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Newsletter aus 2006
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august 2006
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Was für ein Sommer! Klimageräte und Ventilatoren müsste man verkaufen ;) Na ja, aber so langsam kühlt es ab und beschweren wollen wir uns wirklich nicht.

Die Bundesliga startet, der Kampf um den deutschen Sportwettmarkt wird langsam zur politischen Schmierenkomödie und unsere Fortuna ist nach drei Spieltagen leider mal wieder Tabellenführer von hinten. Zumindest Letztgenanntes wird sich aber bald ändern!

Keine Hitze oder Urlaubszeit hält uns davon ab, für Sie weiter (und nicht nur an der aufrecht.de) fleißig zu sein! Hier in unserem Newsletter wie immer nicht alle Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 


 

 

Im Juli findet in Düsseldorf auf den Rheinwiesen jedes Jahr die die größte Kirmes am Rhein statt.

Wir waren auch dieses Mal mit einem kleinen und leider nicht ganz vollständigen Kanzleiausflug dort und lassen sie durch ein paar Bilder hieran teilnehmen.

 

 

 

 

Daneben hatte der Kollege Terhaag auch diesen Monat einmal, bzw. eher zweimal, mehr Gelegenheit per Live-Interview im Verbrauchermagazin "Volle Kanne" im Zweiten Deutschen Fernsehen als Rechtsexperte Rede und Antwort zu stehen.

Diesmal ging es im Einzelnen um:

 "Freiwilliger Sommerschlussverkauf, Preisangaben, Rabattaktionen, Umtausch und Gewährleistung"

aber auch

 <TEXT>"Krumme Geschäfte im Internet - Vorsicht bei Dumpingpreisen".  </TEXT>

 

Schließlich durften wir durch einige Interviews und Beiträge zu Artikeln auch wieder der schreibenden Zunft ein wenig zur Hand gehen.

Diesmal ging es u.a. um die vieldisku-tierten und ebenso heftig umstrittenen Werbeverbote, aber auch die mittlerweile ergangene Untersagungsverfügung gegen betand-win (oder nunmehr bwin.de).

Zudem beschäftigten wir uns mit allgemeinen aktuellen Themen des Wettbewerbsrecht und Werberechts, wie dem richtigen Email- Marketing und den Folgen von SPAM.

 

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Die zweite ADR-Phase läuft: Missbräuchliche und spekulative eu-Domain Registrierungen werden überprüft

Die Möglichkeit eines ADR-Verfahrens gegen den aktuellen Domaininhaber ist im Gegensatz zu den ADR-Verfahren gegen EURid zeitlich nicht befristet. Angesichts der großen Nachfrage und des Ansturms auf die begehrten EU-Domains wurden bereits zahlreiche Verfahren gestartet und wir werden bei aufrecht.de regelmäßig über aktuelle Entwicklungen der ADR-Rechtsprechung, auch in den von uns betreuten Fällen, berichten.

RA Terhaag live im ZDF zum Thema "Freiwilliger Sommerschlussverkauf"

Offiziell ist der Schlussverkauf durch den Wegfall des Rabattgesetzes 2004 abgeschafft. Trotzdem wird es auch in diesem Jahr wieder einen geben. Kollege Terhaag beantwortet live im Verbrauchermagazin "Volle Kanne" im ZDF alle Fragen zum Top-Thema des Tages.

Regierungspräsidium Chemnitz erlässt Untersagungsverfügung gegen Betandwin / bwin.de

In einer 18 Seiten starken Untersagungsverfügung vom 10. August 2006 hat der Regierungsvizepräsident in Chemnitz dem größten deutschen Sportwettanbieter seine Geschäfte untersagt. Der Sachverhalt schlägt große Wellen und wird ordentliche Schadensatzklage der Betroffenen nach sich ziehen.

ADR-Verfahren: Der Kampf mit den Sonderzeichen

Das tschechische Schiedsgericht hat unterdessen eine Vielzahl von Entscheidungen über misslungene Registrierungen von .eu-Domains getroffen. Dabei kristallisiert sich immer mehr heraus, wo die typischen Fehler bei der Anmeldung gelegen haben, und ob diese im Rahmen des ADR-Verfahrens geheilt werden könne. Daneben zeigt sich, daß die Top-Level-Domain .eu zum Spielball für eine Vielzahl von Domaingrabbern geworden ist, die inzwischen jedoch einige schwere Schlappen vor dem Schiedsgericht erleiden mussten.

