×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Internetrecht
/
Was kann man gegen Live-Videos bei Facebook & Co. unternehmen?

Autor

Portraitbild
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Was tun gegen Live-Videos im Netz?

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag - Fachanwalt für IT-Recht

Eine Tat in Cleveland (Ohio) sorgt derzeit für Aufsehen. Dort soll ein Mann einen Rentner auf offener Straße erschossen haben. Die Tat streamte er scheinbar live im Internet – über das Tool „Facebook Live“. Das Video war anschließend auf seiner Seite noch abrufbar, mittlerweile wurde es entfernt. Eine unfassbar schreckliche Tat. Es nicht das erste schwere Verbrechen, das auf diesem Wege Zuschauer im Internet bekam. Auch andere Morde, Vergewaltigungen und Misshandlungen wurden schon auf diesem Wege ungefiltert verbreitet. Auch Mobbing findet immer wieder über das Tool statt.

Zum Glück sind dies, so schrecklich jede dieser Taten sein mag, bislang nur Einzelfälle. In erster Linie dient „Facebook Live“ glücklicherweise vor allem vernünftigen Nutzern, die ihren Kontakten gerade mit Hilfe des Livestreams etwas mitteilen wollen. Auch als zusätzliche Plattform für Medienunternehmen oder als gutes PR-Instrument lässt sich das Tool gut einsetzen.

Dennoch, auch das sollte man bei allen Vorteilen nicht aus den Augen verlieren, ist auch bei „Facebook Live“ der Missbrauch möglich. Er bietet Menschen mit falschen Absichten auch eine Plattform, die sie sonst so nicht bekommen würden.

Straftaten sind jedoch nicht die einzigen Rechtsverletzungen, die über „Facebook-Live“ erfolgen. Viele Nutzer des Tools filmen teils wahllos auf offener Straße, in Stadien oder auf Konzerten. Häufig werden auch Fremde in vermeintlich peinlichen Situationen einfach ungefragt gefilmt, etwa weil sie mit offenem Mund in der U-Bahn eingeschlafen sind.

Immer wieder geraten auf diese Weise also auch Menschen in den Fokus, die sich selbst nicht so gern in der Öffentlichkeit sehen würden. Schnell lassen sich die Videos teilen und weltweit verbreiten – manchmal lange, bevor es der Betroffene merkt. Denn: Live-Videos sind in der Regel auch nach der Übertragung noch als gespeichertes Video abrufbar.

Doch was kann man gegen solche Videonachrichten unternehmen? Wer eine mögliche Straftat im Netz beobachtet – ganz egal ob live oder aufgezeichnet – für den gilt, wie im „realen Leben“ auch: Er sollte sich schnell mit den Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und sie auf das Video aufmerksam machen. Sie können womöglich den Täter zügig ermitteln und gar schlimmeres verhindern.

Wer ungewollt gefilmt wurde, hat möglicherweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Urheber des Videos – oder gar Facebook selbst. Nicht selten werden die Betroffenen in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Aber auch das Filmen an Orten, an denen solche Aufnahmen in der Regel nicht erlaubt sind (z.B. Museen, Betriebe), stellt unter Umständen Rechtsverletzungen dar.

Das Problem des Live-Streams bleibt jedoch: Diesen wird man nicht verhindern können. Erst im Anschluss kann man seine Rechte gegen den Verletzer geltend machen.

Auch können Videos bei Facebook durch Nutzer gemeldet werden. Dort werden sie dann geprüft und gegebenenfalls gelöscht. Verlassen kann man sich darauf jedoch nicht. Auch gibt Facebook an, dass Videos, die hohe Besucherzahlen erreichen, automatisch geprüft würden. Das ist gut – allerdings wurde die Rechtsverletzung dann bereits an viele Empfänger verbreitet. Und auch hier ist eine Löschung nicht sicher.

Letztlich sollte man sich also auch Videos bei Facebook-Live, die rechtsverletzend sind, nicht gefallen lassen. Sie werden unter Umständen vielfach geteilt, erreichen eine enorme Verbreitung. Deshalb sollten Ansprüche sorgfältig geprüft werden. Bei schweren Straftaten darf ohnehin nicht überlegt werden: Sie müssen bei den zuständigen Stellen zur

Das könnte Sie auch interessieren

Unsere FAQ im Medienrecht

Wer darf wen filmen? - Rechtsanwalt Michael Terhaag live bei "WISO" (ZDF)

<media 6370 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Filmen während der Fahrt - der rechtliche Umgang mit Dashcams (pdf)</media>

Rechtsanwalt Michael Terhaag in der „Phoenix Runde“ zu Hassmails und Horrorclowns

Intimfotos per Handy versenden – Sexting ist kein harmloser Spaß