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April 2018

Newsletter 4/2018

Wir berichten dieses Mal unter anderem unter anderem über ein BGH-Verfahren in Sachen Dashcams sowie verbotene Influencer-Werbung. Außerdem erinnern wir noch einmal an den Einführungstermin der Datenschutzgrundverordnung.

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Was bedeutet das für Apotheke, deren Kunden und Mitarbeiter?
 
Im Rahmen einer Seminarreihe am 19. April 2018 in Düsseldorf sowie am 2. und 6. Mai 2018 in Essen und Köln, stellt Rechtsanwalt Peter Kaumanns als Referent anstehende Grundlagen und Änderungen durch die DSGVO vor.

Themenschwerpunkte der Veranstaltungen, die in Kooperation mit dem Apothekerverband Nordrhein e.V. erfolgen, sind unter anderem:
 
• Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherheit
• Datenschutzrechtlichte Besonderheiten für
den Apothekenmarkt
• Datenschutz im Tagesgeschäft
• Auftragsverarbeitung
• Wichtige Sofortmaßnahmen
zur Umsetzung der DSGVO
• Der richtige Umgang mit einer Datenschutzpanne

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Die Datenschutzgrundverordnung kommt mit großen Schritten
Die neue DatenschutzgrundVO (GDSVO) kommt – Stichtag ist bereits der 25. Mai 2018! Ab Ende Mai ergeben sich die wesentlichen (Informations-)Pflichten im Datenschutz aus den neuen Art. 13 und 14 DSGVO, die die bisherigen Regelungen aus § 4 Abs. 3, § 33 BDSG und § 13 Abs. 1 TMG ersetzten und weitestgehend reformieren. Da das Gesetz empfindliche Bußgelder vorsieht, tut jedes Unternehmen gut daran, das häufig etwas stiefmütterlich behandelte Thema Datenschutz so rasch wie möglich einmal ganz oben auf die To-Do-Liste zu setzen. Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Peter Kaumanns berichten, worauf nun zu achten ist. Ihren Beitrag lesen Sie hier.

BGH entscheidet über Beweisverwertung von „Dashcam“-Aufnahmen
Eigentlich könnten sie sehr im Falle eines Verkehrsunfalls zur Aufklärung sehr nützlich sein: Aufnahmen einer „Dashcam“. Doch gerade in gerichtlichen Verfahren führt dies immer wieder zu Problemen: Manche Gerichte lassen die Videoaufnahmen als Beweismittel zu, andere nicht. Nun hat der BGH eine solche Akte auf dem Tisch. Eine Entscheidung soll im Mai fallen. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren - an dieser Stelle.

Landgericht verbietet (erneut) Influencer-Werbung bei Instagram
Das Landgericht Hagen hat einer sogenannten Influencerin untersagt, Schleichwerbung bei Instagram zu verbreiten. Influencer sind die Sternchen der sozialen Netzwerke bei Instagram, Facebook und YouTube. Nicht wenige erreichen ein Millionenpublikum. Dabei empfehlen sie gerne Produkte verschiedener Hersteller. Was nach einem Freundschaftsdienst aussieht, ist jedoch in Wirklichkeit Werbung – und damit verdienen die Influencer ihr Geld. Wer Werbung macht, muss diese grundsätzlich auch kennzeichnen. Dieser Pflicht kommen einige Stars der Branche jedoch nicht nach. Unsere Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz beschäftigten sich schon länger mit dem Thema - und berichten über den Fall des Landgerichts Hagen.

Update: Rabattaktion von "MyTaxi" nicht wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof hat (Urteil vom 29. März 2018, Az. I ZR 34/17) über die Zulässigkeit der Rabattaktion einer Taxi-Vermittlungs-App "My Taxi" entschieden. Diese sei unter dem Gersichtspunkt des Wettbewerbsrecht zulässig. Klägerin ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen in Deutschland, welche die App "Taxi Deutschland" betreibt. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über die Entscheidung an dieser Stelle.

 

Interessante Urteile

Medienrecht

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinen-Snippets
Suchmaschinen müssen, zumindest ab Kenntnis, rechtsverletzende Aussagen, die sich aus Snippets ergeben, aus den Suchergebnissen löschen. Eine persönlichkeitsrechtsverletzende Aussage kann sich auch aus irreführenden Snippets ergeben (OLG Köln, Urt. v. 25.01.2018, Az.: 15 U 56/17).

Wettbewerbsrecht

Unzulässige Schleichwerbung durch Influencerin bei Instagram
Ein Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass der Verbraucher ihren kommerziellen Zweck nicht klar und eindeutig erkennen kann. Da es sich im konkreten Fall bei den durch eine sog. Influencerin geposteten Bildern in ihrer Darstellung und mit dem danebenstehenden Textbalken, auf dem sog. „Follower“ sich äußern können, dem äußeren Anschein nach lediglich um einen Mode-Blog handelt, wo sich die Influencerin mit ihren Followern über ihre „Outfits“ unterhält, ist auf dem ersten Blick nicht ersichtlich, dass vorherrschendes Ziel dieser Bilder ist, für die auf dem Bild ersichtlichen Produkte Werbung zu machen (LG Hagen, Urt. v. 01.01.2018, Az.: 23 O 45/17).

 

Pressespiegel

 

BGH-Urteil zu Jameda - Bericht im Zahnärzteblatt

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann durfte im Rheinischen Zahnärzteblatt einen Gastbeitrag zur jüngsten Jameda-Entscheidung des Bundesgerichtshofs verfassen. Er berichtet darin über die Zeitenwende in Karlsruhe.

BGH verhandelt über Dashcams - Interview mit Antenne Bayern
Der Bundesgerichtshof verhandelt zur Zulässigkeit von Dashcam Aufzeichnungen und etwaigen Beweisverwertungsverboten. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat dem Radiosender ein Interview gegeben. Einen Ausschnitt hören Sie hier.

Handel mit NS-Devotionalien - Warum ist das manchmal erlaubt?
Man wundert sich wieso mit Artikeln, die doch so offensichtlich verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz oder SS-Runen tragen, an manchen Stellen gehandelt werden kann. In einem Interview mit der Zeitung Neues Deutschland erklärte Rechtsanwalt Michael Terhaag, genau und warum in Deutschland manchmal ein Handel mit Artikeln aus oder über die NS-Zeit erlaubt ist. Mehr dazu erfahen Sie hier.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde des Springer Verlags ab: Es bleibt beim Schmerzensgeld für Jörg Kachelmann; Google haftet für rechtswidrige Suchmaschinen-Inhalte nur subsidiär; sowie: Vergabe eines "Gütesiegels" ohne echte objektive Prüfung irreführend.