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Newsletter aus 2004
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Juni 2004

16. Juni 2004

 

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),

liebe Mandantschaft,

frische Brötchen aus dem Hause aufrecht.de, heute mit:

 

 

1. Allgemeines
2. Neues aus die Kanzlei
3. Aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. Newsticker
5. Interessante Urteile
6. Impressum / Abmeldung

 

 

 

 

 

Allgemeines

Trotz Fußball Europameisterschaft in Portugal haben wir keine Mühen gescheut, Ihnen eine Vielzahl von neuen Urteilen und interessanten Beiträgen direkt vor den Fernseher zu präsentieren. Ihr aufrecht.de Newsletter bringt das Update von Informationen der letzten Wochen und hält Sie so auf dem neusten Stand.

 

Wie immer finden Sie weitere Informationen und Urteile aus dem Bereich des "Online"-Rechts auf unserer Website. Bitte benutzen Sie dort insbesondere die  Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an.

Fehlt Ihnen oder gefällt Ihnen sonst etwas, bitte lassen Sie es uns unbedingt wissen... Wir freuen uns natürlich sehr über weitere Anregungen, Kritik oder Tipps zum Newsletter. Schreiben Sie uns hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de

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Neues aus der Kanzlei

Jetzt auch mal wieder gedruckt: Seit Mai schreibt Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag regelmäßig Freitags für den Tagesspiegel. Hier werden im Wirtschaftsteil allgemeine und aktuelle Fragen der Leser zum Thema Computer und Recht beantwortet.

 

Zudem möchten wir unsere neue Rubrik "Newsticker" vorstellen, in der es zukünftig immer mal wieder neben Kuriositäten auch kurze neue Meldungen und Statement stehen.

 

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Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Auslandsdialer - Was tun gegen die neue Gefahr aus dem Osten?
 

Was tun gegen teure Auslandsdialer? ... listet neuerdings die Länder auf, die für einen PC-Nutzer zur Kostenfalle werden können, wenn ein Dialer unbemerkt eine teure Auslandsverbindung dorthin aufbaut. Die Liste ...

Surfen während der Arbeitszeit
 

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Internet-Policy ... Private Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel: Die Lösung heißt ...

 

Stalking: Was tun bei Verfolgungen im Internet (Teil 1)

"Stalking", eigentlich ein Wort aus der englischen Jägersprache, bedeutet "Anpirschen" bzw. "Auf der Jagd verfolgen", und ist damit zum Oberbegriff für alles geworden, bei denen eine Person auf mehrere, meist sehr verschiedene und teilweise subtile Arten und Weisen  gehetzt wird. Stellt sich die Situation am Anfang für den Betroffenen vielleicht noch als erträglich dar, ... Was also tun?...


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Newsticker

Ebay, Buchauktionen und Buchpreisbindungsgesetz
 

Wird sich der bereits schwelende Streit zwischen den "Großen" der Buchbranche nun auch zwischen immer mehr Ladenbesitzern und Online-Händlern entzünden, in dessen Sperrfeuer auch Ebay-Trödler geraten? Oder wird es bei Einzelfällen bleiben, bei denen zufällig ein Kontrahent einen anderen aus anderen, vielleicht außerhalb des Streits liegenden Gründen, angreift?

Den Eindruck kann man jedenfalls gewinnen, wer die Konsequenzen aus dem vom OLG und LG Frankfurt entschiedenen Rechtsstreit um Buchpreisbindungen bei Verkäufen via Ebay zieht. Die Richter sahen den Journalisten, der als "Privatmann" und Powerseller innerhalb von 6 Wochen mehr als 40 als "völlig neu", "neu" oder "original verpackt" beschriebene Bücher verkaufte, als Konkurrenten des antragstellenden Buchhändlers an. Die Bücher waren ihm nach seiner Aussage zur Rezension zugesendet worden. Die Frankfurter Robenträger entschieden, auch ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet-Auktionshandel anbietet, müsse die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten. Es komme darauf an, ob jemand die Wiederholung gleichartiger Tätigkeiten (hier: Buchversteigerungen) zum Gegenstand seiner wiederkehrenden Tätigkeit mache. Der vermeintliche Privatmann handele deshalb geschäftsmäßig. Damit gaben sie dem klagenden Buchhändler Recht. Die Urteilsgründe der am 15. Juni 2004 verkündeten Entscheidung sind noch nicht veröffentlicht - wir bleiben am Ball und werden berichten. Der wahre Kern des Streits ist einmal mehr die wichtige Fragen, wann handelt ein Ebay-Verkäufer geschäftsmäßig, wann handelt es sich noch um private Auktionen?
 

