| Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!
Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit: | |
| | allgemeines | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter! Pünktlich zu den Festtagen möchten wir einmal die Gelegenheit nutzen, uns mit dem letzten Newsletter des Jahres 2009 bei allen Lesern und Mandanten für die Treue zu bedanken.
Das ganze Team von aufrecht.de wünscht ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Unser monatlicher Newsletter enthält
selbstverständlich nicht alle Ergänzungen der letzten vier Wochen.
Bitte nutzen Sie unsere Suchfunktion auf
der Site und sprechen uns bei Fragen oder Ergänzungswünschen gern
an. | | | | | | | | | neues aus der KanzleiVon unser diesjährigen Weihnachtsfeier gibt es an dieser Stelle ein paar kurze Impressionen:
Zudem können wir noch vermelden, dass Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Engels ab dem kommenden Jahr zum festen Autoren-Team des IT-Rechtsberaters aus dem Hause Verlag Dr. Otto Schmidt zählen wird. Bitte schauen Sie einfach unten in unserem Pressespiegel, wenn Sie sich für unsere Öffentlichkeitsarbeit interessieren. Auch in diesem Monat sind wieder eine Vielzahl von interessanten Beiträgen und Veröffentlichungen dabei. | | | | | | | | | Beiträge und aktuelle
Entwicklungen | | | | | | | | | Interessante Urteile | | | [markenrecht] "Cannabis" nicht für hanfhatlige Getränke eintragungsfähig - EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: T-234/06 Die Eintragung der Marke "Cannabis" für hanfhaltige Getränke ist nicht zulässig, da schlicht die Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um einen rein wissenschaftlich lateinischen Begriff, der in mehreren Sprachen der Europäischen Gemeinschaft existiert und der breiten Öffentlichkeit durch seine Präsenz in den Medien bekannt ist. | "Sankt Nikolaus" Wein wird nicht beanstandet - OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2009, Az.: 4 U 61/09 Es besteht keine Verwechselungsgefahr zwischen einem "Sankt Nikolaus" Wein und der Marke "Nikoolaus G". Zwischen den beiderseitigen "Zeichen" besteht hinsichtlich des Zeichenteiles "Nikolaus" vorliegend zwar Übereinstimmung. Jedoch ergibt sich aus der vorzunehmenden Gesamtschau der beiden Zeichen, insbesondere im Hinblick auf das nachgestellte "G" bei dem Zeichen "Nikolaus G" und das vorangestellte "Sankt" bei "O", gerade auch vor dem Hintergrund des Sinngehalts der beiden Bezeichnungen keine Verwechslungsgefahr | Dekorative Verwendung von Namen ist keine markenmäßige Verwendung - OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2006, Az.: 4 U 101/06 Eine bloße dekorative Verwendung von Namen bekannter Persönlichkeiten als schmückendes Beiwerk zur Ware stellt keine markenmäßige Benutzung dar. Gleiches gilt, wenn solche Namen berühmter Persönlichkeiten nur als Bestellzeichen oder als Sortenbezeichnung verwandt werden, ohne zugleich Herkunfts- oder Identifizierungsfunktion zu erfüllen. |
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| | | [wettbewerbsrecht] Telefonanbieter dürfen ehemalige Kunden anschreiben - LG Bonn, Urteil vom 15.09.2009, Az.: 11 O 55/09 Die zu einem anderen Telefonanbieter wechselnden Kunden dürfen von ihrem alten Anbieter angeschrieben werden. Solange der Kunde nicht widerspricht, dürfen seine Daten zur Rückgewinnung verwendet werden. | "Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert" irreführende Alleinstellungsbehauptung - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 28.10.2009, Az.: 5 U 204/07 In der Aussage „Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert“ steckt eine unzulässige und irreführende Alleinstellungsbehauptung. | Irreführende Firmierung als ehemals kommunales Energieversorgungsunternehmen - Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 22.10.2009, Az. 2 W 92/09 Die Firmierung eines privaten Energieversorgungsunternehmens unter der Abbkürzung eines ehemals kommunalen Anbieters ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil sie bei den betroffenen Verbraucherkreisen den Eindruck erwecken kann, dass das Unternehmen kommunal geführt oder im kommunalen Eigentum steht. | Zugesicherte Werbeeinwilligungen muss selbst überprüft werden! - OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009, Az.: I-20 U 137/09 Der Erwerber von Adressen, die er zu Werbezwecke erworben hat, darf nicht auf eine allgemeine Zusicherung des Datenhändlers vertrauen, die erforderlichen Werbeeinwilligungen der Adressinhaber lägen vor. Es ist vielmehr verpflichtet die angeblichen Einwilligungen selbst zu überprüfen. |
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| | | [internetR] | | | | | | | | |
| | | [urheberR] | | | | | | | | |
| | | [sonstigesR] | | | | | | | | | Pressespiegel
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zur Affiliate-Haftung gesprochen. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann kommentierte das Urteil in der aktuellen Kommunikation & Recht (K&R 12/2009) im Rahmen einer ausführlichen Urteilsanmerkung.
| Rechtskolumne von Herrn Rechtsanwalt Michael Terhaag diesmal mit dem Beitrag "Umtausch nicht ausgeschlossen - Computer, Videospiele oder Software zu Weihnachten" im Berliner Tagesspiegel am 17. Dezember 2009
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels kommentierte im aktuellen IT-Rechtsberater die Entscheidung des LG Hamburg, 22.05.2009, Az.: 324 O 791/08 - Unzulässige Werbung mit Fotos eines Privathauses sowie OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009, Az.: 4 U 1173/08 - Irreführende Blickfangwerbung mit "Dankeschön auspacken". |
Kommentar von Herrn Rechtsanwalt Michael Terhaag in "Ordern per Mausklick" bei ftd.de am 19. November 2009
| Interview und Kurzkommentar von Herrn Rechtsanwalt Michael Terhaag zum neuen Wettskandal im Beitrag "Sportwetten sind ein Streitfall" für die WAZ
am 21. November 2009 |
Die geplante Neueinführung der generischen Top-Level-Domains war Thema eines Beitrags von Rechtsanwalt Dr. Herrmann in der Zeitschrift Webselling. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kommentiert Dr. Herrmann regelmäßig aktuelle Neuentwicklungen im Domainrecht.
| Die dent-online prämierte in der aktuellen Ausgabe 4/2009 die beste Zahnarzt-Website. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann prüfte als Mitglied der Jury die rechtliche Seite. Neben vielen erfreulichen Ergebnissen gab es bei vielen Ärzte-Websites aber noch Mängel im Impressum sowie beim Umgang mit dem Heilmittelwerberecht. |
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