
OLG Hamm: eBay Vertragsverstoß überschreitet nicht die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Wettbewerbsverstoß darin liegt, dass ein Mitbewerber entgegen den Grundsätzen für die Nutzung der Internetplattform eBay als Verkäufer gleichzeitig mehr als 3 Angebote mit identischem Artikel offeriert.

OLG Hamm: Werbeanzeige: "Praxis für medizinische Fußpflege" kann irreführend sein
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist.

OLG Frankfurt: Zur Höhe der erstattungsfähigen Abmahnkosten beim Filesharing

KG Berlin: Fundstellenangabe bei Werbung mit Testergebnissen

OLG Karlsruhe: Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Auskunftsverfahren

KG Berlin: Veröffentlichung von Verfahren und Mandanten eines Rechtsanwalts durch eine Privatperson

Zitieren? Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Doktorvater oder den Anwalt Ihres Vertrauens

BGH entscheidet über in Mobilfunkverträgen verwendete AGB
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungs-verträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. beanstandete u. a. drei Klauseln…

OLG Düsseldorf: Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit Marktführerstellung werben
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Unterlassungsverfahren entschieden, dass ein beklagter Ghostwriter auf seiner Internetseite nicht damit werben darf, er sei „einer der Marktführer“ im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings.

OLG Düsseldorf: Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit Marktführerstellung werben
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Unterlassungsverfahren entschieden, dass ein beklagter Ghostwriter auf seiner Internetseite nicht damit werben darf, er sei „einer der Marktführer“ im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings.