Aus der Rubrik "Wie schade ich meinem Konkurrenten": "Click-Spamming"
 

Beim Klick-Spamming verursacht man durch automatisiertes Anklicken der Banner-Werbung oder von Google-Adwords des Konkurrenten diesem hohe Kosten. Der "Trick" erinnert an die alte Btx-Seitenaufrufer und die Betrüger, die in der Wohnung des Opfers eine 0190-Nummer anrufen und die Verbindung unbemerkt stehen lassen, wenn sie die Wohnung bereits einmal verlassen haben. Während diese aber "wenigstens" sich selbst Vermögensvorteile verschaffen wollten, liegt die Absicht der Click-Spammer regelmäßig allein in der Schädigung des Konkurrenten. Wie immer liegt das größte Problem darin, den Verursacher ausfindig zu machen. Ist das allerdings einmal gelungen, dürfte die zivilgerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen kein Problem mehr sein.
 

Erster deutscher Anbieter illegaler Musik verurteilt
 

In Deutschland ist erstmalig ein junger Nutzer einer MP3 Tauschbörse verurteilt worden, weil er illegal Musik angeboten hatte. Der 23-Jährige muss ca. 8500 Euro Geldstrafe und Schadenersatz zahlen, weil er mehrere tausend Musiktitel unter KaZaa angeboten hatte. Das Urteil können Sie hier lesen.

 

Doppelklick ist patentiert
 

Die amerikanische Netzwelt ist um eine Kuriosität reicher. Seit einiger Zeit lag dem amerikanischen Patentamt ein ganz besonderer Antrag der Firma Microsoft vor. Patentiert werden sollte die allseits bekannte Funktion, wonach man durch verschiedene Mausklicks unterschiedliche Funktionen auslösen kann. Jedes Kind weiß seit Jahren, dass ein einfacher Klick etwas anders bewirkt, als z.B. ein Doppelklick. Das US-Patentamt hat dies nicht daran gehindert, das Patent einzutragen. Das Patent hat vielfach Kopfschütteln ausgelöst und die Patentfähigkeit des Doppelklicks ist sicherlich mehr als fraglich. Wer sich den patentierten Doppelklick einmal näher ansehen will, kann dies hier tun.

 

iTunes Music Store jetzt auch in Europa
 

Steve Jobs eröffnet höchstpersönlich auf der Bühne des Old Billingsgate Market in London den europäischen iTunes Music Store. Mit 99 Cent pro Track und 9,99 € für die CD werden wohl den "Großen" zeigen, dass auch mit der kleinen Mark ein paar Cent zu verdienen sind!
 

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Interessante Urteile

[markenR]

"Ferrari-Pferd": Kfz ungleich Computersimulation, - BGH, Urt. v. 19. Februar 2004 - I ZR 172/01
 

Eine Marke ist normalerweise nur für die Waren und Dienstleistungen geschützt, für die sei eingetragen ist. Diesen Markenschutz kann man nicht durch eine Lizenzvergabe für völlig andere Waren auf diese Produktarten ausweiten. Darüber hinaus entscheidet der BGH, zwischen Autos und Pkw-Ersatzteilen auf der einen Seite und Lenkrädern oder Pedalen zur Steuerung von Computerspielen auf der anderen Seite bestehe keine Warenähnlichkeit. Trotzdem ist die Frage der Ähnlichkeit in diesem Fall noch offen - das Oberlandesgericht wird nach den Richtlinien des BGH erneut zu entscheiden haben.

 

keine Marke "FörderRente", - BGH, Beschluss vom 29. April 2004, AZ: I ZB 17/03
 

Wer eine eingängige Marke kreiert, sollte deren Eintragung mit allen Mitteln so rasch wie möglich vorantreiben - das ist die Erkenntnis, die einmal mehr aus dieser BGH-Entscheidung folgt. Die Anmelderin der Marke wurde mit ihrem Vortrag, sie selbst habe die Bezeichnung "FörderRente" durch großflächige Werbekampagnen bekannt gemacht, nicht gehört. Paradoxerweise deshalb, weil ihre Kampagnen letztlich zuviel Erfolg hatten. Die Richter halten fest, dass im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung das Wort "FörderRente" bereits von den angesprochenen Verkehrskreisen als reine Sachbezeichnung Teil der deutschen Sprache war und Alternative zum Begriff "Riester-Rente" verstanden wurde. Damit ist die Eintragung ausgeschlossen.

 

kurtbiedenkopf.de - BGH, Urteil vom 19. Februar 2004, AZ: I ZR 82/01
 

Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlaßt hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain- Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt

 

Ordnungsgeld wegen Postkastenbeschriftung, - OLG Köln, Beschluss vom 22. April 2004, AZ: 6 W 34/04
 

Wer eine einstweilige Verfügung zugestellt erhält, den Namen seines Unternehmens nicht mehr nutzen zu dürfen, muss umfassend und sofort reagieren: Hier wird ein Ordnungsgeld dafür verhängt, dass wenige Tage nach der Zustellung noch der Postkasten den alten Namen trug.

