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Februar 2018

Newsletter 2/2018

Wir berichten dieses Mal unter anderem über ein überraschendes Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Jameda sowie die neue Datenschutzgrundverordnung. Außerdem über die Berufung im Streit um das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann.

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Wie nunmehr bereits seit sechs Jahren besuchte Rechtsanwalt Peter Kaumanns in diesem Monat seine ehemalige Schule, das Quirinus-Gymnasium in Neuss, um die Schüler im Bereich Medienkompetenz zu schulen.

Im Rahmen eines kurzen Vortrags werden die sechsten Klassen auf Gefahren und Probleme in Sozialen Netzwerken, insbesondere bei WhatsApp und Facebook, hingewiesen. In einer anschließenden Fragerunde werden dann Einzelfragen der Schüler und auch Lehrer der Klassen besprochen.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt dabei, dass Soziale Netzwerke eine immer größere Rolle im Schulalltag sowie im Leben der Schüler einnehmen, dadurch aber auch die Anzahl problematischer Situationen zunimmt. Unsere Kanzlei wird daher auch weiterhin die Ausbildung der Medienkompetenz bei den Schülern des Quirinus-Gymnasium unterstützen.

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

BGH-Urteil erschüttert Geschäftsmodell von Jameda
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Ärztin Anspruch auf Löschung ihres Profils beim Bewertungsportal Jameda hat (Urteil vom 20. Februar 2018, Az. VI ZR 30/17). Das Urteil ist richtungsweisend und durchaus eine Überraschung – noch vor wenigen Jahren entschied der BGH anders. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet über die Entscheidung - seinen Betrag lesen Sie hier.

Die Datenschutzgrundverordnung kommt mit großen Schritten
Die neue DatenschutzgrundVO (GDSVO) kommt – Stichtag ist bereits der 25. Mai 2018! Ab Ende Mai ergeben sich die wesentlichen (Informations-)Pflichten im Datenschutz aus den neuen Art. 13 und 14 DSGVO, die die bisherigen Regelungen aus § 4 Abs. 3, § 33 BDSG und § 13 Abs. 1 TMG ersetzten und weitestgehend reformieren. Da das Gesetz empfindliche Bußgelder vorsieht, tut jedes Unternehmen gut daran, das häufig etwas stiefmütterlich behandelte Thema Datenschutz so rasch wie möglich einmal ganz oben auf die To-Do-Liste zu setzen. Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Peter Kaumanns berichten, worauf nun zu achten ist. Ihren Beitrag lesen Sie hier.

Böhmermann und Erdogan streiten weiter um das Schmähgedicht
Der Satiriker Jan Böhmermann und der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan streiten weiter. Es geht um die Zulässigkeit des sogenannten „Schmähgedichts“, welches Böhmermann in im Jahr 2016 seiner Sendung „Neo Magazin Royal“ vortrug. Nun muss in der Berufung das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren.

Bundespräsident a.D. darf beim Einkauf abgebildet werden
Der Bundesgerichtshof gestattet die Veröffentlichung von Bildern von Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf (BGH, Urteil vom 6. Februar 2018, Az. VI ZR 76/17). Geklagt hatte der ehemalige Bundespräsident gegen einen Zeitschriftenverlag. Am 6. Mai 2015 bestätigte der Kläger in einer Pressemitteilung, dass er und seine Frau wieder zusammen lebten. Wir berichten über die Entscheidung.


 

Interessante Urteile

Medienrecht

Bewertung mit nur einem Stern muss gelöscht werden
Eine negative Bewertung mit nur einem Stern (ohne Text) kann bereits einen Unterlassungsanspruch gegen das Bewertungsportal begründen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn kein konkreter Anknüpfungspunkt für die Bewertung besteht – beispielsweise weil kein Kundenkontakt vorliegt (Landgericht Hamburg, Urt. v. 12.01.2018, Az.: 324 O 63/17).

Wettbewerbsrecht

BGH zum Umfang der Unterlassungspflicht
Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauern-der Störungszustand geschaffen wurde, ist auch dann, wenn sie in einer einstweiligen Verfügung enthalten ist, mangels abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sie neben der Unterlassung derartiger Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (Bundesgerichtshof, Beschl. v. 11.10.2017, Az.: I ZB 96/16).

Markenrecht

Schutzfähigkeit einer Warenformmarke - Schokoladenverpackung
Das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG greift nur ein, wenn die in der Form verkörperten Eigenschaften (hier: quadratische Form von Tafelschokolade) für den Gebrauch der jeweiligen Ware typisch sind und dem bestimmungsgemäßen Einsatz der Ware dienen (hier: Verzehr von Tafelschoko-lade). Vorteile, die nur in für die Verwendung unüblichen Konstellationen eintreten (hier: Mitführen von Tafelschokolade in einer Jackentasche zum Verzehr unterwegs), stellen keine wesentlichen Gebrauchseigenschaften dar und führen nicht dazu, dass das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eingreift (Bundesgerichtshof, Urt. v. 18.10.2017, Az.: I ZB 105/16).

 

Pressespiegel



BGH-Urteil zu Jameda - Interview bei "WDR Aktuelle Stunde"

Die WDR-Nachrichtensendung "Aktuelle Stunde" hat über die jüngste BGH-Entscheidung in Sachen Jameda berichtet - mit einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann. Den Beitrag sehen Sie an dieser Stelle.

Live-Interview bei "Volle Kanne" (ZDF) zum Jameda-Urteil
Die ZDF-Sendung "Volle Kanne" berichtet über das aktuelle Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs. Live im Studio bei Ingo Nommsen war Rechtsanwalt Michael Terhaag, um die Entscheidung zu erklären. Einen Ausschnitt des Interview sehen Sie hier.

Weitere Medienberichte zum Jameda-Urteil
Auch andere Medien berichteten über die Entscheidung des BGH in Sachen Bewertungsportale. Unter anderem äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa) - unter anderem veröffentlicht bei der Welt), Computerbild und Apotheke Adhoc.

dpa berichtet über NetzDG
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete über das neue "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (NetzDG), welches Hass im Netz unterbinden soll. Doch es wird auch vielfach kritisiert. Die dpa interviewte Rechtsanwalt Michael Terhaag. Der Bericht erschien unter anderem auf dem Nachrichtenportal von T-Online und beim Wiesbadener Tagblatt.

"Regel-Recht aktuell" berichtet über Datenschutzgrundverordnung
Das Online-Fachmagazin "Regel-Recht aktuell" hat ein ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Peter Kaumanns zur neuen Datenschutzgrundverordnung geführt. Der Fachanwalt für IT-Recht darin, was es nun zu beachten gibt. Das Interview lesen Sie an dieser Stelle in voller Länge.

"Lebensmittel Zeitung" berichtet über Autocomplete-Urteil
Die Lebensmittel Zeitung berichtet über die Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Amazon. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat das Urteil eingeordnet: "Der BGH wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zu Google AdWords auch konsquent auf die Amazon Suchmaschine an." Einen Ausschnitt des Berichts lesen Sie hier.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Fehlende Angabe zur Kaufmannseigenschaft ist Wettbewerbsverstoß; BGH: Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf; sowie: BGH: Auch Anwaltsverträge unterliegen dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht.