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Newsletter aus 2006
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dezember 2006
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
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Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
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allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Weihnachtszeit... und ein super Jahr geht zu Ende. Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre Treue und Ihr großes Interesse bedanken! Wir wünschen unseren Lesern besinnliche Festtage und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2007!

Unserem monatlicher Newsletter gibt wie immer nicht alle Ergänzungen des letzten Monats wider. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte  <link _blank>Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
 
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neues aus der Kanzlei

 
 

 

<link _blank>Die Rivalen in Aktion...Wenn Sie mögen, nehmen Sie doch an unserer kleinen Weihnachtsfeier teil und <link _blank>werfen einen Blick unsere aktuelle Fotogalerie, die wir Ihnen auch in diesem Jahr nicht vorenthalten möchten.

Diesmal haben wir uns zwischen einem festlichen Mahl zu Beginn und den verdienten Cocktails zum Schluss erlaubt, einen echten rheinischem Klassiker beizuwohnen.
Die Düsseldorfer EG empfang im erstmalig ausverkauften ISS-Dome die Kölner Haie.
Bis auf das Ergebnis war es ein gelungenes Event! Möglicherweise kann die Fortuna das Ding in der nächsten Saison grade biegen... ;)

Die <link>offizielle Bucheinführung "Onlinerecht- Ratgeber für Selbstständige" am 1. Dezember 2006 im Düsseldorfer Megastore war ein schöner Erfolg. Das Buch erfreut sich großer Beliebtheit und wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch.

Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. nahm im Dezember im juristischen Fachmagazin "Kommunikation & Recht" die Gelegenheit wahr, einen ausführlicher Kommentar zur Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Markenverstoß durch Metatags "Impuls" zu veröffentlichen. 

 

Im Rahmen unserer stetigen Kolumne im Berliner Tagesspiegel beantwortete Herr Kollege Terhaag im vergangenen Monat wieder aktuelle Fragen zum Computer- und Onlinerecht.
Diesmal ging es um die Zulässigkeit sogenannter Kopplungsgeschäfte und die Rechte der Verbraucher beim Online-Geschenkekauf.

 

 
 
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Beiträge und aktuelle Entwicklungen

<link>OLG-Entscheidung zu Google-Adwords "impuls"

Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt erste Instanz und entscheidet zur rechtlichen (Un-)Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken in Googleadword-Anzeigen. Lotsenfunktion, und Anwendbarkeit der BGH-Rechtsprechung zum Thema Metatagging.

<link>Stadt Köln gewinnt Streit um cologne.eu und koeln2010.eu

Überrascht mussten viele deutsche und europäische Großstädte feststellen, dass EURid die Städtenamen-Domains an fremde Dritte vergeben hatte. In guter Gesellschaft mit großen europäischen Städten wie Barcelona und Stockholm befand sich dabei die rheinische Metropole Köln. EURid hatte die Domains cologne.eu und koeln2010.eu an ausländische Firmen vergeben, die so ziemlich gar nichts mit der Stadt Köln zu tun hatten. Die Stadt Köln wusste sich hiergegen erfolgreich zu wehren.

<link>Wettbetrüger schuldig! BGH bestätigt Urteil des LG Berlin Sapina & Hoyzer müssen in Haft

BGH bestätigt Urteil Hoyzer muss ins Gefängnis Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer hat sich der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht und muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat im Prozess um den Fußball-Wettskandal 2005 das Urteil des Berliner Landgerichts vom November vergangenen Jahres bestätigt. Die Revisionen des Ex-Referees und der Brüder Sapina blieben damit vor dem 5. Strafsenat in Leipzig erfolglos.

<link>unsere Weihnachtsfeier 2006

Auch dieses Jahr fand unsere Weihnachtsfeier gemeinsam mit der Terhaag & Schriefers Steuerberatungsgesellschaft statt. Anders als im Vorjahr ließen wir die sportlichen Leistungen diesesmal durch Dritte erbringen - im neu errichteten ISS Dome in Düsseldorf fand das nervenaufreibende Lokalderby der Kölner Haie gegen die DEG statt (es geht dabei übrigens um Eishockey ;) ). Anschließend konnten wir die Zwistigkeiten zwischen den Kölner und Düsseldorfer Mitarbeitern schnell bei einem Drink ausräumen.

<link>Urheberrecht am Bau – Schutzfähigkeit von Architekturleistungen

Das Berliner Landgericht hat die Deutsche Bahn dazu verurteilt, den neuen Berliner Hauptbahnhof entsprechend der ursprünglichen Vorgaben des Architekten umzubauen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Architektenurheberrecht und der Frage, welche Freiheiten der Bauherr bei der Umsetzung der planerischen Entwürfe hat.

<link>Ratgeber Onlinerecht: Offizielle Buchvorstellung im Data Becker Verlag

Seit Ende November 2006 ist das Ratgeberbuch „Onlinerecht – Ratgeber für Selbstständige“ von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. und Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann im Buchhandel erhältlich. Wenige Tage nach der Veröffentlichung fand am 1. Dezember 2006 die offizielle Präsentation in den Räumlichkeiten des Data Becker Verlages, in dem das Buch erschienen ist, statt.

 
 
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Interessante Urteile

 
 

[markenrecht]

<link>Markenverletzung durch Google AdWords - OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.06, Az.: 2 W 23/06

Hält sich ein als zeitlos anzusehendes Handtaschenmodell über Jahrzehnte hinweg auf dem Markt, so schließt der Umstand, dass Formen dieses Stils vor etwa 10-20 Jahren modisch waren und deshalb breit angeboten wurden, einen markenmäßigen Gebrauch durch den Vertrieb einer Nachahmung des betreffenden Taschenmodells nicht aus. Gilt ein Taschenmodell als besonderes Prestigeobjekt, so stellt sich ihre ungleich preiswertere Nachahmung als wettbewerblich unlautere unangemessene Ausnutzung ihrer Wertschätzung dar.

<link>Löschung der Marke "LOTTO" - BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006, Az.: I ZB 11/04

a) Der Begriff „Lotto“ stellt eine beschreibende Angabe eines Glücksspiels dar, auch wenn sich die Bedeutung des Begriffs für Teile des Verkehrs inzwischen auf eine bestimmte Art eines Glücksspiels (z.B. „6 aus 49“) eingeengt hat.

b) Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt.

 
 
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[wettbewerbsrecht]

<link>Erledigung der Hauptsache vor Zustellung der Beschlussverfügung - OLG Köln, Urteil vom 30.10.02, Az.: 6 U 98/00

1. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung kann die Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache (hier in Folge Rücknahme einer Markenanmeldung) auch dann festgestellt werden, wenn das erledigende Ereignis vor Zustellung der Beschlussverfügung eingetreten ist. 2. Der sich bei Feststellung der Erledigung eines Verfügungsverfahrens ergebenden Kostenfolge zu Ungunsten des Antragsgegners kann dieser sich grundsätzlich nicht mit Erfolg unter Berufung auf ZPO § 93 entziehen.

<link>Potentielle Mitbewerbereigenschaft durch beabsichtigte Aufnahme der Tätigkeit - KG Berlin, Urteil vom 30.06.06, Az.: 5 U 127/05

Ein "Mitbewerber" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist bereits derjenige, der schon als potentieller Mitbewerber auf dem Markt in Betracht kommt, wobei das Unternehmen seinen eigentlichen Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen haben muss. Es reicht aus, dass konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes getroffen wurden, wie zum Beispiel eine bereits erfolgte Anmeldung und Eintragung einer Marke.

<link>Organhaftung im Wettbewerbsrecht - OLG Bremen, Urteil vom 22.06.06, Az.: 2 U 19/2006

1. Der persönlichen Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person wegen einer von dieser begangenen wettbewerbswidrigen Handlung steht nicht entgegen, dass letztere wegen eben dieser Wettbewerbshandlung bereits erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist (vgl. OLG Nürnberg WRP 1971, 338 für den zeitlich umgekehrten Fall).

2. Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 – „Sporthosen“ – und GRUR 1986, 252 – Sportschuhe“).

3. Die Voraussetzungen der Möglichkeit zu einer persönlichen Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person hat die Partei darzulegen und zu beweisen, die deren Verantwortlichkeit für die wettbewerbswidrige Handlung für gegeben ansieht.

<link>Unzulässige Adword-Werbung von Anwälten - LG München I, Urteil vom 26.10.06, Az.: 7 O 16794/06

