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Newsletter aus 2006
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juni 2006
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Die ganze Welt ist im Fußballrausch!! Wir auch...

Deutschland ist gut gestartet. Aber auch die anderen Spiele haben begeistert und die WM macht einfach Spaß!
Beim Spiel morgen gegen Ecuador sind sogar einige von uns live in Berlin dabei!
Gruppensieg her, dann gegen Schweden und danach hauen wir unsere Freunde aus Holland weg... Wir träumen weiter und sind auf einem guten Weg.

Aber bei aller Fußballfreude waren wir im vergangenen Monat wieder tüchtig fleißig für Sie! Hier in unserem Newsletter wie immer nicht alle Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 

 



Im vergangenen Monat berichtete das Verbrauchermagazin  "Planetopia Online" bei Sat1 über aktuelle Risiken im Onlinebusiness und worauf man beim Shopping im Netz zur Zeit unbedingt achten soll.

Der Kollege Michael Terhaag durfte hierbei behilflich sein.

 

Daneben hatten wir noch einige Interviews zur aktuellen Lage im Bereich Sportwetten, Fußball- WM und Recht, u.a. im Kölner Stadtanzeiger, der internet WORLD BUSINESS sowie der WamS.

 

 

Im Berliner Tagesspiegel ging es in unserer ständigen Rubrik zum Thema Computer- und Multimediarecht um die Frage inwiefern eigene Reparaturversuche die Garantie gefährden.
In einer anderen Ausgabe  gab Rechtsanwalt Terhaag   ein Interview zum Artikel "Die Schonzeit ist vorbei - Razzien wegen Internettauschbörsen in Privathaushalten"

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

 

Urheberrecht – Tauschbörsen im Visier der Fahnder

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Nutzer der Tauschbörse eDonkey. Rund 3.500 Nutzer sind ins Visier der Fahnder geraten, weil die Nutzer bis zu 8.000 Dateien zum Tausch angeboten hatten. Die Ermittlungsbehörden haben in einer koordinierten Aktion 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt und gegen alle Betroffenen Ermittlungsverfahren eingeleitet.

EU-Domains: Stolperfallen im Landrush

Nach dem großen Ansturm auf die Umlaut-Domains in Deutschland kann seit dem 7. April 2006 ein weiteres Mal registriert werden, was das Zeug hält. Die so genannte Landrush-Phase für die .eu-Domains hat begonnen. Anders als in den ersten beiden Phasen, in denen sich Markeninhaber und Namensträger bereits im Vorfeld ihren Domainnamen sichern konnten, steht die Möglichkeit zur Registrierung nun jedermann offen.

Markenpiraten können doch nicht aufatmen... Das LG Nürnberg erklärt "Reedition" klare Absage!

In einer Entscheidung war das AG Nürnberg der noch Auffassung, dass ein mit "Reedition" gekennzeichnetes Produkt auch durchaus eine Produktfälschung sein darf. Dies habe für den Käufer Konsequenzen dahingehend, dass er weder vom Vertrag zurücktreten dürfe, noch Schadensersatz verlangen könne... 
In der Berufungsinstanz konnte das Urteil nunmehr erfolgreich aufgehoben werden.

Fremde Kennzeichen in Metatags unzulässig! Der BGH macht reinen Tisch...

Über fünf Jahre dauerte nun diese Auseinandersetzung um die Zulässigkeit fremder Unternehmenskennzeichen und Marken in Metatags Keywords, in der wir die Klägerin von der ersten Sachverhaltsprüfung bis hin zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes vertreten durften. 
Kollege Michael Terhaag berichtet hier unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteiltenors über sein bisher längstes Verfahren. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenrecht]

Trabi 03 auf Abi-Shirt ist Markenrechtsverletzung - OLG Hamburg, Beschluss vom 05.01.06, Az.: 5 W 2/06

Die Verwendung der Marke "Trabant" als Slogan auf Abi-T-Shirts ist nicht von der Kunstfreiheit gedeckt, wenn der Schriftzug nicht so verändert wurde, dass erkennbar ist, dass es sich um ein Abi-T-Shirt handelt.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "SmartKey" und "KOBIL Smart Key" - BGH, Urteil vom 27. April 2006, Az.: I ZR 109/03

Zwischen der für eine Computer-Software, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung "SmartKey" und der Bezeichnung "KOBIL Smart Key" für eine Computer-Software zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht keine Verwechslungsgefahr.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsrecht]

Verstoss gegen Grundpreisangabe nicht immer unlauter - OLG Koblenz, Urteil vom 25 April 2006, Az.: 4 U 1219/05

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV ist nicht allein wegen einer möglichen Nachahmungsgefahr im Sinne von § 3 UWG geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

 
  
 

 
 

[delikt- und strafrecht]

Ehrverletzende Äußerungen bei "Wetten, dass...?" - LG Hannover, Urteil vom 11. Januar 2006, Az.: 6 O 73/05

Zur schweren Persönlichkeitsverletzung durch Äußerungen des Moderators Oliver Pocher bei der Sendung "Wetten, dass...?" und zum daraus resultierenden Geldentschädigungsanspruch.

 
  
 

 
 

[delikt- und strafrecht]

Ehrverletzende Äußerungen bei "Wetten, dass...?" - LG Hannover, Urteil vom 11. Januar 2006, Az.: 6 O 73/05

Zur schweren Persönlichkeitsverletzung durch Äußerungen des Moderators Oliver Pocher bei der Sendung "Wetten, dass...?" und zum daraus resultierenden Geldentschädigungsanspruch.

 
  
 

 

[urheberR]

Keine Verfilmung eines Musikwerks durch Konzertaufzeichnung - BGH, Urteil vom 19.01.06, Az.: I ZR 5/03

Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden.

 
 
 
 
 

 

 

[sonstigesR]
 

Trotz BVerfG vorläufig keine Schließung von Wettbüros - VG Minden, Beschluss vom 26.05.06, Az.: 3 L 241/06

Die vorläufige Schließung von Wettannahmestellen ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine entsprechende Schließungsverfügung wird durch das Verwaltungsgericht angeordnet.

Kein Verbreitungsverbot des Films "Rothenburg" - LG Kassel, Beschluss vom 12.01.06, Az.: 5 O 55/06

Für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Verfilmung muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Bildnis der Person durch die enge Anlehnung an seine Lebensgeschichte sowie an seine Persönlichkeitsmerkmale vorliegt. Dazu reichen die eidesstattlichen Versicherungen Dritter, die keinen unmittelbaren Einblick in sein Leben hatten, nicht aus.

 
  
 

 

 

[internationales]
 

ADR-Verfahren "schoeller.eu" - Panel Decision, Entscheidung vom 29.05.2006

The complainant challenged the rejection of its domain name application by the registry. Although the complainant was the first applicant for the domain name <schoeller.eu> and submitted the proof of a community trademark registration in time, the registry rejected the application.

The Panelist therefore annulled the registry’s decision, as the proof of prior right was valid, produced in good time and is sufficient for an applicant to become the holder of a .eu domain name. The Panelist therefore ordered the attribution of the domain name schoeller.eu to the Complainant and the immediate activation of the domain name schoeller.eu

 
  
 
   
 

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          Rechtsanwalt Michael Terhaag

 
 
   
 

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