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Newsletter aus 2006
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november 2006
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Vielleicht haben es einige gemerkt, unsere Site hat im vergangenen Monat -scheinbar- zwei  Wochen Urlaub gemacht.
Im Hintergrund waren wir aber schwer fleißig, besonderen Dank an dieser Stelle an Dr. Thomas Engels aus unserem Hause sowie an SCHMIEDT it consulting. Prima vista werden Sie die Verbesserungen der neuen aufrecht.de kaum merken und das ist Absicht.
Von Zeit zu Zeit wird es aber neben der bereits spürbar verbesserten Performance der Site, wie zum Beispiel bei der Suche, immer wieder neue Features geben, die Ihnen den Umgang mit der wahrscheinlich größten deutschen Datenbank zum Onlinerecht weiter erleichtern wird.

Sollten Sie trotz unserer Bemühungen dennoch umstellungsbedingte Fehler innerhalb der Site entdecken, freuen wir uns natürlich sehr über eine kurze Nachricht.

Hier in unserem Newsletter wie immer nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 


Der Lexxion Verlag hat soeben den "Deutschen Wirtschaftsanwalt 2007“ herausgegeben.
Das neue Handbuch richtet sich maßgeblich an Rechtsabteilungen und das Management von Unternehmen aber auch entsprechende Entscheidungsträger in  den öffentlichen Ein-richtungen.

Hier findet der Leser nicht nur, dank der übersichtlichen Einteilung in Register nach Rechtsgebieten, Standorten und Namen sowie Kanzleiprofile von A-Z, einen objektiven und guten Überblick über den deutschen Wirtschaftsanwaltsmarkt, sondern insbesondere auch uns ;) ...  [Seite 1 - Seite 2].

Kollege Dr. Thomas Engels war am 14. November 2006 als Referent zu Gast bei den Medientagen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Dort informierte er die interessierten Eltern von Kindern und Jugendlichen um alles zum Thema Mobilfunk und stand unter dem Motto "Ohne Handy geh' ich nicht hinaus!" anschließend in einer Podiumsdiskussion Rede und Antwort

Im Übrigen ist heute endlich unser neues Buch "Onlinerecht -Ratgeber für Selbstständige" und solche die es werden wollen- in der Reihe "webselling" im DATA BECKER Verlag erschienen.

Das Werk liegt ab dieser Woche in gut sortierten Buchläden und/oder kann online bestellt werden. Aus unserer Sicht auch ein schönes Weihnachtsgeschenk... ;)

Mehr über den Inhalt und eine Leseprobe finden Sie hier.

 

Die beiden Autoren Rechtsanwälte Michael Terhaag und Dr. Volker Herrmann stellen den Ratgeber am 1. Dezember 2006 persönlich in Düsseldorf vor und stehen nach Ihrem Vortrag für allgemeine Fragen zur Verfügung. Melden Sie sich jetzt noch rasch für diesen Vortrag an!


Die Veranstaltung beginnt um 17 h im Megastore des Verlags in Düsseldorf und ist kostenlos!
 

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Fremde Kennzeichen in Metatags markenrechtlich unzulässig! - [Update] zur Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshof - impuls III

Über fünf Jahre dauerte nun allein diese Auseinandersetzung um die Zulässigkeit fremder Unternehmenskennzeichen und Marken in Metatags Keywords. Der juristische Streit zu dieser Frage allgemein umfasst  sicher bereits eine ganze Dekade.
Hier nun unser Update nachdem nun endlich auch die Entscheidungsgründe dieser richtungweisenden Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts vorliegt.

ADR-Verfahren gegen Domaingrabber erfolgreich!

Neues zu aktuellen ADR-Verfahren um .eu-Domains

...es geht schon wieder los! Üble Abmahnwelle wegen Verletzung von Informationspflichten

Einmal mehr eine erhebliche Abwahnwelle über Deutschland. Man könnte auch sagen, die Fischer werfen mal wieder ihre Netze aus.
Empfänger der Abmahnschreiben des in der Schweiz eingetragenen Vereins "Ehrlich währt am längsten" mit angeblich deutscher Geschäftsstelle in Sandkrug sind hauptsächlich gewerbliche eBay-Händler. Gegenstand sind angebliche Verstöße gegen geltendes deutsches Wettbewerbsrecht.
Insbesondere geht es hierbei um vermeintliche Verstöße gegen Informationspflichten wie die richtige Belehrung über Widerrufs- oder Rückgaberechte nach § 312c I S.1 BGB iVm § 1 I Nr. 10 BGB-InfoVO.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenR]

 
 

Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags - BGH, Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03

Das Verwenden fremder Kennzeichen und Marken im eigenen Quelltext, insbesondere innerhalb der Metatags, stellt einen Markenrechtsverstoß dar.

Für eine markenmäßige Verwendung bedarf es keiner unmittelbaren visuellen Wahrnehmbarkeit. In diesem Zusammenhang genügt es vielmehr, wenn sich der Internetuser der technischen Einrichtung der Suchmaschine bedient und diese den im html-Code versteckten Bereich bei seiner Suche mit einbezieht.