Bei Eingabe des Namens eines bestimmten Kapitalanlage-Fonds in der Suchmaschine Google erschien als „erster Treffer“ - farblich unterlegt und als „Anzeige“ gekennzeichnet - der Link auf die von den Anwälten betriebene Seite mit dem Zusatz: „Prospekte fehlerhaft Schadensersatz für Anleger“, ohne dass sich ein Zusatz dabei befand oder aus dem Namen der Seite sich ergab, dass die Seite durch Rechtsanwälte betrieben wurde. Diese Werbung ist deswegen unzulässig, da sie sich nicht mehr im Rahmen einer sachlichen Unterrichtung über das Dienstleistungsangebot der Anwälte bewegt. Die Unsachlichkeit der Werbung folgt daraus, dass eine übertrieben reklamehafte „marktschreierische“ Herausstellung gegenüber einer Interessentengruppe erfolgt, die sich nicht über anwaltliche Dienstleistungen informieren will. Wer den Namen des Fonds in die Suchmaschine eingibt, will sich über den Fond informieren und nicht über Rechtsanwaltsdienstleistungen. Auch bleibt zunächst unklar, dass es sich um Werbung von Rechtsanwalten handelt. Die erfährt der Internetnutzer erst, wenn er auf die von den Anwälten betriebene Seite zugreift.

 
 
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[allg internetrecht]
 

<link>Namensverletzung durch .info-Domain (solingen.info) - BGH, Urteil vom 21.09.06, Az.: I ZR 201/03

Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.

 
 
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[urheberR]
 

<link>Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung - OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006, Az.: I-20 U 138/05

Ein Fotograf hat auch dann ein Recht darauf, als Urheber genannt zu werden, wenn die Veröffentlichung seiner Bilder im Internet aufgrund fehlender Zustimmung oder Vereinbarung unrechtmäßig geschah. Fehlt dieser Hinweis, so verdoppelt sich der dem Fotografen zustehende Schadensersatzanspruch.

<link>Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.11.06, Az.: 2-03 O 172/06

Inhaltsbeschreibungen von Texten, so genannte Abstracts, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, das Wettbewerbs- oder das Markenrecht. Bei den Abstracts handlt es sich um eine Sekundärnutzung urheberrechtlich geschützter Vorlagen in eigengestalteten Kurzfassungen, die dazu dienen, den Leser über den wesentlichen Inhalt der Originaltexte zu informieren. Übernommen werden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten.

 
 
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[delikt- / strafR]
 

<link>Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Zitat - OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2006, Az.: I-15 U 49/01

Es ist allgemein anerkannt, dass der Zitierende sich das Zitat zurechnen lassen muss, sofern er sich nicht von der Äußerung ernsthaft distanziert. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, eine wahre Tatsache wiedergegeben zu haben, nämlich das sich ein Dritter wie zitiert geäußert habe.

 
 
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[datenschutzR]
 

<link>Rechtmäßigkeit der Opt-Out-Regelung bei datenschutzrechtlicher Einwilligung - OLG München, Urteil vom 28.09.06, Az.: 29 U 2769/06

Eine Klausel betreffend die Einwilligung in Werbung und Marktforschung, die eine so genannte Opt-out-Regelung enthält, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung genügt den inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 4a Abs. 1 BDSG, da der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Einwilligung durch Ankreuzen nicht zu erteilen. Bei der Beurteilung bleibt unberücksichtigt, dass es an einer freien Entscheidung bei denjenigen Verbrauchern fehlt, die die Klausel überlesen. Es ist nicht auf den flüchtigen, sondern auf den situationsadäquat aufmerksamen und sorgfältigen Verbraucher abzustellen.

 
 
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[sonstigesR]
 

<link>Aufschiebende Wirkung bei Sportwettenvermittlung - VG Stuttgart, Beschluss vom 23. November 2006, Az.: 4 K 3895/06

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ordnet die aufschiebende Wirkung bezüglich einer gegen einen Sportwettenvermittler vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassenen Untersagungsverfügung an. Das Verwaltungsgericht kritisiert in der Entscheidung zunächst das unzureichende staatliche Verhalten. Es seien keinerlei Maßnahmen zu erkennen, die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Vertriebwege zu begrenzen. Bezüglich eines wirksamen Jugendschutzes bestünden erhebliche Zweifel. Es könne daher nicht von einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten kohärenten System der Begrenzung der Wetttätigkeit gesprochen werden.

Maßgeblich ist für das Verwaltungsgericht die europarechtliche Rechtslage. Hier weist das Gericht zutreffend darauf hin, dass die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Übergangsregelung „keine Verbindlichkeit für das Gemeinschaftsrecht hat und beanspruchen kann“.

<link>Keine Werbung im Internet für Sportwetten - OVG Münster, Beschluss vom 22.11.06, Az.: 13 B 1796/06

Sportvereine und Fernsehsender in Nordrhein-Westfalen dürfen auf ihren Internetseiten keine Werbung für private Sportwetten machen. Solche Werbung darf untersagt werden, da es sich um in Nordrhein-Westfalen unerlaubte Glücksspiele handelt.

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