ADR-Schiedsgericht weist EURid in die Schranken - Registrierungsentscheidungen der EURid werden annuliert

Diese Feststellung des Schiedsgerichts stimmt mit den Beobachtungen aus den diversen von unserer Kanzlei betreuten ADR-Verfahren überein. Angesichts einer Anzahl von weit über 300.000 Registrierungsanträgen während der Sunrise-Phasen ist es nicht verwunderlich, dass offenbar so mancher Antrag lediglich oberflächlich ungeprüft und im Ergebnis falsch beschieden worden ist. Nach derzeitigem Stand sind von den rund 350.000 Anträgen aus den Sunrise-Phasen zwar 110.000 akzeptiert, jedoch eine Zahl von ca. 45.000 Anträgen abgelehnt worden.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenrecht]

Markenmäßige Benutzung bei Form eines Schokoriegels - OLG Köln, Urteil vom 03.03.06, Az.: 6 W 5/06

1. Die schmallängliche, im Querschnitt halbrunde Form des „Duplo“ – Schokoladenriegels ist dem Verkehr auf Grund langjähriger und intensiver Benutzung als Hinweis auf dessen Hersteller bekannt geworden. Wie der mit hohem Aufwand beworbene Slogan „Die längste Praline der Welt“ indiziert, weckt Herkunftsvorstellungen bereits die Grundform des Riegels und nicht erst der Riegel mit seiner einer Baumrinde nachempfundenen Oberflächenstruktur.

2. Bei dreidimensionalen Marken, die die äußere Form eines unverpackten Lebensmittels originalgetreu wiedergeben, verbietet sich eine Trennung zwischen nur auf das Produkt oder nur auf die Marke bezogenen Verkehrsvorstellungen.

Verwechslungsfähigkeit der Marken "pussy" und "Pussy Deluxe" - DPMA, Beschluss vom 18. Juli 2006, Az.: 305 54 723.2 / 22

Zwischen der Wortmarke "pussy" und der Wort- / Bildmarke "Pussy Deluxe" besteht Verwechslungsfähigkeit. Dies ergibt sich daraus, dass das Wortelement "Deluxe" rein beschreibenden Charakter hat und bereits eine entfernte Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsrecht]

Irreführende Werbung durch Angabe "Ohne Fett" - OLG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2006, Az.: 3 U 154/05

Eine wettbewerbswidrige Werbung liegt dann vor, wenn für einen Molkedrink auf der Verpackung mit der Angabe "Ohne Fett" geworben wird, wobei das "O" deutlich an die Ziffer "0" erinnert und es der Hersteller unterlässt, unmittelbar im Zusammenhang mit dieser Angabe und unübersehbar darauf hinzuweisen, dass das Produkt tatsächlich noch einen Fettanteil von 0,04 g auf 100 g enthält.

Wettbewerbswidrige Werbung mit Tiefpreis-Garantie - Saarländisches OLG, Urteil vom 08.03.06, Az.: 1 U 123/05

Die Werbung eines Einrichtungshauses mit einer so genannten Tiefpreis-Garantie, wonach der garantierte Preis zumindest 13 % unter jedem vorgelegten Mitbewerberangebot liegen wird, stellt eine unlautere Behinderung durch Preisunterbietung und Übernahme fremder Arbeitsleistungen dar.

Die Unlauterbarkeit ist insbesondere darin zu sehen, dass die Werbung den Kunden geradezu veranlasst, ein Konkurrenzangebot bei einem Mitbewerber zu dem alleinigen Zweck einzuholen, sich eine geeignete Grundlage zu verschaffen, den angebotenen Preis von dem Einrichtungshaus unterbieten zu lassen.

 
  
 

 
 

[delikt- und strafrecht]

Schmerzensgeldanspruch gegen Privatsender wegen Persönlichkeitsverletzung - OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.06, AZ.: 14 U 27/05

1. Wer erkennt, dass er von einem Kamerateam des Fernsehens gefilmt wird und dabei ohne Unwillen zu zeigen an ihn gerichtete Fragen beantwortet, willigt damit grundsätzlich auch in eine spätere Ausstrahlung der ihn zeigenden Fernsehaufzeichnung ein.