Im Ergebnis ist hierbei ausschlaggebend, dass mit Hilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens der Suchmaschine beeinflusst wird und der Nutzer so auf die Website des Unberechtigten geleitet wird, der das Suchwort aktiv dazu benutzt, um auf sein Angebot hinzuweisen.

 
 
  
 

 
 

[wettbewerbsR]

Musterbelehrung ok! - Textform bei Belehrung über Wertersatzpflicht - LG Flensburg, Urteil vom 23.08.06, Az.: 6 O 107/06

Die Belehrung über das Bestehen des Widerrufs- oder Rückgaberechts entsprechend des Musters des § 14 BGB-InfoV steht im Einklang mit den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und stellt deshalb kein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.
Das gilt auch für auf der Handelsplattform eBay unterbreitenden Verkaufsangebote von Waren sich an Verbraucher wenden.

Wettbewerbswidriges eBay-Angebot - LG Coburg, Urteil vom 06.03.06, Az.: 1HK O 95/05

Ein eBay-Anbieter handelt wettbewerbswidrig, wenn er entgegen der Regelungen des Teledienstegesetzes  seine Telefonnummer/E-Mail-Adresse nicht angibt.
Gleiches gilt für eine Widerrufsbelehrung, wonach eine Rückabwicklung des Vertrages nur bei Rückgabe der Originalverpackung erfolgen könne. Eine solche zum Nachteil des Verbrauchers abweichende und damit unwirksame Regelung erfüllt nicht die Voraussetzungen der Marktverhaltensregelung.
Auch eine den gesetzlichen Bestimmungen widersprechende vertragliche Regelung des Transportrisikos führt zu einem unlauteren Wettbewerbsvorteil i.S.d. UWG, da hierdurch Verbraucher möglicherweise ihnen zustehende Rechte nicht ausüben.

 
  
 

 
 

[allg. InternetR]
 

 
 

Anbieterkennzeichnung/Impressum im Internet - „Zwei-Klick-Entscheidung“ - BGH, Urteil vom 20.07.06, Az.: I ZR 228/03

Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 Teledienstegesetz  zu stellen sind.

 
  
 

 
 

[urheberR]
 

 
 

Zur Ermittlung der Schadensersatzhöhe sind die MFM-Tabellen maßgeblich - LG München I, Urteil vom 17.05.06, Az.: 21 O 21175/04

Im Rahmen der Ermittlung einer Schadenshöhe bei urheberrechtswidrigen Verwendung von Bildern wird unter Heranziehung der Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung für Fotomarketing (MFM Bildhonorare) der Wert der Nutzung der streitgegenständlichen Bilder vom Gericht nach § 287 Abs. 1 ZPO geschätzt. Der Schadensersatzbetrag setzt sich zusammen aus einem Grundhonorar sowie verschiedenen Aufschlägen, unter anderem wegen des besonderen Aufwands bei den Aufnahmen.

 
 

Unberechtigtes Downloaden vom Inhalt einer Internet-Domain ist Urheberrechtsverletzung - LG München I, Urteil vom 25.01.06, Az.: 21 O 4177/04

Der Betreiber eines Landkartenservice im Internet kann einem Dritten untersagen, von der eigenen Internet-Domain Stadtpläne herunterzuladen und zu speichern, wenn die Daten nicht über die Eingabemaske des Betreibers, sondern mit Hilfe eines zu diesem Zweck geschriebenen Programms unter Umgehung der üblichen Vorgehensweise ausgelesen werden.

 
  
 

 

 

[sonstigesR]
 

 
 

IMSI-Catcher verstößt nicht gegen Grundrechte - BVerfG, Beschluss vom 22.08.06, Az.: 2 BvR 1345/03

Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher zur Standortermittlung von Mobiltelefonen durch die Strafverfolgungsbehörden verstößt nicht gegen das in das Fernmeldegeheimnis oder andere Grundrechte.

 

 

bwin (früher betandwin) darf in Sachsen nun doch erstmal weiter Wetten anbieten - VG Dresden, Beschluss vom 16.10.06, Az.: 14 K 1711/06

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung Sachsens wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Sportwetten dürfen damit bis auf weiteres weiter angeboten bzw. vermittelt werden.

Es lässt sich nicht offensichtlich feststellen, dass bei Ausübung der untersagten Tätigkeit ein objektiver Straftatbestand, mangels Lizenz, erfüllt wird. Damit kann die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung bereits an dieser Stelle nicht mit der erforderlichen Gewissheit beurteilt werden.

Das staatliche Sportwettenmonopol in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung könnte sowohl gegen Art. 12 Abs. 1 GG als auch die in Art. 43 und 49 EG-Vertrag garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen.

 
  
 
   
 

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Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können Sie auf "Beratung bitte" links oben auf der jeweiligen Website klicken. Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends.

 
   
 

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     Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

 
 
   
 

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