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Zensus - Volkszählung 2011 - RA Michael Terhaag live im ZDF zum Thema Datenschutz

Volkszählung in der Bundesrepublik - Das kleine 1x1 des Datenschutz

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.  -    

 

Die letzte Inventur in Deutschland liegt 24 Jahre zurück. Während in den Achzigern ein massiver Aufschrei durch die Republik halte und ein richtungsweisendes Volkzählungsurteil durch den Bundesverfassungsgericht gesprochen werden musste, ist es diesmal vergleichsweise ruhig mit dem Protest.

Ist Bevölkerung wirklich lockerer im Umgang mit Ihren persönlichen Daten geworden oder wurde die Zählung diesmal nur besser "verkauft". Der Name Zensus, lässt genau das vermuten.

Zuletzt wurden daher staatliche Entscheidungen zumeist aufgrund geschätzter Daten getroffen. Das soll sich nun ändern. Die Erhebung aktueller Daten soll eine genaue Momentaufnahme der deutschen Bevölkerung ergeben. Dazu werden nicht nur bereits seit Monaten die Datenbestände von zum Beispiel Einwohnermelde-, Arbeits- und Finanzämtern unter einander abgeglichen, nunmehr sollen auch Einzel-Befragungen stattfinden. Doch wie sieht es aus mit dem Datenschutz?

Gerade die letzten Skandale, wie zum Beispiel der um den Hack der Playstation-Datenbank bei Sony lassen schreckliches befürchten wenn nunmehr eine solche Datenbank geschaffen wird. So lauter die Ziele der Zählung sein mögen, die Schaffung eines solchen Datenmonstrums lässt sowohl bei Staat als auch der Wirtschaft die Weckung zahlreicher Begehrlichkeiten befürchten.

Rechtsanwalt Michael Terhaag beantwortet live im Studio des ZDF Fragen wie z.B.:

  • Welche Daten darf der Staat eigentlich von mir speichern?
  • Was erlaubt das Zensusgeset konkret?
  • Es wird ja nicht jeder interviewt - woher weiß ich ob ich dabei bin?
  • Worauf sollte ich denn achten, wenn es an meiner Tür klingelt?
  • Muss ich den Interviewer in meine Wohnung lassen?
  • Muss ich den Fragebogen direkt ausfüllen oder kann ich ihn später auch per Post schicken?
  • Was passiert, wenn ich mich weigere und den Fragbogen nicht oder falsch ausfülle?
  • Kann ich mich denn irgendwie gegen den Zensus wehren?
  • Was kann ich denn grundsätzlich gegen das Speichern meiner Daten tun und welche Rechte habe ich?

Wichtig ist, dass Sie den Interviewer nicht in die Wohnung lassen und ihm nicht alle Fragen beantworten müssen. Lassen Sie sich immer den Zensus- und den Personalausweis zeigen. Im Zweifel nehmen Sie sich nur den Fragbogen entgegen und geben lediglich die folgenden obligatorischen Informationen preis:

  1. Name
  2. Geschlecht
  3. Geburtsdatum
  4. Zahl der Personen im Haushalt
  5. Anschrift und Lage der Wohnung

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen zum Zensus oder Datenschutz allgemein haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Auftritts, den vollen Beitrag finden Sie in der ZDF-Mediathek.

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