte musste sich unter anderem mit Hassrede im Internet, der Abbildung von Mitarbeitern in Werbevideos sowie der Überwachung von Arbeitnehmern durch Keylogger befassen.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: OLG Hamm zur Eilbedürftigkeit in Wettbewerbssachen bei sich wiederholenden Verletzungshandlungen; BGH zu olympischen Begriffen: Sportbekleidung darf "olympiareif" sein; sowie: Kein Bio-Logo für Fleisch aus ritueller Schlachtung ohne Betäubung.