Apple kapituliert vor Apfelkind - David gewinnt gegen Goliath
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann
In dem Markenstreit zwischen Apple und Apfelkind hat sich eine überraschende Wendung aufgetan: Der Computerkonzern hat seinen Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt zurück gezogen. Wir haben die markenrechtliche Auseinandersetzung bereits seit längerem verfolgt und dokumentiert.
Markenschutz - Apple setzt sich für seine bekannte Marke ein
Apple hat sich immer sehr konsequent dafür eingesetzt, dass seine Marken nicht verwässert werden. In diesem Fall erschien es jedoch zunächst eher überraschend, dass das Unternehmen eine Markenverletzung annahm. Das Emblem des Bonner Cafes wirkt nicht besonders ähnlich wie das Apple-Zeichen. Dennoch ging es zuletzt sogar darum, dass die Marke "Apfelkind" nicht eingetragen werden sollte. Dies versuchte Apple nämlich mit einem Widerspruch zu verhindern. Gleichzeitig verhandelten die Parteien über eine Einigung. Dort sollte die Cafe-Betreiberin zum Beispiel darauf verzichten, bestimmte Produkte wie Computer-Hüllen zu vermarkten - was wohl für sie kein größeres Problem hätte darstellen dürfen. Da Apple den Widerspruch nun zurück gezogen hat und damit die Marke "Apfelkind" voraussichtlich eingetragen werden kann, dürfte woohl auch die Auseinandersetzung insgesamt damit erledigt sein.
Wir waren bereits früher zu der Einschätzung gekommen, dass Apple möglicherweise auch eine langfristige Strategie verfolgt und dieser Angriff auf eine andere Marke dem eigenen Markenschutz auch anders dient. Die bloße Eintragung einer Marke und deren Bekanntheit genügen nicht immer. Es kommt auch auf eine Benutzung an - dazu gehört aber auch, dass sie verteidigt wird. Dieses Thema haben wir bereits ausführlich im Zusammenhang mit zusammengesetzten Marken besprochen.
Markenschutz ist ein wichtiges Thema für Unternehmen, die wir beraten. Durch unsere jahrelange Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet können wir auf eine umfassende Expertise zurück greifen. Sollten Sie hierzu eine Beratung wünschen, steht Ihnen unser spezialisiertes Team um den Verfasser, Herrn Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, herrmann@aufrecht.de jederzeit gerne zur Verfügung.