2. Die stillschweigend erteilte Einwilligung des Betroffenen in die Ausstrahlung von ihm gefertigter Fernsehaufnahmen kann nur für die Verbreitung in einem Rahmen angenommen werden, der nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der den Gegenstand der Fernsehaufnahme bildenden Thematik beilegt.

3. Werden Fernsehaufnahmen in einem Rahmen gesendet, der der Thematik nach der erkennbaren Einschätzung des Betroffenen nicht angemessen ist, so ist ihre Veröffentlichung von einer grundsätzlich erteilten Einwilligung nur dann gedeckt, wenn der Betroffene zuvor über die Einzelheiten der geplanten Verbreitung - insbesondere über das Niveau der Sendung und den Zusammenhang, in den der Beitrag gestellt werden sollte - unterrichtet worden war.

 
  
 

 
 

[allgemeines internetR]

Wirksame Beschränkung des Verbreitungsgebiets durch Disclaimer - BGH, Urteil vom 30.03.06, Az.: I ZR 24/03

Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

Beseitigungsanspruch bei negativer Kritik bei eBay - OLG Oldenburg, Urteil vom 03.04.06, Az.: 13 U 71/05

Zu den Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Veröffentlichung negativer Kritik innerhalb einer Internet-Verkaufsplattform.

Namensgebrauch durch Meta-Tag - OLG Celle, Urteil vom 20.07.06, Az.: 13 U 65/06

Die Verwendung eines Namens einer natürlichen Person als Information in einem META-Tag ist der Gebrauch dieses Namens und untersagungsfähig.

 
  
 

 

 

[sonstigesR]
 

Kein unmittelbarer Zwang bei Sportwettenuntersagung - VG Köln, Urteil vom 06.07.06, Az.: 1 K 9196/04

Die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Wettveranstalter und der hierzu angedrohte unmittelbarer Zwang ist unzulässig. Insoweit ist die angefochtene Ordnungsverfügung rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Im Übrigen ist die Klage unbegründet.

Soweit das OVG NRW in Münster für den vorliegenden Kontext die Vorschriften der §§ 284 f. StGB und des Sportwettengesetzes NRW auch vor dem Hintergrund der genannten europarechtlichen Vorschriften nach denselben (zeitlichen wie materiellen) Maßgaben vorübergehend anwendbar bleiben sollen, wie es das Bundesverfassungsgericht unter dem Gesichtspunkt des Grund­rechts der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) im Ergebnis für das bayerische Recht an­genommen hat, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
Eine derartige Ausnahme vom Grundsatz des Anwendungsvorranges ist in der Recht­sprechung des EuGH bislang nicht anerkannt.

Sportwettmonopol in Baden-Württemberg verfassungswidrig - BVerfG, Beschluss vom 04.07.06, Az.: 1 BvR 138/05

Nach den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zwar auch das in Baden-Württemberg bestehende staatliche Sportwettmonopol aufgrund seiner derzeitigen Ausgestaltung mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.

Ebenso wie das bayerische Staatslotteriegesetz ist aber auch das baden-württembergische Staatslotteriegesetz nicht nichtig Bis zu einer Neuregelung bleibt die bisherige Rechtslage daher mit der Maßgabe anwendbar, dass das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Land Baden-Württemberg veranstaltet werden, unabhängig davon, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB vorliegt, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden darf, sofern das Land Baden-Württemberg unverzüglich damit beginnt, das bestehende staatlichen Sportwettmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten.

 
  
 

 

 

[internationales]
 

ADR-Verfahren "frankfurt.eu" - Panel Decision, Entscheidung vom 02.06.2006

Bei einer Wort-/Bildmarke, die neben den Wortbestandteilen ein kaufmännisches "&" enthält kann nicht automatisch angenommen werden, daß dieser Bestandteil bei der Umschreibung in den Domainnamen weggelassen werden kann. Daher kann mit der Wort-/Bildmarke "FRANK & FURT" nicht der Domainname frankfurt.eu beantragt werden.

 
  
 
   
 

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