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[wettbewerbsR]

Premiere darf Nachfolgezeitschrift nicht kostenlos verteilen - LG München I, Urteil vom 7. April 2004, AZ: 33 O 5050/04
 

Premiere darf an die TV-Abonnenten ihre Programmzeitschrift "TV Digital" nicht zweimal kostenlos verteilen. Es handelt sich nach der Aufmachung um die Nachfolgezeitschrift der "tv kofler". Die kostenlose Verteilung der Zeitschrift ist kein adäquates Mittel der Verbreitung und vermag auch nicht den Wettbewerb zu stärken.

 

Meinungsäußerung statt UWG, - LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 2004, Aktenzeichen: 34 O 157/03
 

Auch Informationen über bestimmte Heilmethoden können auf Internetseiten von Ärzten, Apothekern oder Optikern problematisch sein. Das Landgericht Düsseldorf unterscheidet jedoch sauber bei solchen informativen Meinungsäußerungen zwischen wettbewerbswidriger Herabsetzung und auch wissenschaftlich belegten bzw. in der Wissenschaft vertretenen Ansichten. Bei einem ansonsten informativem Text genügt es, dass zumindest ein Teil der Wissenschaftler die jeweilige Warnung stützt.

 

kostenlose Tageszeitung I, - BGH, Urteil vom 20. November 2003, AZ: I ZR 120/00
 

Das Wettbewerbsrecht dient nicht dazu, unliebsame weil kostengünstigere oder gar kostenlos anbietende Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. In diesem Fall nützte es der angegriffenen Partei leider wenig, da sie zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnen musste.

 

Verbilligte Zeitschriften-Probeabonnements - OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004, Az: VI-U (Kart) 32/03

 

Wird die identische Ware gleichzeitig auf einem nach Angebot und Nachfrage einheitlichen Markt teils zu gebundenen Preisen, teils zu erheblich niedrigeren Preisen angeboten, führt dies dazu, dass dem Einzelhandel potentielle Käufer entzogen werden. Demnach besteht die Gefahr einer erheblichen Nachfrageverschiebung.

 

Genealogie der Düfte - BGH, Urteil vom 5. Februar 2004, AZ: I ZR 171/01
 

Die bloße Benennung einer Marke im Zusammenhang mit einem anderen Produkt stellt für sich genommen noch keine unlautere Rufausbeutung dar und ist daher nicht wettbewerbswidrig. Es müssen weitere, nachprüfbare Tatsachen vorliegen, aus denen sich der Bezug des guten Rufs der fremden Marke auf das eigene Produkt durch die angesprochenen Verkehrskreise ergeben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die angesprochenen Kunden aus der Angabe eine nützliche und nicht völlig unerhebliche Information für die Kaufentscheidung erhalten kann.
 

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[allg. internetR]

Onlineauktionshaus haftet nicht für eingestellte Angebote, - OLG Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2003, AZ: 6 U 161/02
 

Bei den von Nutzern einer Onlineauktionsplattform eingestellten Angebote handelt es sich nicht um eigene Inhalte des Auktionshauses i.S.d. § 8 Abs. 1 TDG n.F., sondern um die Informationen der Nutzer, die es sich auch nicht zueigen macht.

 

"TV Total" - OLG Hamm, Urteil vom 4. Februar 2004, Az.: 3 U 168/03

Auch eine durch die Kunstfreiheit geschützte Satire verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aber dann, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft.

 

"Diese Seite weiterempfehlen", - LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 4. März 2004, AZ: 4 HKO 2056/04
 

Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth in Bayern ist die Praxis, auf einer Website Verbraucher zur Weiterempfehlung von Produkten per E-Mail aufzufordern, wettbewerbsrechtlich unzulässig.

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[telekommunikationsR]

0190-Inhalte und Verantwortlichkeit Netzbetreiber - BGH, Entscheidung vom 22. November 2001, AZ: I ZR 5/01
 

a) Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber.
b) Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsexverträge zu führen.
(amtliche Leitsätze)

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[internationales]

t-mobile-inc.com, - WIPO, Entscheidung vom 17. Mai 2004, Case No. D2004-01711
 

Wer behauptet, bei einer Domainregistrierung sei sein Name missbraucht worden und er selbst sei nicht für eine Domainregistrierung verantwortlich, obwohl er in der WhoIs-Datenbank als Inhaber und/oder admin-c erscheint, sollte tunlichst über eine außergerichtliche Lösung in Form der Domain-Übergabe überdenken. Reagiert der Domaininhaber weiter nicht, wird ihm wie im vorliegenden Fall vermutlich die Domain durch WIPO-Entscheidung weggenommen.

 

 


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